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Workshop zur rechtlichen Organisation grenzüberschreitender Unternehmensgruppen in Ostmittel- und Südosteuropa
Zeitpunkt:
Ort: Andrássy-Saal, Andrássy Universität Budapest, H-1088, Budapest, Pollack Mihály tér 3.
Art der Veranstaltung: Öffentlich
Veranstalter (uniinterne Organisationseinheit): Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften, Donau-Institut
Veranstalter (Person): Prof. Dr. Christian SCHUBEL
Externer Veranstalter: Wirtschaftsuniversität Wien (Prof. Dr. Martin Winner)
2015
12
Juni

In ihrem gesellschaftsrechtlichen Aktionsplan vom 12. Dezember 2012 hat die Europäische Kommis­sion eine Wiederbelebung der Regelungsbemühungen auf dem Gebiet des Kon­zernrechts in Aussicht gestellt; u.a. hat sie angekündigt, eine Initiative für „eine bessere Anerkennung des Begriffs Gruppeninteresse“ vorzulegen. In der Sache geht es hierbei vor allem um das Inte­resse vieler Muttergesellschaften grenzüberschreitender Unternehmens­gruppen, ihre in verschiedenen Mitgliedstaaten tätigen Tochtergesellschaften nach über­einstimmenden Standards leiten zu können. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird insoweit hervor­gehoben, eine effektive Führung von Unternehmensgruppen mittels Festle­gung einheit­licher Handlungsvorgaben und Pflichtenmaßstäbe sei nicht möglich, wenn je­weils darauf Rücksicht genommen werden müsse, welche Intensität der Einflussnahme vom Recht des Sitzstaates der Tochtergesellschaft noch zugelassen werde.

Vor diesem Hintergrund besteht das Anliegen der Tagung zum einen darin, die sich aus der spezifischen Situation der ostmittel- und südosteuropäischen Staaten ergebenden Interes­sen in die aktuellen Diskussionsprozesses einfließen zu lassen. Zum anderen gilt es die Erfah­rungen, die in diesen Staaten mit konzernrechtlichen Regelungen gesam­melt worden sind, für die europäischen Reformarbeiten zu erschließen.

Die erste Abteilung soll sich mit dem rechtlichen Rahmen beschäftigen, der den mitglieds­staatlichen Gesetzgebern bei ihren Regelungsbemühungen insb. vom Gemein­schaftsrecht gesetzt wird. Der Blick wird dabei sowohl auf das Primärrecht (vor allem auf die Grundfrei­heiten), als auch auf aktuelle sekundärrechtliche Regelungsbemühungen zu richten sein. Zu berücksichtigen ist aber auch das Regelwerk des IPR. Die zweite Abteilung zielt darauf ab, das Regelungsanliegen bzw. den Regelungsbedarf deutlicher herauszuarbeiten. Hierbei können allerdings nur einzelne Facetten, wie die Konzernleitung im Gruppeninteresse und die kartellrechtliche Konzernhaftung näher beleuchtet werden.

In der dritten Abteilung sollen Länderberichte über den Ist-Zustand in verschiedenen ost­mittel- und südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten informieren. Welche konzernrecht­lichen Re­gelungen gibt es jeweils und welche Erfahrungen wurden mit diesen gesammelt? Inwieweit ist es möglich, eine Toch­tergesellschaft auf die Verfolgung eines Gruppeninteres­ses auszu­richten und welche Haftungsrisiken sind damit verbun­den? Vorgesehen sind Berichte zu den Rechtsordnungen von Österreich, Ungarn, Polen, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei. Die vierte Abteilung hat zum Ziel, mögliche Lösungsansätze in den Blick rücken. Berichtet wird über das neue tschechische Recht für faktische Konzerne und das ungarische Ver­tragskonzernrecht. Analysiert werden soll schließlich, welche Probleme eine Kodifizierung des sog. „Rozenblum“-Konzepts aufwirft.

Ort - Andrássy Universität Budapest
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