Zur Universitätsleitung gehören der Rektor/die Rektorin, der/die Prorektor(en)/die Prorektorin(nen) und der Kanzler/die Kanzlerin.
Der Rektor/die Rektorin leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Gleichzeitig ist er/sie Vorsitzender/Vorsitzende des Senats. Die Amtszeit des Rektors/der Rektorin dauert drei Jahre und er/sie kann einmal wiedergewählt werden. Unter anderem ist er/sie für die Angelegenheiten zuständig, welche die gesamte Universität oder ihre zentralen Einrichtungen betreffen und nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er/Sie führt die laufenden Geschäfte der Universität und entscheidet in dringenden Angelegenheiten. Der Rektor/Die Rektorin arbeitet mit allen Organen der Universität zusammen, damit die Universität ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann.
Der/die Prorektor(en)/die Prorektorin(nen) vertreten den Rektor/die Rektorin und unterstützen ihn/sie nach Maßgabe einer Arbeitsteilung, die von dem Rektor/von der Rektorin einvernehmlich festgelegt wird.
Der Kanzler/die Kanzlerin leitet die Universitätsverwaltung. Er/Sie steht dem Senat und dem Rektor/der Rektorin zur Erledigung der Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten zur Seite. Er/Sie erstellt den Entwurf des Budgets und vollzieht das beschlossene und genehmigte Budget.
Detaillierte Informationen über die allgemeine Rechtsstellung, Zuständigkeit, Wahl und Abberufung von Rektor/Rektorin, Prorektor(en)/Prorektorin(nen) und Kanzler/Kanzlerin finden Sie in der Satzung.
Leitung der Andrássy Universität Budapest: