Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine aktive Teilnahme am Unterricht und Universitätsleben muss gesichert sein.
- Englischkenntnisse
- Erfolgreiche Aufnahmeprüfung
Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Europäischer und Internationaler Verwaltung
Ein Bachelor-Abschluss (vorzugsweise in Recht und/oder Verwaltung, aber auch in Politologie, Internationalen Beziehungen, Internationaler Kommunikation, in Fächern mit Grundausbildung zu internationalen Studien, sowie Fächern mit Handelsausbildung und Grundausbildung in Wirtschaftswissenschaften) oder ein anderer Abschluss, sofern aus dem vorherigen Studium mindestens 30 ECTS nachgewiesen werden können, insbesondere in den folgenden Kenntniskreisen: Sozial-, Rechts-, Verwaltungs-, Finanzwissenschaften, EU-Kenntnisse, Kommunikation.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
- die BA-Studiengänge des Ausbildungszweigs Verwaltung und Polizei des Ausbildungsgebiets Recht, sowie Verwaltung, Polizei und Militär,
- die BA-Studiengänge in Staatswissenschaften, in öffentlicher und polizeilicher Verwaltung des Ausbildungsgebiets Staatswissenschaften,
- internationale Verwaltung BA,
- die BA-Studiengänge des früheren Ausbildungsgebiets Recht- und Verwaltung.
Im Falle von BA-Abschlüssen, insbesondere
- in Politologie, Internationalen Beziehungen, Internationaler Kommunikation, Internationalen Studien,
- des militärischen Ausbildungszweiges des Ausbildungsgebietes Verwaltung, Polizei und Militär,
- der militärischen BA-Studiengänge des verwaltungswissenschaftlichen Ausbildungsgebiets,
- der BA-Studiengänge des Ausbildungszweigs "Business" des wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungsgebiets
ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MEIV, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 Kreditpunkte aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
- sozialwissenschaftliche Grundkenntnisse (sozialtheoretische, politiktheoretische, soziologische Kenntnisse), juristische Kenntnisse (juristische Grundkenntnisse, öffentlich- und privatrechtliche Kenntnisse); ergänzende fachliche Kenntnisse (Kenntnisse im Bereich Volkswirtschaft, Management and Leadership, IT-Kenntnisse),
- Kenntnisse über Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte; Kenntnisse im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsorganisation, Grundinstitutionen des Verwaltungsrechts); Kenntnisse im Bereich der Fachverwaltung (Systematik der Fachverwaltungen, insb. der internationalen Verwaltung); Kenntnisse im Bereich Steuerrecht und Finanzwissenschaften (innerstaatliches und internationales Steuerrecht, internationale Finanzen, Grundkenntnisse über Staatshaushalt); Kenntnisse im Bereich öffentlicher Dienst und Arbeitsrecht; internationale Kenntnisse (Grundinstitutionen des Völkerrechts, Theorie und Praxis der Diplomatie, internationales Privatrecht, Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen), Kenntnisse über die Europäischen Union (Geschichte der EU, EU-Organisation, öffentliches EU-Recht, EU-Handelsrecht); Kenntnisse im Bereich Kommunikation (Fremdsprachenkenntnisse).
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte in diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können.
Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium innerhalb von zwei Semestern nach Zulassung zu erwerben.
Bewerbung
- BewerberInnen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich sowohl beim Bildungsamt zentral über www.felvi.hu bewerben, als auch ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@andrassyuni.hu schicken.
- Nicht ungarische BewerberInnen senden bitte ihre Bewerbungsunterlagen direkt per E-Mail in einer PDF Datei an: bewerbung@andrassyuni.hu. Den Bewerbungsunterlagen beizulegen sind:
- das ausgefüllte Bewerbungsformular;
- Lebenslauf, Kopie des Personalausweises/Passes;
- Motivationsschreiben für das Studium;
- Exposé;
- Diplom (der bisher höchste Abschluss) auf Deutsch, Ungarisch oder Englisch oder in entsprechender Übersetzung;
- Diploma Supplement bzw. Transcript of Records oder gleichwertiges Dokument (etwa Kopie des Studienbuches) auf Deutsch oder Englisch;
- Beachten Sie bitte auch die fremdsprachlichen Aufnahmekriterien der Studiengänge.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für den Master in Europäischer und Internationaler Verwaltung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beim schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung muss ein 3-seitiges Exposé eingereicht werden, in dem die BewerberInnen ihre Erwartungen an die Unterschiede zwischen nationaler und europäischer Verwaltung darlegen.
Bei fachspezifischen Angelegenheiten bzw. bei Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte die unter der Studiengangsseite aufgelisteten jeweiligen AnsprechpartnerInnen.