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Europäische und Internationale Verwaltung Master

  • SPRACHE: Deutsch
  • ABSCHLUSS: Master of Arts (120 ECTS)
  • DAUER: 4 Semester
  • STUDIENGEBÜHREN: HUF 350.000 / EUR 847 pro Semester (staatlich finanzierte Studienplätze verfügbar) STUDIENBEGINN: Wintersemester (September) / Quereinstieg im Sommersemester (Februar) möglich
  • BEWERBUNGSFRIST: Ende Juni / Mitte Januar (ungarische Studierende via felvi.hu: 15. Februar / 15. November)

Die Erweiterung der Europäischen Union und die zunehmende Vertiefung der Integration sorgen sowohl bei den europäischen Institutionen wie auch in mitgliedsstaatlichen Verwaltungsbehörden für einen steigenden Bedarf an gut qualifizierten Verwaltungsfachleuten. Erforderlich sind einerseits anwendungssichere Kenntnisse des Europäischen Rechts, insbesondere des Europäischen Verwaltungsrechts, und zumindest einer mitgliedsstaatlichen Rechtsordnung. Zugleich müssen diese Fachkräfte über Befähigungen aus den Bereichen der Politik-, Verwaltungs- und Finanzwissenschaften verfügen.

Studium für Verwaltungsspezialisten

Das deutschsprachige Masterprogramm Europäische und Internationale Verwaltung bildet interdisziplinäre Spezialisten aus, die diesem Anforderungsprofil entsprechen. Vermittelt werden Kenntnisse des Europäischen Rechts in dessen ganzer Breite und des internationalen Rechts; der rechtsvergleichende Ansatz verschafft zugleich Einblicke in das öffentliche Recht mehrerer Mitgliedstaaten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Analyse aktueller Judikate und die Lösung praktischer Fälle gelegt.

Interdisziplinäres Lehrangebot

Gemäß der interdisziplinären Konzeption der Andrássy Universität Budapest bilden Lehrveranstaltungen zur Politik- und Verwaltungswissenschaft wichtige Säulen des Programms. Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit, im Wahlpflicht- und Wahlbereich weitere Lehrangebote zu belegen und so ihre Ausbildung um kultur-, geschichts- oder wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse zu bereichern.

Musterstudienplan und Vorlesungsverzeichnisse M.A. Europäische und Internationale Verwaltung >>

Auslandssemester im Rahmen des Europäische und Internationale Verwaltung Master

Im Rahmen der DAAD-Ostpartnerschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Andrássy Universität Budapest kann pro Semester ein/e Studierende/r in Speyer studieren. Der Aufenthalt wird über ein Stipendium finanziert, zudem besteht die Möglichkeit, kostenfrei auf dem Campus zu wohnen. Im Anschluss an das Semester in Speyer besteht zudem die Möglichkeit, bei einer der zahlreichen Partnerinstitutionen der Universität Speyer ein Praktikum zu absolvieren.

 

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Aufnahmevoraussetzungen & Bewerbung: Europäische und Internationale Verwaltung (M.A.)

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine aktive Teilnahme am Unterricht und Universitätsleben muss gesichert sein.
  • Englischkenntnisse
  • Erfolgreiche Aufnahmeprüfung

Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Europäischer und Internationaler Verwaltung

Ein Bachelor-Abschluss (vorzugsweise in Recht und/oder Verwaltung, aber auch in Politologie, Internationalen Beziehungen, Internationaler Kommunikation, in Fächern mit Grundausbildung zu internationalen Studien, sowie Fächern mit Handelsausbildung und Grundausbildung in Wirtschaftswissenschaften) oder ein anderer Abschluss, sofern aus dem vorherigen Studium mindestens 30 ECTS nachgewiesen werden können, insbesondere in den folgenden Kenntniskreisen: Sozial-, Rechts-, Verwaltungs-, Finanzwissenschaften, EU-Kenntnisse, Kommunikation.

Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:

  • die BA-Studiengänge des Ausbildungszweigs Verwaltung und Polizei des Ausbildungsgebiets Recht, sowie Verwaltung, Polizei und Militär,
  • die BA-Studiengänge in Staatswissenschaften, in öffentlicher und polizeilicher Verwaltung des Ausbildungsgebiets Staatswissenschaften,
  • internationale Verwaltung BA,
  • die BA-Studiengänge des früheren Ausbildungsgebiets Recht- und Verwaltung.

Im Falle von BA-Abschlüssen, insbesondere

  • in Politologie, Internationalen Beziehungen, Internationaler Kommunikation, Internationalen Studien,
  • des militärischen Ausbildungszweiges des Ausbildungsgebietes Verwaltung, Polizei und Militär,
  • der militärischen BA-Studiengänge des verwaltungswissenschaftlichen Ausbildungsgebiets,
  • der BA-Studiengänge des Ausbildungszweigs "Business" des wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungsgebiets

ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MEIV, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 Kreditpunkte aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:

  • sozialwissenschaftliche Grundkenntnisse (sozialtheoretische, politiktheoretische, soziologische Kenntnisse), juristische Kenntnisse (juristische Grundkenntnisse, öffentlich- und privatrechtliche Kenntnisse); ergänzende fachliche Kenntnisse (Kenntnisse im Bereich Volkswirtschaft, Management and Leadership, IT-Kenntnisse),
  • Kenntnisse über Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte; Kenntnisse im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsorganisation, Grundinstitutionen des Verwaltungsrechts); Kenntnisse im Bereich der Fachverwaltung (Systematik der Fachverwaltungen, insb. der internationalen Verwaltung); Kenntnisse im Bereich Steuerrecht und Finanzwissenschaften (innerstaatliches und internationales Steuerrecht, internationale Finanzen, Grundkenntnisse über Staatshaushalt); Kenntnisse im Bereich öffentlicher Dienst und Arbeitsrecht; internationale Kenntnisse (Grundinstitutionen des Völkerrechts, Theorie und Praxis der Diplomatie, internationales Privatrecht, Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen), Kenntnisse über die Europäischen Union (Geschichte der EU, EU-Organisation, öffentliches EU-Recht, EU-Handelsrecht); Kenntnisse im Bereich Kommunikation (Fremdsprachenkenntnisse).

Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte in diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können.

Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium innerhalb von zwei Semestern nach Zulassung zu erwerben.

 

Bewerbung

  • BewerberInnen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich sowohl beim Bildungsamt zentral über www.felvi.hu bewerben, als auch ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@andrassyuni.hu schicken.
  • Nicht ungarische BewerberInnen senden bitte ihre Bewerbungsunterlagen direkt per E-Mail in einer PDF Datei an: bewerbung@andrassyuni.hu. Den Bewerbungsunterlagen beizulegen sind: 
    • das ausgefüllte Bewerbungsformular;
    • Lebenslauf, Kopie des Personalausweises/Passes;
    • Motivationsschreiben für das Studium; 
    • Exposé;
    • Diplom (der bisher höchste Abschluss) auf Deutsch, Ungarisch oder Englisch oder in entsprechender Übersetzung;
    • Diploma Supplement bzw. Transcript of Records oder gleichwertiges Dokument (etwa Kopie des Studienbuches) auf Deutsch oder Englisch;
    • Beachten Sie bitte auch die fremdsprachlichen Aufnahmekriterien der Studiengänge.

 

Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung für den Master in Europäischer und Internationaler Verwaltung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beim schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung muss ein 3-seitiges Exposé eingereicht werden, in dem die BewerberInnen ihre Erwartungen an die Unterschiede zwischen nationaler und europäischer Verwaltung darlegen.

 

Bei fachspezifischen Angelegenheiten bzw. bei Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte die unter der Studiengangsseite aufgelisteten jeweiligen AnsprechpartnerInnen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Andrássy Universität Budapest

Bewerbungsfristen & Aufnahmeprüfungstermine für das SoSe 2024/25

Staatlich finanzierte Studienplätze nur auf felvi.hu! - auch für nicht-ungarische BewerberInnen! Felvi-Bewerbungsfrist: 15. November 2024

Bewerbungsfrist für nicht-felvi BewerberInnen:
1. Frist: 15. November 2024 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
2. Frist: 8. Januar 2025 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze

Frist für nicht-felvi BewerberInnen: Bewerbungsunterlagen können spätestens bis zu diesem Datum via bewerbung@andrassyuni.hu eingereicht werden, das Diplom kann ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. 

Voraussichtliche Aufnahmeprüfungstermine:

  • 11. Dezember 2024 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 8. Januar 2025 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 22. Januar 2025 (NUR nicht-felvi Aufnahmeverfahren)

 

Allgemeine Hinweise zur Aufnahmeprüfung

Die Andrássy Universität Budapest organisiert individuelle Aufnahmeprüfungen, die NICHT zentral durch das ungarische Bildungsamt laufen. Mit dem Einsenden des Anmeldeformulars erklären die BewerberInnen ihre Absicht, an dem Aufnahmeverfahren der Andrássy Universität Budapest teilzunehmen. 

Das deutschsprachige Motivationsschreiben/Essay/Exposé der Bewerbung gilt als schriftliche Aufnahmeprüfung und kann mit max. 30 von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte auch eine klare Motivation für ein Studium an der Andrássy Universität Budapest begründet werden. Das Motivationsschreibens soll min. 1 A4 Seite, max. 2 Seiten umfassen. Aufgrund Ihrer schriftlichen Leistungen werden Sie zum Aufnahmegespräch (welches online stattfindet) eingeladen. 

Nächster Studienbeginn:  Februar 2025 (Sommersemester 2024/25)

  • Das Studium im Studiengang "Mitteleuropäische Studien - Diplomatie" und 
  • Das Studium der Doppelmasterprogramme mit der Universität Leipzig, der Universität Passau, der Bergischen Universität Wuppertal, der Technischen Universität Dresden und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg kann immer nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Aufnahmeprüfungstermine
Aufnahmeprüfungstermine für das Sommersemester 2025
  • 11. Dezember 2024 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 8. Januar 2025 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 22. Januar 2025 (nur nicht-felvi Aufnahmeverfahren!)
Fremdsprachliche Voraussetzungen für den Erhalt des Diploms: Europäische und Internationale Verwaltung

1. Fremdsprachliche Voraussetzungen für den Erhalt des MEIV-Diploms

Gemäß dem Gesetz LIX. von 2022 (Änderung des Gesetzes Nr. CCIV/2011 über das Hochschulwesen Ungarns) ist für Studierende der AUB (unabhängig vom Ausstellungsdatum des Absolutoriums) für den Erhalt des Diploms kein Sprachnachweis für eine Fremdsprache mehr erforderlich.

2. Übersicht: Erforderliche Sprachkenntnisse für alle Studiengänge

3. Weitere Informationen: Studienreferat

4. Sprachkurse an der AUB

Studiengebühren an der Andrássy Universität Budapest

Die Studiengebühr für Studierende in den Master- und Aufbaustudiengängen an der AUB
beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 350.000 oder EUR 899* pro Semester.

Studiengebühr MA für Immatrikulation bis WS 2023 ist HUF 280.000 oder EUR 719.

Die Studiengebühr für Studierende im Ph.D.-Programm an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 250.000 oder EUR 642 pro Semester.

Verwaltungsgebühren für Studierende im Ph.D.-Programm, in den Master- und
Aufbaustudiengängen an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 35.000 oder EUR 90 pro Semester.

Verwaltungsgebühr für Immatrikulation bis WS 2023 beträgt HUF 20.000 oder EUR 51.

In jedem Studiengang stehen auch staatlich finanzierte Studienplätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter felvi.hu und in der Gebührenordnung.

Die Entrichtung der Studiengebühren erfolgt durch Überweisung.

*Offizieller Wechselkurs** der Ungarischen Nationalbank (MNB), Stichtag 31.05.2024: 1 EUR = 389,48 HUF

** Beschluss Nr. 2013/90 der Studienkommission
Die Studienkommission beschließt, ab dem Sommersemester 2014 die Studiengebühr auch in EUR zu bestimmen. Maßgebend für das jeweilige Semester ist dabei der am 31. Mai bzw. am 30. November geltende Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank (MNB). Falls diese Tage arbeitsfreie Tage sind, so gilt der Kurs vom vorangehenden letzten Arbeitstag.

Pflichtpraktikum im Studiengang Europäische und Internationale Verwaltung
Im Rahmen des MEIV-Studienganges müssen Sie ein mindestens vierwöchiges Praktikum absolvieren. Dieses Praktikum ist mindestens zur Hälfte in einem fremdsprachigen Umfeld abzuleisten oder in einem fachlichem Umfeld, dass sich ausgesprochen mit internationaler Verwaltung bzw. Humanitärer Hilfe oder Entwicklungshilfe beschäftigt.

Mindestangaben der Bestätigung:

  • Ort des Praktikums
  • Angaben zu Zeitraum und Dauer des Praktikums
  • kurze Beschreibung der Tätigkeit (etwa 2-3 Sätze)
  • evtl. eine Bewertung

Achtung! Das Praktikum muss Arbeitstätigkeit sein, es darf kein Kurs sein!

Anerkennungsfähige Praktika:

Gemäß Beschluss Nr. 46/2005 der Studienkommission vom 12.10.2005 können grundsätzlich folgende Leistungen und Tätigkeiten als Praktikum im Sinne der Studienordnung anerkannt werden:

In Ausnahmefällen:

  • mit dem zuständigen Studiengangsleiter vereinbarte sonstige Praktika (in dem Zeitraum nach der Zulassung zum Studium bis zur Diplomausgabe der AUB)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein vorgeleistetes Praktikum, das bei einem anderen Studium noch nicht in Anschlag gebracht wurde, anerkennen zu lassen. Dies erfordert einen Antrag an die Kredittransferkommission (KTK).

Informationen über Möglichkeiten, die die AUB für das Absolvieren des Pflichtpraktikums bietet:

Im Rahmen der DAAD-Ostpartnerschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Andrássy Universität Budapest kann pro Semester ein/e Studierende/r in Speyer studieren. Der Aufenthalt wird über ein Stipendium finanziert, zudem besteht die Möglichkeit, kostenfrei auf dem Campus zu wohnen. Im Anschluss an das Semester in Speyer besteht zudem die Möglichkeit, bei einer der zahlreichen Partnerinstitutionen der Universität Speyer ein Praktikum zu absolvieren.
 
Seit 2015 wird im Rahmen der Zusammenarbeit ein Praktikum für jährlich eine/n Studentin/en der AUB in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens angeboten. Das Praktikum ist bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Düsseldorf angesiedelt. Der/die Praktikant/in wird in einer konkreten Arbeitseinheit eingesetzt und erhält die Möglichkeit, die Strukturen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens kennenzulernen. Der/die Praktikant/in erhält für den Zeitraum des Praktikums ein Stipendium und Unterstützung bei der Suche nach einer preisgünstigen Unterkunft. Fahrtkosten, Miete und Lebenshaltungskosten müssen selbst getragen werden.
StudiengangssprecherInnen der Studierendenschaft

StudiengangssprecherInnen der Studierendenschaft an der Andrássy Universität Budapest

Master Europäische und internationale Verwaltung

-

International Economy and Business

Flóra KUGYELA

Master Management and Leadership

Sören ALBRECHT

Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften (LL.M.)

Anna SCHLEGL

Mitteleuropäische Studien – Diplomatie

Éva KÁKONYI

Internationale Beziehungen

Joel Salomo KELLER

STUDIERENDE
2024-11 Dezember 2024 2025-1
 
 
 
 
 
 
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