Im Erasmus-Programm können Mobilitäten für Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Verwaltung und des wissenschaftlichen Stammpersonals der AUB gefördert werden.
Mit der Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen der AUB kennen zu lernen oder sich weiterzubilden, und damit interessante neue Einblicke zu gewinnen und Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der AUB zu bekommen.
Weiterbildungsformate können es sein:
BEWERBUNGSFRISTEN
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Um sich zu bewerben, füllen Sie bitte dieses Formular aus und laden Sie die nötigen Dokumente hoch.
Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:
Ihre Bewerbung wird nach fachlicher Relevanz und Motivation bewertet. Auch der Aspekt, ob Sie bereits an weiteren Mobilitäten teilgenommen haben, wird in Betracht gezogen.
Die finale Entscheidung über Ihre Bewerbung trifft der Prorektor für Lehre und Studierende in seiner Funktion als Erasmus+ Institutional Coordinator.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.
Die Dauer der Mobilität für Lehrzwecke beträgt maximal 5 Arbeitstage, zzgl. 2 Reisetage. Die Mindestdauer beträgt 2 Tage, zzgl. Reisetage. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einer Tagespauschale (ca. 140-170 € pro Tag) und einer Reisekostenpauschale (variabel je nach Entfernung) zusammen.
Die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen je nach Entfernung sind:
Die aktuell gültigen Tagespauschalen je nach Zielland sind:
Reisetage sind nicht Bestandteil des Aufenthalts und werden nicht gefördert. Bei Reisen mit grünen Verkehrsmitteln wird eine höhere Entfernungspauschale gezahlt.
Für Personen, die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderung in Form eines Zuschusses zu beantragen.
Sie müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:
Dokumentation vor Antritt der Mobilität:
Diese Dokumente erhalten Sie von der ReferentIn für Erasmus und Internationales per E-Mail.
Sie müssen für den Fördervertrag:
Hinweis: Die Förderung
Dokumentation nach Abschluss der Mobilität:
Mitglieder der Verwaltung und des wissenschaftlichen Stammpersonals sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der Referentin für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.
In einigen Fällen sind über die obigen, allgemeinen Dokumente hinaus noch zusätzliche Dokumente einzureichen:
Rechte und Pflichten