Interesse an einem Studium?

Mobilität für Lehre

Das Erasmus+ Programm bietet für das wissenschaftliche Personal die Möglichkeit, an Mobilitäten für Lehrzwecke an einer Erasmus-Partnerhochschule der AUB teilzunehmen. ProfessorInnen und Dozierende sollen durch den Auslandsaufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen an die Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

BEWERBUNGSFRISTEN 

  • 31. August: für Auslandsaufenthalte zwischen Ende September und Ende Februar 
  • 31. Januar: für Auslandsaufenthalte zwischen Ende Februar und Mitte Ende September
Voraussetzungen für die Bewerbung (STA)
  • Bewerben können sich Angehörige des wissenschaftlichen Stammpersonals der AUB, 
    • die einen Vertrag mit der AUB haben und Ihre Ausschließlichkeitserklärung an der AUB abgegeben haben;
    • die an die AUB abgeordnet bzw. entsandt sind, eine individuelle Vereinbarung mit der AUB unterschrieben und eine Ihre Ausschließlichkeitserklärung an der AUB abgegeben haben.
    • WICHTIG: der Vertrag bzw. Ausschließlichkeitserklärung und individuelle Vereinbarung usw. müssen auch während der Mobilität gültig sein
  • Empfangsinstitutionen dürfen nur Erasmus-Partnerhochschulen der AUB sein.
  • Als Reiseziel dürfen weder das Land des Heimatinstituts noch das Land des Wohnortes gewählt werden.
  • Die Dauer der Mobilität für Lehrzwecke an der AUB beträgt max. 5 Arbeitstage, zzgl. 2 Reisetage. Die Mindestdauer sollte 2 Tage plus Reisetage betragen. 
  • Mindestunterrichtspensum je Aufenthalt 8 Stunden (Mobilität für Lehre) bzw. 4 Stunden (Lehre + sonstige Aktivitäten, wie z.B. Networking)
Wie bewerbe ich mich? (STA)

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Um sich zu bewerben, füllen Sie bitte dieses Formular aus und laden Sie die nötigen Dokumente hoch.

Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:

  • Zustimmung von der Empfangsinstitution
  • Bitte klären Sie mit Ihrem/n Vorgesetzten bzw. Zuständigen vorab ab, ob Ihre Mobilität stattfinden darf. Im Formular muss die Information bestätigt werden, ob:
    • im Falle von Mitglieder eines Lehrstuhls → der Lehrstuhlleiter/die Lehrstulleiterin und der Studiengangsleiter/die Studiengangsleiterin zugestimmt hat.
    • im Falle von einer Lehrstuhlleitern/eines Lehrstuhlleiters → der Studiengangsleiter/die Studiengangsleiterin zugestimmt hat.
    • Nachweise darüber werden zur Vereinfachung der Verwaltung im Bewerbungsformular nicht gefordert.
Auswahlprozess (STA/STT)

Ihre Bewerbung wird nach fachlicher Relevanz und Motivation bewertet. Auch der Aspekt, ob Sie bereits an weiteren Mobilitäten teilgenommen haben, wird in Betracht gezogen.

Die finale Entscheidung über Ihre Bewerbung trifft der Prorektor für Lehre und Studierende in seiner Funktion als Erasmus+ Institutional Coordinator.

Förderung des Auslandsaufenthaltes (STA/STT)

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und setzt sich aus einer Aufenthaltspauschale sowie einer Entfernungspauschale zusammen.

Die Dauer der Mobilität für Lehrzwecke beträgt maximal 5 Arbeitstage, zzgl. 2 Reisetage. Die Mindestdauer beträgt 2 Tage, zzgl. Reisetage. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einer Tagespauschale (ca. 140-170 € pro Tag) und einer Reisekostenpauschale (variabel je nach Entfernung) zusammen.

Die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen je nach Entfernung sind:

  • 10 – 99 Km 23 EUR
  • 100 – 499 Km 180 EUR
  • 500 – 1.999 Km 275 EUR
  • 2 000 – 2.999 Km 360 EUR
  • 3 000 – 3.999 Km 530 EUR
  • 4 000 – 7.999 Km 820 EUR

Die aktuell gültigen Tagespauschalen je nach Zielland sind:

  • 170 EUR/Tag (ab dem 15. Tag 119 EUR): Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen, Island 
  • 140 EUR/Tag (ab dem 15. Tag 98 EUR): Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Malta, Portugal
  • 110 EUR/Tag (ab dem 15. Tag 77 EUR): Estland, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Polen, Rumänien, Türkei, Litauen 
  • 180 EUR/Tag (ab dem 15. Tag 126 EUR): nicht-EU Regionen außer Vereinigtes Königreich, Färöer Inseln, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt 

Reisetage sind nicht Bestandteil des Aufenthalts und werden nicht gefördert. Bei Reisen mit grünen Verkehrsmitteln wird eine höhere Entfernungspauschale gezahlt.

Zuschüsse zum Erasmus-Stipendium (STA/STT)

Für Personen, die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderung in Form eines Zuschusses zu beantragen.

  • Zuschuss für MitarbeiterInnen mit Behinderungen oder chronischer Krankheit: nach Bedarf und je nach einzeln nachweisbaren Kostenarten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
  • Green Travel Zuschuss: wenn Sie zu und von der Auslandseinrichtung ausschließlich mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln reisen, können Sie eine eine höhere Entfernungspauschale erhalten.
    • Grüne Reisemittel sind: Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad, Trampen. NICHT grünes Reisen: Flugzeug oder Schiff. 
    • Um den Zuschuss zu erhalten, muss die gesamte Reise umweltfreundlich durchgeführt werden (es ist also nicht angebracht, das Flugzeug und den Bus zu benutzen). 
    • Die entsprechenden Unterlagen (Tickets und/oder Rechnungen) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsschließung an erasmus@andrassyuni.hu eingesendet werden.
Vertragsabschluss (STA)

Sie müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:

Dokumente vor Antritt der Mobilität:

  1. Sie benötigen ein von allen Parteien unterzeichnetes Mobility Agreement for Teaching.
  2. Sie benötigen einen von allen Parteien unterzeichneten Fördervertrag (Grant Agreement). 

Diese Dokumente erhalten Sie von der ReferentIn für Erasmus und Internationales per E-Mail.

  • Online Sprachunterstützung (OLS): Falls Sie nicht in Ihrer Muttersprache lehren/arbeiten werden, müssen Sie vor Antritt Ihrer Mobilität einen Sprachtest absolvieren. Sollten Sie das Niveau B1 nicht erreichen, erhalten Sie automatisch einen Online-Sprachkurs.

Sie müssen für den Fördervertrag:

  • eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine andere im Gastland gültige Versicherung vorweisen können. Zusätzlich sind noch Unfall- und Haftpflichtversicherungen nötig. 
  • Die Versicherungsnummer muss im Fördervertrag aufgelistet werden.

Hinweis: Die Förderung

  • wird als EUR-Betrag überwiesen. Wir empfehlen Ihnen (um Wechselkursverluste zu vermeiden) die Förderung auf ein EUR-Konto überweisen zu lassen.
  • wird zu 95% vor der Mobilität ausbezahlt, 5% werden erst nach der Einreichung der Abschlussdokumente (siehe Punkt Abschluss der Mobilität) ausbezahlt.

Dokumentation nach Abschluss der Mobilität:

Dozierende und ProfessorInnen sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der ReferentIn für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.

  1. Eine Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) über Ihren Aufenthalt und die geleisteten Unterrichtsstunden an der  Gasteinrichtung. Dieses Dokument erhalten Sie von der Referentin für Erasmus und Internationales.
  2. Nach Beendigung der Mobilität werden Sie per E-Mail einen Link zur EU Survey (Online-Teilnehmendebericht) erhalten, die Sie innerhalb von 30 Tagen ausfüllen sollen.
  3. Kurzer Bericht über Ihre Erfahrungen durch dieses Formular.

In einigen Fällen sind über die Dokumente hinaus noch zusätzlich Dokumente einzureichen: 

  1. Bei Green Travel: Hin- und Rückreise-Tickets mit grünen Verkehrsmitteln
  2. Bei MitarbeiterInnen mit chronischer Krankheit oder Behinderung: Abrechnung mit Belegen über den erhaltenen Zuschuss

Rechte und Pflichten

  • an die AUB abgeordnet bzw. entsandt sind, eine individuelle Vereinbarung mit der AUB unterschrieben und eine Ihre Ausschließlichkeitserklärung an der AUB abgegeben haben.
  • einen Vertrag mit der AUB und Ihre Ausschließlichkeitserklärung an der AUB abgegeben haben oder 
  • Sowohl zur Zeit Ihrer Bewerbung, als auch während des Auslandsaufenthalts müssen Sie über ein Rechtsverhältnis mit der AUB verfügen, d.h.
  • Für die Gültigkeit Ihrer Unterlagen und die Beschaffung aller für Ihre Mobilität erforderlichen Dokumente/Bescheinigungen/Erlaubnisse sind Sie selbst verantwortlich.
  • Das Mobility Agreement for Teaching und das Grant Agreement sind Dokumente, die für die Unterzeichnung des Fördervertrags erforderlich sind. Ohne den unterzeichneten Fördervertrag kann die Mobilität nicht stattfinden. Sie müssen die Vereinbarung vor Ihrer Abreise persönlich unterschreiben.
STUDIERENDE
2024-10 November 2024 2024-12
 
 
 
 
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