Das Erasmus+ Programm bietet für DoktorandInnen die Möglichkeit, an Kurzzeitmobilitäten für Studien- und/oder Praktikumszwecken bei einer Erasmus-Partnerhochschule der AUB oder an einer anderen Institution teilzunehmen.
Die Dauer der Kurzzeitmobilitäten beträgt 5 bis 30 Tage (in Präsenzform im Ausland).
Die Kurzzeitmobilität muss in einem Land durchgeführt werden, wo DoktorandInnen nicht ihren Lebensmittelpunkt haben und ihr Studium durchführen.
Der Kurzzeit-Auslandsaufenthalt bietet folgende Vorteile bzw. Möglichkeiten:
Nicht förderfähig sind Teilnahmen an Konferenzen oder Sprachkurse im Ausland.
Fördermöglichkeiten für Aufenthalte im Nicht-EU Ausland sind möglich, müssen aber individuell geprüft werden.
BEWERBUNGSFRISTEN:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:
Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist einzeln bewertet und dann wird eine Reihenfolge aufgestellt.
Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt nach dem folgenden Kriterienkatalog mit Punktzahlen:
Im Auswahlprozess wird ein Mitglied des Ausschusses für Chancengleichheit einbezogen, um einen transparenten und fairen Entscheidungsprozess zu sichern.
WICHTIG: Das Erasmus+ Stipendium ist nur ein Beitrag zu Ihren Ausgaben, deckt daher möglicherweise nicht alle Ihre Kosten.
Für Studierende, die sich erfolgreich für ein Erasmus Kurzzeit-Aufenthalt beworben haben, und die mit geringeren Chancen oder die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen in Form eines Zuschusses zu beantragen.
WICHTIG:
Die müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:
Dokumente vor Antritt des Kurzzeit-Aufenthalts:
Sie müssen für den Fördervertrag:
Hinweis: Die Förderung
Dokumente nach Abschluss der Mobilität:
Studierende sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der Referentin für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.
In einigen Fällen sind über diese Dokumente hinaus noch zusätzlich Dokumente einzureichen:
Rechte und Pflichten
Das (Online) Learning Agreement und das Grant Agreement sind Dokumente, die für die Unterzeichnung des Fördervertrags erforderlich sind. Ohne den unterzeichneten Fördervertrag kann die Mobilität nicht stattfinden. Sie müssen die Vereinbarung vor Ihrer Abreise persönlich unterschreiben.