Interesse an einem Studium?

Kurzzeitmobilität für DoktorandInnen

Das Erasmus+ Programm bietet für DoktorandInnen die Möglichkeit, an Kurzzeitmobilitäten für Studien- und/oder Praktikumszwecken bei einer Erasmus-Partnerhochschule der AUB oder an einer anderen Institution teilzunehmen.

Die Dauer der Kurzzeitmobilitäten beträgt 5 bis 30 Tage (in Präsenzform im Ausland).

Die Kurzzeitmobilität muss in einem Land durchgeführt werden, wo DoktorandInnen nicht ihren Lebensmittelpunkt haben und ihr Studium durchführen. 

Der Kurzzeit-Auslandsaufenthalt bietet folgende Vorteile bzw. Möglichkeiten:

  • Erwerb und Weiterentwicklung relevanter (Forschungs-)Fähigkeiten bzw. die Umsetzung von Forschungsarbeiten,
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Zugang zu Bibliotheken), die für die Vorbereitung und Umsetzung eines Dissertationsvorhabens relevant sind,
  • Forschung zur Dissertation und Zusammenarbeit mit der Partnerinstitution.

Nicht förderfähig sind Teilnahmen an Konferenzen oder Sprachkurse im Ausland. 

Fördermöglichkeiten für Aufenthalte im Nicht-EU Ausland sind möglich, müssen aber individuell geprüft werden.

BEWERBUNGSFRISTEN:

  • 30. Januar für einen Aufenthalt zwischen dem 15. März- 15. Juli, 
  • 30. Mai für einen Aufenthalt zwischen dem 15. Juli - 15. November
  • 30. September zwischen dem 15. November-15. März des Folgejahres
Voraussetzungen für die Bewerbung (short SMS/SMT)
  • Sie sind regulär an der AUB (als DoktorandIn), auch während des Erasmus-Kurzzeit-Aufenthaltes immatrikuliert. Hinweis: Gaststudierende können aus diesem Grund keine Erasmus-Förderung erhalten.
  • Ihr gewichteter Notendurchschnitt der letzten zwei Semester beträgt mind. 3,0.
  • Sie verfügen über Sprachkenntnisse (mind. B2) der Unterrichts-/Landes-/Arbeitssprache und sie können diese ggf. auch mit Zertifikaten nachweisen.
  • Promovierende, die an der AUB angestellt sind, können alternativ auch durch andere ERAMUS+ Mittel (z.B. Personalmobilitäten) unterstützt werden. Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten werden bei der Prüfung einer Bewerbung berücksichtigt, getrennte Bewerbungen sind deshalb nicht nötig!
  • Der Kurzzeit-Aufenthalt erfüllt die oben erwähnten Zwecke (z.B. Forschung zur Dissertation bei einem relevanten Institut)
Wie bewerbe ich mich? (short SMS/SMT)

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:

  • Ihren aktuellen Lebenslauf und
  • Ihr Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Motivation, Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden) und die nötigen Sprachkompetenzen darlegen und
  • Notenspiegel vom Studienreferat über den gewichteten Durchschnitt der letzten 2 Semester und
  • ggf. Nachweise über Ihr soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK/Studierendenschaft, Mentorenprogramm, usw.) und
  • ggf. Nachweise über Ihre akademisch-beruflichen Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen, usw.)

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist einzeln bewertet und dann wird eine Reihenfolge aufgestellt.

Auswahlprozess (short SMS/SMT):

Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt nach dem folgenden Kriterienkatalog mit Punktzahlen: 

  • Studienleistungen: gewichteter Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Semester (max. 5 Punkte, Punktzahl = Notendurchschnitt)
  • Motivationsschreiben: Darlegung der Motivation und Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden), Sprachkompetenz (max. 3 Punkte)
  • ggf. Soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK, Mentorenprogramm usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte)
  • ggf. akademisch-berufliche Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte) 
  • Mobilität ins Heimatland (-2 Punkte)

Im Auswahlprozess wird ein Mitglied des Ausschusses für Chancengleichheit einbezogen, um einen transparenten und fairen Entscheidungsprozess zu sichern.

Förderung des Studienaufenthalts (short SMS/SMT)
  • Erfolgreiche BewerberInnen können ein tägliches Stipendium in Höhe von 79 EUR/ Tag erhalten. In manchen Fällen können wir nur eine Teilförderung gewähren.
  • Während ihres Aufenthaltes:
    • sind Sie als Erasmus-Studierende von den Studiengebühren der Gasteinrichtung befreit, jedoch
    • müssen Sie weiterhin die Studiengebühren an der AUB (falls Sie davon nicht befreit sind) entrichten bzw. sich inskribieren und ggf. einen Beitrag im Gastland entrichten.

WICHTIG: Das Erasmus+ Stipendium ist nur ein Beitrag zu Ihren Ausgaben, deckt daher möglicherweise nicht alle Ihre Kosten.

Zuschüsse zum Erasmus Stipendium (short SMS/SMT)

Für Studierende, die sich erfolgreich für ein Erasmus Kurzzeit-Aufenthalt beworben haben, und die mit geringeren Chancen oder die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen in Form eines Zuschusses zu beantragen.

  • Zuschuss für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit: nach Bedarf und je nach einzeln nachweisbaren Kostenarten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
    • Antragsfristen 2024: 24. Mai, 22. November
    • Antragsfristen 2025: 21. Februar, 23. Mai,  21. November
  • Green Travel Zuschuss: Wenn Sie zur und von der Auslandseinrichtung ausschließlich mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln reisen, können Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR und zwei geförderte Reisetage erhalten.
    • Grüne Reisemittel sind: Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad, Trampen. NICHT grünes Reisen: Flugzeug oder Schiff. 
    • Um den Zuschuss zu erhalten, muss die gesamte Reise umweltfreundlich durchgeführt werden (z.B.: wenn sie mit dem Flugzeug und mit dem Bus anreisen, können wir Ihnen Förderung gewähren). 
    • Die entsprechenden Unterlagen (Tickets und/oder Rechnungen) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsschließung an erasmus@andrassyuni.hu eingesendet werden.
  • Zuschuss für Studierende mit geringeren Chancen, die sich erfolgreich für eine Erasmus Förderung beworben haben: 100 EUR/ Aufenthalt. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

WICHTIG

  • BEWERBUNGSSCHLUSS für die Zuschuss-Anträge ist jeweils die Bewerbungfrist des Auslandsaufenthalts.
    • D.h. Anträge müssen gleichzeitig mit der Bewerbung für ein Erasmus Stipendium eingereicht werden.
  • Aufgrund begrenzter Mittel muss sich die Universität vorbehalten, innerhalb der möglichen Gründe für Zuschüsse zu priorisieren bzw. ggf. Zuschüsse zu kürzen.
  • Insbesondere behält sich die Universität vor, Bewerbungen von sozial benachteiligten Studierenden (z.B. Waise/Halbweise usw.) mit erster Priorität zu berücksichtigen.
  • Bei der Entscheidung über die Zahlung von Zuschüssen wird der Ausschuss für Chancengleichheit beteiligt.
Vertragsabschluss (short SMS/SMT)

Die müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:

Dokumente vor Antritt des Kurzzeit-Aufenthalts:

  1. Sie benötigen ein von allen Parteien digital oder in WORD-Format unterzeichnetes Online Learning Agreement.
  2. Sie benötigen einen von allen Parteien unterzeichneten Fördervertrag (Grant Agreement). Diesen erhalten Sie von der ReferentIn für Erasmus und Internationales. 
  3. Online Sprachunterstützung (OLS): Falls Sie nicht in Ihrer Muttersprache studieren werden, müssen Sie vor Antritt Ihrer Mobilität einen Sprachtest absolvieren. Sollten Sie das Niveau B1 nicht erreichen, erhalten Sie automatisch einen Online-Sprachkurs.

Sie müssen für den Fördervertrag:

  • eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine andere im Gastland gültige Versicherung vorweisen können. Die Versicherungsnummer muss im Fördervertrag aufgelistet werden.
  • ein gültiges Studentenvisum, falls erforderlich, vorweisen können.

Hinweis: Die Förderung 

  • wird als EUR-Betrag überwiesen. Wir empfehlen Ihnen (um Wechselkursverluste zu vermeiden) die Förderung auf ein EUR-Konto überweisen zu lassen.
  • wird zu 95% vor der Mobilität ausbezahlt, 5% werden erst nach der Einreichung der Abschlussdokumente (siehe Punkt Abschluss der Mobilität) ausbezahlt.

Dokumente nach Abschluss der Mobilität:

Studierende sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der Referentin für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.

  1. OPTIONAL: Transcript of Records von der Gasthochschule über die erbrachten mind. 3 ECTS ausstellen lassen und/oder den Abschnitt "After the Mobility" Ihres Learning Agreements (siehe Punkt 1) ausfüllen.
  2. Eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) über die Studienzeit von der Auslandshochschule ausstellen lassen.
  3. Nach Beendigung der Mobilität werden Sie per E-Mail einen Link zur EU Survey (Online-Teilnehmendebericht) erhalten, die Sie innerhalb von 30 Tagen ausfüllen sollen.
  4. Kurzer Bericht über Ihre Erfahrungen durch dieses Formular

In einigen Fällen sind über diese Dokumente hinaus noch zusätzlich Dokumente einzureichen: 

  1. Bei Green Travel: Hin- und Rückreise-Tickets mit grünen Verkehrsmitteln
  2. Bei Studierenden mit chronischer Krankheit oder Behinderung: Abrechnung mit Belegen über den erhaltenen Zuschuss

Rechte und Pflichten

  • Sowohl im Semester der Bewerbung, als auch während des Auslandsaufenthalts müssen Sie über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis an der AUB verfügen.
  • OPTIONAL: Falls Sie während des Erasmus-Aufenthalts ECTS Punkte erwerben möchten,  klären Sie dies bitte im Vorfeld des Aufenthalts mit der Doktorschule ab.
  • Für die Gültigkeit Ihrer Unterlagen und die Beschaffung aller für Ihre Mobilität erforderlichen Dokumente/Bescheinigungen/Erlaubnisse sind Sie selbst verantwortlich.

Das (Online) Learning Agreement und das Grant Agreement sind Dokumente, die für die Unterzeichnung des Fördervertrags erforderlich sind. Ohne den unterzeichneten Fördervertrag kann die Mobilität nicht stattfinden. Sie müssen die Vereinbarung vor Ihrer Abreise persönlich unterschreiben.

STUDIERENDE
2024-11 Dezember 2024 2025-1
 
 
 
 
 
 
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