Interesse an einem Studium?

Auslandspraktikum

Bewerben Sie sich für ein Erasmus-Stipendium und machen Sie die ersten Arbeitserfahrungen im Ausland! 

Als Erasmus+ Outgoing-Studierende können Sie ein mindestens 2-monatiges Praktikum bei einem Unternehmen, einer Non-Profit-Organisation oder einer Hochschuleinrichtung absolvieren.

→ Schritt 1: Hier informieren
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen gründlich durch! Die aufklappbaren Texte beantworten die wichtigsten Fragen zum Auslandssemester.

→ Schritt 2: Ggf. Beratung in Anspruch nehmen
Sollten Sie noch Fragen haben, wo Sie ein Praktikum absolvieren sollen, kommen Sie zur Erasmus-Sprechstunde online oder persönlich, immer montags und dienstags von 15:00-16:00 Uhr., Buchung unter diesem Link.

→ Schritt 3: Bewerbung und Auswahlverfahren

BEWERBUNGSFRISTEN pro Jahr:

  • 30. Januar für Praktikumsbeginn ab 15. März- 15. Juli, 
  • 30. Mai für den Praktikumsbeginn ab 15. Juli - 15. November
  • 30. September für Praktikumsbeginn ab 15. November-15. März

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen, denn die Auswahl erfolgt erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Der Antritt des Praktikums erfolgt mind. 6 Wochen nach Ihrer Bewerbung (d.h. Bewerbungen für bereits begonnene Praktika werden nicht angenommen).

WICHTIG: Grundsätzlich werden nur 4-monatige Praktika gefördert.

Wo kann ich ein Praktikum absolvieren?
  • Sie können Ihr Praktikum in einem Unternehmen, bei einem Forschungsinstitut oder an einer Hochschuleinrichtung (mit Ausnahme von Nationalagenturen  und EU-Einrichtungen) in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei absolvieren.
  • Achtung! Nach den Erasmus-Regeln können folgende Organisationen nicht als Praktikumsplatz gewählt werden:
Voraussetzungen für die Bewerbung (SMP)

Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Erasmus-Stipendiums an der AUB sind:

  • Sie sind regulär an der AUB (als Masterstudierende oder DoktorandInnen), auch während des Erasmus-Aufenthaltes immatrikuliert. Hinweis: Gaststudierende können aus diesem Grund keine Erasmus-Förderung erhalten.
  • Ihr gewichteter Durchschnitt der letzten zwei Semester beträgt mind. 3,0.
  • Sie verfügen über Sprachkenntnisse (mind. B2) der Unterrichts-/Landes-/Arbeitssprache und sie können diese ggf. auch mit Zertifikaten nachweisen.
  • Das Praktikum ist fachlich relevant für Ihr Studium
  • WICHTIG:
    • Bestätigung seitens des Praktikumsgebers (formlos mit Kontakt/MentorIn, Praktikumszeit und Einsatzort, über mindestens 30 Arbeitsstunden/Woche) muss vor der Bewerbung vorhanden sein.
    • Grundsätzlich werden 4-monatige Praktika gefördert
  • Antritt des Praktikums erfolgt frühesten 6 Wochen nach Ihrer Bewerbung (d.h. Bewerbungen für bereits begonnene Praktika werden nicht angenommen)

Zu beachten:

  • Mobilitäten in das eigene Heimatland sind nur unter einschränkenden Bedingungen zulässig. Auch wenn eine solche Mobilität grundsätzlich zulässig ist, kann  diese nur “nicht prioritär” und ggf. nur anteilig gefördert werden.
  • Doppelförderungen für eine Mobilität sind zu vermeiden und werden entsprechend bei der Bewerbung abgefragt. Eine Doppelförderung aus EU-Mitteln ist stets untersagt.
  • Bei Praktika ist die Höhe der Entlohnung nachzuweisen.

Studierende, die bereits eine Erasmus- Förderung für dieselbe Art der Mobilität erhalten haben, können nur dann eine Förderung erhalten, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Wie bewerbe ich mich? (SMP)

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Um sich zu bewerben, füllen Sie dieses Erasmus-Bewerbungsformular aus und laden Sie die nötigen Dokumente hoch.

Zur Bewerbung sind die folgenden Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie diese im Voraus vor, da Sie das Formular nicht zwischenspeichern können:

  • Ihren aktuellen Lebenslauf
  • Ihr Motivationsschreiben, in dem Sie Motivation, Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden) und die nötigen Sprachkompetenzen darlegen
  • Notenspiegel vom Studienreferat über den gewichteten Durchschnitt der letzten 2 Semester
  • Bescheinigung der Praktikumsstelle durch den Praktikumsgeber, samt Bestätigung der Entlohnung (ggf. auch Bestätigung eines unbezahlten Praktikums)
  • ggf. Nachweise über Ihr soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK/Studierendenschaft, Mentorenprogramm, usw.) und
  • ggf. Nachweise über Ihre akademisch-beruflichen Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen, usw.).
Auswahlprozess

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist einzeln bewertet und dann wird eine Reihenfolge aufgestellt.

Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt nach dem folgenden Kriterienkatalog mit Punktzahlen

  • Studienleistungen: gewichteter Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Semester (max. 5 Punkte, Punktzahl = Notendurchschnitt)
  • Motivationsschreiben: Darlegung der Motivation und Ziel der Mobilität, ggf. Beschreibung, wie Sie sich (akademisch, kulturell, usw.) auf den Auslandsaufenthalt im Zielland vorbereiten (werden), Sprachkompetenz (max. 3 Punkte)
  • ggf. Soziales Engagement (ehrenamtliche, soziale oder Sporttätigkeiten - z.B. HÖK, Mentorenprogramm usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte)
  • ggf. akademisch-berufliche Tätigkeiten (z.B. Konferenzen, Sommerschulen usw.) (pro Tätigkeit: 0,5 Punkte, max. 1 Punkte) 
  • Mobilität ins Heimatland (-2 Punkte)

Im Auswahlprozess wird ein Mitglied des Ausschusses für Chancengleichheit einbezogen um einen transparenten und fairen Entscheidungsprozess zu sichern.

Förderung des Praktikums
  • Erfolgreiche BewerberInnen können ein monatliches Stipendium in Höhe von bis zu 690 EUR - 750 EUR je nach Zielland erhalten. In manchen Fällen können wir nur eine Teilförderung gewähren.
  • Während ihres Aufenthaltes
    • sind Sie als Erasmus-Studierende von den Gebühren der Gasteinrichtung befreit, jedoch
    • müssen Sie weiterhin die Studiengebühren an der AUB (falls Sie davon nicht befreit sind) entrichten bzw. sich inskribieren.
    • WICHTIG: Das Erasmus-Stipendium ist nur ein Beitrag zu Ihren Ausgaben, deckt daher möglicherweise nicht alle Ihre Kosten. In diesem Zusammenhang wird ggf. auch die Höhe der Entlohnung für das Praktikum berücksichtigt.

Höhe der Förderung:

  • max. 690 EUR: Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Polen, Lettland, Litauen, Mazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei
  • max. 750 EUR: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Niederlande, Griechenland, Malta, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien
Zuschüsse zum Erasmus-Stipendium

Für Studierende, die sich erfolgreiche für ein Erasmus Stipendium beworben haben, und die mit geringeren Chancen oder die mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung leben, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen in Form eines Zuschusses zu beantragen.

  • Zuschuss für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit: nach Bedarf und je nach einzeln nachweisbaren Kostenarten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
    • Antragsfristen 2024: 24. Mai, 22. November
    • Antragsfristen 2025: 21. Februar, 23. Mai,  21. November
  • Green Travel Zuschuss: Wenn Sie zur und von der Auslandseinrichtung ausschließlich mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln reisen, können Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR und zwei geförderte Reisetage erhalten.
    • Grüne Reisemittel sind: Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad, Trampen. NICHT grünes Reisen: Flugzeug oder Schiff. 
    • Um den Zuschuss zu erhalten, muss die gesamte Reise umweltfreundlich durchgeführt werden (z.B.: wenn sie mit dem Flugzeug und mit dem Bus anreisen, können wir Ihnen Förderung gewähren). 
    • Die entsprechenden Unterlagen (Tickets und/oder Rechnungen) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsschließung an erasmus@andrassyuni.hu eingesendet werden.
  • Zuschuss für Studierende mit geringeren Chancen, die sich erfolgreich für eine Erasmus Förderung beworben haben: 250 EUR/Monat. Detaillierte Informationen finden Sie hier.WICHTIG: 
  • BEWERBUNGSSCHLUSS für die Zuschuss-Anträge ist jeweils die Bewerbungfrist der Mobilität.D.h. Anträge müssen gleichzeitig mit der Bewerbung für ein Erasmus Stipendium eingereicht werden.
  • Aufgrund begrenzter Mittel muss sich die Universität vorbehalten, innerhalb der möglichen Gründe für Zuschüsse zu priorisieren bzw. ggf. Zuschüsse zu kürzen.
  • Insbesondere behält sich die Universität vor, Bewerbungen von sozial benachteiligten Studierenden (z.B. Waise/Halbweise usw.) mit erster Priorität zu berücksichtigen.
  • Bei der Entscheidung über die Zahlung von Zuschüssen wird der Ausschuss für Chancengleichheit beteiligt.
Vertragsabschluss (SMP)

Sie müssen Dokumente erstellen und bei der Referentin für Erasmus und Internationales einreichen:

Dokumente vor Antritt der Mobilität:

  1. Sie benötigen ein von allen Parteien unterzeichnetes Learning Agreement for Traineeship. 
  2. Sie benötigen einen von allen Parteien unterzeichneten Fördervertrag (Grant Agreement). 

Diese Dokumente erhalten Sie von der ReferentIn für Erasmus und Internationales per E-Mail.

  • Online Sprachunterstützung (OLS): Falls Sie nicht in Ihrer Muttersprache studieren/arbeiten werden, müssen Sie vor Antritt Ihrer Mobilität einen Sprachtest absolvieren. Sollten Sie das Niveau B1 nicht erreichen, erhalten Sie automatisch einen Online-Sprachkurs.

Sie müssen für den Fördervertrag:

  • eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine andere im Gastland gültige Versicherung vorweisen können. Zusätzlich sind noch Unfall- und Haftpflichtversicherungen nötig. Die Versicherungsnummern müssen im Fördervertrag aufgelistet werden.
  • ein gültiges Studentenvisum, falls erforderlich, vorweisen können.

Hinweis: Die Förderung 

  • wird als EUR-Betrag überwiesen. Wir empfehlen Ihnen (um Wechselkursverluste zu vermeiden) die Förderung auf ein EUR-Konto überweisen zu lassen.
  • wird zu 95% vor der Mobilität ausbezahlt, 5% werden erst nach der Einreichung der Abschlussdokumente (siehe Punkt Abschluss der Mobilität) ausbezahlt.

Dokumente nach Abschluss der Mobilität:

Studierende sollen die folgenden Dokumente selber besorgen und innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Mobilität bei der Referentin für Erasmus und Internationales abgeben oder elektronisch unter erasmus@andrassyuni.hu einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können die verbleibenden 5% der Förderung ausbezahlt werden.

    1. Praktikumszeugnis über das erfolgreich abgeschlossene Praktikum vom Praktikumsgeber ausstellen lassen und/oder den Abschnitt "After the Mobility" Ihres Learning Agreements for Traineeships (siehe Punkt 1) ausfüllen.
    2. Eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) über Praktikumszeit von der Gasteinrichtung ausstellen lassen.
    3. (Online-Teilnehmendebericht) erhalten, die Sie innerhalb von 30 Tagen ausfüllen sollen.
    4. Kurzer Bericht über Ihre Erfahrungen durch dieses Formular.

In einigen Fällen sind über die Dokumente hinaus noch zusätzlich Dokumente einzureichen: 

  1. Bei Green Travel: Hin- und Rückreise-Tickets mit grünen Verkehrsmitteln
  2. Bei Studierenden mit chronischer Krankheit oder Behinderung: Abrechnung mit Belegen über den erhaltenen Zuschuss

Rechte und Pflichten

  1. Im Semester der Bewerbung müssen Sie über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis an der AUB verfügen. Das Praktikum können Sie spätestens ein Jahr nach dem Absolutorium antreten.
  2. Für die Gültigkeit Ihrer Unterlagen und die Beschaffung aller für Ihre Mobilität erforderlichen Dokumente/Bescheinigungen/Erlaubnisse sind Sie selbst verantwortlich.
  3. Das Learning Agreement for Traineeship und das Grant Agreement sind Dokumente, die für die Unterzeichnung des Fördervertrags erforderlich sind. Ohne den unterzeichneten Fördervertrag kann die Mobilität nicht stattfinden. Sie müssen die Vereinbarung vor Ihrer Abreise persönlich unterschreiben.
STUDIERENDE
2024-11 Dezember 2024 2025-1
 
 
 
 
 
 
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