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Von der AUB in CEEPUS Länder

Studierende

Bedingungen der Teilnahme (Outgoing CEEPUS Studierende)

Bedingungen der Teilnahme (Outgoing CEEPUS Studierende) 

  • zwei abgeschlossene Semester bis zum Beginn der Mobilitätsphase 
  • aktiver Studierendenstatus an der AUB während der Mobilitätsphase
  • im Falle einer Netzwerkmobilität nominiert der/die NetzwerkkoordinatorIn der Heimat- und der Gasthochschule den Antrag
  • Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes*
  • es ist nicht erlaubt, den Antrag im Land der Staatsbürgerschaft oder im Land des Wohnsitzes einzureichen
  • es ist nicht erlaubt, ein zweites Mobilitätsstipendium aus anderen Quellen zu erhalten, um die Kosten für dieselbe Mobilitätsaktivität, denselben Zielort und dieselbe Zeitspanne zu decken
Bewerbungsfristen (Outgoing CEEPUS Studierende)

Bewerbungsfristen (Outgoing CEEPUS Studierende) 

  • Netzwerkmobilität

- für das Wintersemester: 15. Juni 

- für das Sommersemester: 31. Oktober 

 

  • Freemover-Mobilität

 

- für das Wintersemester: nur für einige der teilnehmenden Länder verfügbar, weitere Informationen werden zu Beginn des Sommers auf der CEEPUS Website veröffentlicht

- für das Sommersemester: 30. November

 

Bewerbungsverfahren (Outgoing CEEPUS Studierende)

Bewerbungsverfahren (Outgoing CEEPUS Studierende) 

  1. Registrierung auf der CEEPUS-Website → Registrierung
  2. Ausfüllen des Antragsformulars → login → Vorgehensweise: Mobility Desktop / Ihr Mobilitätsantrag / Akademisches Jahr /Aktion / Auswahl der Option (ja → Netzwerkmobilität; nein → Freemover-Mobilität) / Ausfüllen des Online-Antragsformulars
  3. Hochladen von Dokumenten

    - Antragstellung innerhalb eines Netzwerks und Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes: keine Dokumente erforderlich

    - Freemover-Mobilität: 

    - Annahmeschreiben (ausgestellt von der Gasteinrichtung)

    - 2 Empfehlungsschreiben (ausgestellt von DozentInnen der AUB)

    - hier können die Formulare heruntergeladen werden: Downloads

    - alle Dokumente müssen unterschrieben und abgestempelt sein

    - keine Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes: Gleichstellungsdokument (z.B.                  Immatrikulationsbescheinigung in Englisch)

    - Abschließen der Bewerbung: Klicken Sie auf "Prüfen & Einreichen"

  4. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie auf der CEEPUS Webseite  verfolgen
  5. Endgültiges Ergebnis

- erfolgt in der Regel 30-45 Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist

- zunächst erhalten Sie eine automatische E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde 

- Im Falle einer Zusage müssen Sie eine Rückmeldung senden, dass Sie das Stipendium annehmen → login → Vorgehensweise: Mobility Desktop / Verwalten Sie Ihre Mobilitätsanträge / Akademisches Jahr / Öffnen Sie den bewilligten Antrag / Klicken Sie auf Annehmen

- Kurze Zeit später wird Ihr Bewilligungsschreiben ausgestellt und zusammen mit einem Informationspaket vom ungarischen CEEPUS-Büro an Sie geschickt → Sie müssen nun dem aufnehmenden nationalen CEEPUS-Büro eine Rückmeldung geben, dass Sie Ihre Mobilität weiterhin in Anspruch nehmen möchten, indem Sie sie im Online-System akzeptieren

- Im Falle einer Ablehnung werden Sie per E-Mail über den Grund der Ablehnung informiert

Höhe der Förderung (Outgoing CEEPUS Studierende)

Höhe der Förderung (Outgoing CEEPUS Studierende) 

Da das CEEPUS-Stipendium vom Gastland vergeben und ausgezahlt wird, ist die Höhe des Stipendiums von Land zu Land unterschiedlich

  • Informationen über die genauen Stipendienbeträge finden Sie auf der Website der CEEPUS-Zentralstelle (www.ceepus.info) unter Länderdaten
Mobilitätstypen (Outgoing CEEPUS Studierende)

Mobilitätstypen (Outgoing CEEPUS Studierende) 

Studierendenmobilität

  • Bachelor, Master oder PhD Studierende
  • 1 Semester oder Trimester (3-5 Monate)
  • der Erwerb von Leistungspunkten ist obligatorisch

Kurzzeit-Mobilität

  • Bachelor, Master (die gerade an ihrer Abschlussarbeit arbeiten) oder PhD Studierende
  • 1-2 Monate (mindestens 21 Tage)

Kurzzeitige Exkursionen

  • Bachelor, Master oder PhD Studierende
  • 3-5 Tage
  • Anträge für Kurzzeitexkursionen können nur innerhalb eines CEEPUS-Netzwerks eingereicht werden
Pflichtdokumente (Outgoing CEEPUS Studierende)

Pflichtdokumente (Outgoing CEEPUS Studierende) 

  • Bestätigungsschreiben hochladen: kann auf der Website abgerufen werden →  login → Vorgehensweise: Verwaltung Ihrer Mobilitätsanträge / Akademisches Jahr / Öffnen des Antrags / Registerkarte Mobilitätsbericht und Bestätigungsschreiben - Bearbeiten
  • Mobilitätsbericht erstellen = eigene Zusammenfassung über Ihren Studienaufenthalt

Beide Dokumente müssen von Ihrem/Ihrer GastkoordinatorIn unterzeichnet und abgestempelt werden →  eine gescannte Version muss hochgeladen werden, damit Ihre Bewerbung den endgültigen Status "abgeschlossen" erhält. Sie müssen auch eine Kopie an den/die CEEPUS-KoordinatorIn der AUB senden.

 

 

 

Lehrpersonal

Anforderungen und Bedingungen der Teilnahme (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal)

Anforderungen und Bedingungen der Teilnahme (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal) 

Anforderungen

  • verpflichtende Lehr- und/oder Betreuungstätigkeit an der Gasteinrichtung: mindestens 6 Lehr-/Betreuungsstunden (Vorlesung, Seminar oder Beratung)
  • Aufenthaltsdauer: mindestens 5 Arbeitstage
  • zeitliche Planung: Lehrtätigkeit nur während des Semesters → Forschungsaktivitäten, Konferenzbesuche oder Partnertreffen usw. können nicht das einzige Ziel einer Lehrmobilität sein

Bedingungen

  • Anstellung als Lehrkraft an der AUB
  • Lehrplan über mindestens 6 Lehr-/Betreuungsstunden (Vorlesung, Seminar oder Beratung) während mindestens 5 Arbeitstagen an der Gasteinrichtung
  • im Falle einer Netzwerkmobilität nominiert sowohl der/die NetzwerkkoordinatorIn der Heimat- als auch der Gasteinrichtung den Antrag
  • Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes*
  • es ist nicht erlaubt, einen Antrag an das Land der Staatsbürgerschaft und an das Land des Wohnsitzes zu richten
  • es ist nicht erlaubt, eine zweites Mobilitätsstipendium aus anderen Quellen zu erhalten, um die Kosten für dieselbe Mobilitätsaktivität, denselben Zielort und dieselbe Zeitspanne zu decken
Bewerbungsfristen (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal)

Bewerbungsfristen (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal) 

  • Netzwerkmobilität:

- für das Wintersemester: 15. Juni 

- für das Sommersemester: 31. Oktober 

  • Freemover-Mobilität:

- für das Wintersemester: nur für einige der teilnehmenden Länder verfügbar, weitere Informationen werden zu Beginn des Sommers auf der CEEPUS Website veröffentlicht

- für das Sommersemester: 30. November 

 

Bewerbungsverfahren (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal)

Bewerbungsverfahren (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal) 

  1. Registrierung auf der CEEPUS-Website → Registrierung
  2. Ausfüllen des Antragsformulars → login → Vorgehensweise: Mobility Desktop / Ihr Mobilitätsantrag / Akademisches Jahr /Aktion / Auswahl der Option (ja → Netzwerkmobilität; nein → Freemover-Mobilität) / Ausfüllen des Online-Antragsformulars
  3. Hochladen von Dokumenten

    - Antragstellung innerhalb eines Netzwerks und Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes: keine Dokumente erforderlich

    - Freemover-Mobilität: Teachers' Letter (ausgestellt von der Gasteinrichtung = Dokument, in dem die Gasteinrichtung sich bereit erklärt, Sie als Gastlehrkraft zu empfangen) → hier kann das Dokument heruntergeladen werden: Downloads (es muss unterschrieben und abgestempelt sein)

    - keine Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Mitgliedslandes: Gleichstellungsdokument (z.B. erste Seite des Arbeitsvertrages in Englisch)

    - Abschließen der Bewerbung: Klicken Sie auf "Prüfen & Einreichen"

  4. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie verfolgen auf der CEEPUS Webseite  verfolgen
  5. Endgültiges Ergebnis

- erfolgt in der Regel 30-45 Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist

- zunächst erhalten Sie eine automatische E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde 

- Im Falle einer Zusage müssen Sie eine Rückmeldung senden, dass Sie das Stipendium annehmen → login → Vorgehensweise: Mobility Desktop / Verwalten Sie Ihre Mobilitätsanträge / Akademisches Jahr / Öffnen Sie den bewilligten Antrag / Klicken Sie auf Annehmen

- Kurze Zeit später wird Ihr Bewilligungsschreiben ausgestellt und zusammen mit einem Informationspaket vom nationalen CEEPUS-Büro des Gastlandes an Sie geschickt → Sie müssen sich daraufhin mit der Gasteinrichtung in Verbindung setzen

- Im Falle einer Ablehnung werden Sie per E-Mail über den Grund der Ablehnung informiert

Höhe der Förderung (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal)

Höhe der Förderung (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal) 

  • Da das CEEPUS-Stipendium vom Gastland vergeben und ausgezahlt wird, ist die Höhe des Stipendiums von Land zu Land unterschiedlich
  • Informationen über die genauen Stipendienbeträge finden Sie auf der Website der CEEPUS-Zentralstelle (www.ceepus.info) unter Länderdaten
Pflichtdokumente (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal)

Pflichtdokumente (Outgoing CEEPUS Lehrpersonal) 

  • Bestätigungsschreiben hochladen: kann auf der Website abgerufen werden →  login → Vorgehensweise: Verwaltung Ihrer Mobilitätsanträge / Akademisches Jahr / Öffnen des Antrags / Registerkarte Mobilitätsbericht und Bestätigungsschreiben - Bearbeiten
  • Mobilitätsbericht erstellen = eigene Zusammenfassung über Ihren Studienaufenthalt

Beide Dokumente müssen von Ihrem/Ihrer GastkoordinatorIn unterzeichnet und abgestempelt werden →  eine gescannte Version muss hochgeladen werden, damit Ihre Bewerbung den endgültigen Status "abgeschlossen" erhält. Sie müssen auch eine Kopie an den/die CEEPUS-KoordinatorIn der AUB senden.

 

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2024-11 Dezember 2024 2025-1
 
 
 
 
 
 
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