Bewerbungsinformationen zu den Masterstudiengängen:
Bewerbungsinformationen der Doktorschule:
Allgemeine Informationen zum Studium:
Bewerbungsfristen & Aufnahmeprüfungstermine für das SoSe 2024/25
Staatlich finanzierte Studienplätze nur auf felvi.hu! - auch für nicht-ungarische BewerberInnen! Felvi-Bewerbungsfrist: 15. November 2024
Bewerbungsfrist für nicht-felvi BewerberInnen:
1. Frist: 15. November 2024 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
2. Frist: 8. Januar 2025 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
Frist für nicht-felvi BewerberInnen: Bewerbungsunterlagen können spätestens bis zu diesem Datum via bewerbung@andrassyuni.hu eingereicht werden, das Diplom kann ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden.
Voraussichtliche Aufnahmeprüfungstermine:
Allgemeine Hinweise zur Aufnahmeprüfung
Die Andrássy Universität Budapest organisiert individuelle Aufnahmeprüfungen, die NICHT zentral durch das ungarische Bildungsamt laufen. Mit dem Einsenden des Anmeldeformulars erklären die BewerberInnen ihre Absicht, an dem Aufnahmeverfahren der Andrássy Universität Budapest teilzunehmen.
Das deutschsprachige Motivationsschreiben/Essay/Exposé der Bewerbung gilt als schriftliche Aufnahmeprüfung und kann mit max. 30 von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte auch eine klare Motivation für ein Studium an der Andrássy Universität Budapest begründet werden. Das Motivationsschreibens soll min. 1 A4 Seite, max. 2 Seiten umfassen. Aufgrund Ihrer schriftlichen Leistungen werden Sie zum Aufnahmegespräch (welches online stattfindet) eingeladen.
Nächster Studienbeginn: Februar 2025 (Sommersemester 2024/25)
Neben der finanziellen Unterstützung der Studierenden durch den ungarischen Staat (staatlich finanzierte Studienplätze) gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und Förderungswerken, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden, sowie konfessionell gebundene, private und aus der Wirtschaft kommende Förderer, welche Stipendien für Studierende an der Andrássy Universität Budapest (AUB) ausschreiben. Auch die AUB selbst bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an.
Die Stipendiensuchmaschine der Andrássy Universität Budapest finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere nützliche externe Seiten für die Suche nach Stipendien:
Dein Weg zum Stipendium
I. GRÜNDE, SICH UM EIN STIPENDIUM ZU BEWERBEN
Finanzielle Unterstützung: Stipendiaten sind im Studium finanziell unabhängiger. Sie können leichter ein Auslandssemester oder –praktika absolvieren und Fachliteratur anschaffen.
Renommee: Ein Stipendium kann ein entscheidender Vorteil bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder eine Festanstellung sein, weil Arbeitgeber Stipendien vielfach mit guten Noten und einer hohen Leistungsbereitschaft gleichsetzen.
Immaterielle Förderung: Stipendiaten erhalten häufig vergünstigten oder freien Zugang zu Seminaren, stiftungseigenen Ressourcen oder Bildungsreisen.
Networking: Stipendiatische Gruppen und Alumni-Vereine stellen wertvolle Netzwerke dar, die aus einer Mischung aus Engagement, ähnlichen persönlichen Zielen und unterschiedlichen Erfahrungen bestehen.
Akademische Karriere: Stipendiaten haben eine günstige Ausgangsposition für eine akademische Karriere, da sie bereits eine fördernde Institution von ihren fachlichen und persönlichen Fähigkeiten überzeugen konnten.
Individuelle Gründe: Was hast du geleistet, das dich für ein Stipendium qualifiziert?
II. AUFGABEN EINES STIPENDIATEN
Engagement und Repräsentanz: Die Stipendiaten vertreten die fördernde Institution gegenüber Außenstehenden und nehmen an Seminaren und Treffen der Institution teil.
Konkrete Aufgaben: Meistens haben Stipendiaten zwei konkrete Pflichten: Das Verfassen von Semester- und/oder Abschlussberichten und die Teilnahme an Seminaren.
III. WIE DU DAS RICHTIGE STIPENDIUM FINDEST
Mit unserer Stipendiensuchmaschine findest du auch für dich das passende Stipendium! Für mehr Informationen über die einzelnen Stipendien und Möglichkeiten wende dich auch an unsere persönliche Stipendienberatung unter stipendien(at)andrassyuni.hu.
IV. WIE DU DICH ERFOLGREICH BEWIRBST
Schriftliche Bewerbung: Welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind, erfährst du in der Regel auf der Internetseite der fördernden Institution. Dazu zählen meist die folgenden:
Die Studiengebühr für Studierende in den Master- und Aufbaustudiengängen an der AUB
beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 350.000 oder EUR 899* pro Semester.
Studiengebühr MA für Immatrikulation bis WS 2023 ist HUF 280.000 oder EUR 719.
Die Studiengebühr für Studierende im Ph.D.-Programm an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 250.000 oder EUR 642 pro Semester.
Verwaltungsgebühren für Studierende im Ph.D.-Programm, in den Master- und
Aufbaustudiengängen an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 35.000 oder EUR 90 pro Semester.
Verwaltungsgebühr für Immatrikulation bis WS 2023 beträgt HUF 20.000 oder EUR 51.
In jedem Studiengang stehen auch staatlich finanzierte Studienplätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter felvi.hu und in der Gebührenordnung.
Die Entrichtung der Studiengebühren erfolgt durch Überweisung.
*Offizieller Wechselkurs** der Ungarischen Nationalbank (MNB), Stichtag 31.05.2024: 1 EUR = 389,48 HUF
** Beschluss Nr. 2013/90 der Studienkommission
Die Studienkommission beschließt, ab dem Sommersemester 2014 die Studiengebühr auch in EUR zu bestimmen. Maßgebend für das jeweilige Semester ist dabei der am 31. Mai bzw. am 30. November geltende Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank (MNB). Falls diese Tage arbeitsfreie Tage sind, so gilt der Kurs vom vorangehenden letzten Arbeitstag.
In der Regel dauert ein Master- bzw. postgraduales Studium zwei Jahre bzw. vier Semester.
Das juristische LL.M.-Programm dauert in der Regel ein Jahr bzw. zwei Semester. Berufsbegleitend kann man das LL.M.-Programm auch in zwei Jahre bzw. vier Semestern absolvieren.
Das Ph.D.-Programm dauert in Regel vier Jahre bzw. acht Semester.
I. Einreise nach Ungarn
Studierende aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen zur Einreise nach Ungarn in der Regel ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis (bzw. für ihren Aufenthalt in Ungarn eine Aufenthaltserlaubnis). Das Bewilligungsverfahren kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen: Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat.
II. Aufenthalt in Ungarn
II.1. Voraussetzung des Aufenthalts im Falle von EWR-BürgerInnen: Registrationspflicht
EWR-BürgerInnen, die sich aus Studiengründen länger als drei Monate in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich – im Sinne der europäischen Richtlinien und der ungarischen Gesetze – bei der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei [Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság, Ügyfélszolgálat I., 1135 Budapest XIII., Szegedi út 35-37., Erdgeschoss (Twin Office Center)] innerhalb von 90 Tagen registrieren lassen. WICHTIG: Sie müssen sich erst via Enter Hungary registrieren, um nachher bei der Terminbuchung Ihre “Enter Hungary” Registrationsnummer angeben zu können.
Um die Registrationsbescheinigung zu erhalten, füllen Sie bitte auch das erforderliche Formular aus, und legen Sie die auf der entsprechenden Seite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei aufgelisteten Dokumente vor, die die Erfüllung der Aufenthaltsbedingungen belegen.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Registrierungsbestätigung beträgt HUF 1.000, diese ist durch elektronische Zahlungsmittel (Bankkarte) oder Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) zu entrichten. Im Falle eines gelben Schecks muss in die Rubrik „Mitteilung” der Name und das Geburtsdatum sowie als Art des Verwaltungsaktes „Registrierungsbestätigung” eingetragen werden. Die Registrationsbescheinigung bekommen Sie vor Ort, die Adressenkarte wird Ihnen per Post zugeschickt.
Studierende, die über einen vom ungarischen Staat finanzierten Studienplatz (magyar állami ösztöndíj) verfügen, haben keine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Notwendige Dokumente für EWR-BürgerInnen
Die Liste der notwendigen Dokumente sind auf der folgenden Seite der Nationalen Generaldirektion für Fremdenpolizei zu finden.
II. 2. Voraussetzung des Aufenthalts im Falle von Nicht-EWR-BürgerInnen: Aufenthaltserlaubnis
Studierende, die nicht aus einem EWR-Land kommen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis entweder in ihrem Heimatland oder in einem Land beantragen, wo ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt. Der Antrag ist bei dem Konsularbeamten im Ungarischen Konsulat oder an einem zur Übernahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis ermächtigten anderen Ort einzureichen.
Als Anlage zum Antrag müssen die auf der Webseite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei aufgelisteten Unterlagen vorgelegt werden.
Ausschließlich in zwei Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, den Antrag direkt in Ungarn einzureichen, und zwar bei der gemäß der Unterkunft der/des Antragstellenden zuständigen Regionaldirektion, wenn:
oder
Von der Visumpflicht befreit sind gemäß Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 2018/1806 bspw: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Georgien, Israel, Moldau, Montenegro, Serbien [ausgenommen Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden], Ukraine, Vereinigte Staaten, usw.
Im Falle eines bei der Auslandsvertretung gestellten Antrags beträgt die Verwaltungsgebühr des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EUR 60, die bei der Auslandsvertretung in erster Linie in Euro oder einer anderen konvertierbaren Währung zu entrichten ist. Bei einer Einreichung im Inland beträgt die Verwaltungsgebühr des Verfahrens HUF 18.000.
Die Verfahrensgebühr muss mit elektronischen Zahlungsmitteln (Bankkarte) oder durch Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) entrichtet werden. Im Falle eines gelben Schecks muss in die Rubrik „Mitteilung” der Name und das Geburtsdatum sowie als Art des Verwaltungsaktes „Antrag auf Aufenthaltserlaubnis” eingetragen werden.
Studierende, die über einen vom ungarischen Staat finanzierten Studienplatz (magyar állami ösztöndíj) verfügen, haben keine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Die Aufenthaltserlaubnis – ausgenommen im Falle deren Beantragung bei der jeweiligen Botschaft – wird den Antragstellern per Post zugeschickt.
Neu einreisende Nicht-EWR-BürgerInnen haben sich nach ihrer Ankunft unverzüglich, aber in allen Fällen noch vor Ablauf von 30 Tagen bei der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei zu melden, um ihre – bei der jeweiligen Botschaft beantragte – Aufenthaltserlaubnis entgegenzunehmen.
Vor Kurzem wurde eine temporäre Filiale ausschließlich für (nicht-ungarische) Studierende (NUR bis zum 30. September 2023, Adresse: 1108 Budapest, Harmat utca 131.) eröffnet, wo Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden können. WICHTIG: Sie müssen sich erst via Enter Hungary registrieren, um nachher bei der Terminbuchung Ihre “Enter Hungary” Registrationsnummer angeben zu können.
Notwendige Dokumente für Nicht-EWR-BürgerInnen
Die Liste der notwendigen Dokumente sind auf der folgenden Seite der Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei zu finden.
Hier finden Sie Auskünfte über die Rechtsvorschriften und das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Bankdaten der Andrássy Universität Budapest
MBH Bank Nyrt.
1056 Budapest, Váci u. 38
SWIFT (oder BIC): MKKB HU HB
Begünstigter: Andrássy Egyetem
HUF-Kontonummer: 1030 0002 2015 6189 0000 3285
IBAN: HU97 1030 0002 2015 6189 0000 3285
Euro-Kontonummer: 10300002-50801163-26304889
IBAN: HU89 1030 0002 5080 1163 2630 4889
Steuernummer
18173967-2-42
(USt-IdNr: HU18173967)
Aufnahmevoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge:
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für das LL.M.-Programm Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
Eine erfolgreiche Bewerbung für das LL.M.-Programm Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften setzt die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen voraus: BewerberInnen müssen bereits über ein juristisches Staatsexamen oder einen vergleichbaren juristischen Masterabschluss sowie sichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die BewerberInnen müssen in der Lage sein, den Studienwunsch in einem ausführlichen Motivationsschreiben zu erläutern. Schließlich wird mit den BewerberInnen ein Auswahlgespräch durchgeführt, in dem die Beweggründe für das Studium an der AUB als auch die akademischen Hintergründe sowie die beruflichen Ziele nochmals hinterfragt und die sprachlichen Fähigkeiten überprüft werden.
Bewerbungsverfahren
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Mitteleuropäischen Studien - Kulturdiplomatie
Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich der geisteswissenschaftlichen Fächer. AbsolventInnen anderer Studiengänge können sich um Aufnahme in den Studiengang bewerben, wenn sie in ihrem bisherigen Studium zumindest 30 Kreditpunkte in geschichtswissenschaftlichen Fächern oder in den Fachbereichen Philosophie, Ästhetik, Wirtschaft- und Sozialwissenschaften, Internationale Studien, Politologie, Romologie und Kommunikation erworben haben. Voraussetzungen sind des Weiteren ausgezeichnete Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse Europas sowie ausgezeichnete Kenntnisse der Geschichte und Kultur des mitteleuropäischen Raumes.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Vom sprachwissenschaftlichen Ausbildungsgebiet:
Vom sozialwissenschaftlichen Ausbildungsgebiet:
Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MES-KD ist, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen hat:
Philosophiegeschichte, Ästhetik, Wirtschaft- und Sozialwissenschaft, Internationale Beziehungen, Politologie, Romologie, Kommunikation, Zeit- und Gegenwartsgeschichte, Literaturtheorie, Sprachwissenschaft (Linguistik), Germanistik, Slawistik.
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 50 Kreditpunkte in diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung zu erwerben.
Sprachliche Zulassungsvoraussetzung: Deutsch auf entsprechendem Niveau, so dass dieses die Teilnahme am deutschsprachigen Unterricht sicherstellt.
Als sprachliche Ausgangsvoraussetzungen gelten:
Bewerbung:
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für den M.A. in Mitteleuropäischen Studien - Kulturdiplomatie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einem Motivationsschreiben. Der Schwerpunkt des mündlichen Aufnahmegesprächs liegt auf der überzeugenden Darstellung der Motivation und der langfristigen Ziele der BewerberInnen. Die Kommission überprüft sowohl die argumentativen Fähigkeiten der BewerberInnen, als auch ihre Kenntnisse zu den aktuellen Themen der mitteleuropäischen Kultur und Geschichte (ca. 30 Min).
Wichtige Informationen zum Bewerbungsprozedere:
Voraussetzung für die Aufnahme in das Doppelmasterprogramm an der AUB ist die Aufnahme in den Masterstudiengang Management and Leadership. Bei Interesse kreuzen Sie bitte im Bewerbungsformular neben dem Masterstudiengang Management and Leadership auch das entsprechende untergeordnete Kästchen für das Doppelmasterprogramm an. Die Auswahl erfolgt grundsätzlich nach dem ersten Fachsemester.
Personen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich gemäß ungarischem Hochschulrecht über www.felvi.hu an der AUB bewerben, um sich ordnungsgemäß für das Doppelmasterprogramm immatrikulieren zu können.
Aufnahmevoraussetzungen der AUB:
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für das Doppelabschlussprogramm Internationales Management (Universität Dresden) und für den Master in Management and Leadership (Andrássy Universität Budapest):
Ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Im Falle von Abschlüssen insbesondere in
ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MML, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte aus diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung zu erwerben.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für den Master in Management and Leadership besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dient der Vorauswahl und besteht aus einem aussagekräftigen Exposé (ca. 4 Seiten), das neben der Motivation insbesondere,
darlegen soll.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein aussagekräftiges und schlüssiges Exposé vorlegen, werden zum mündlichen Aufnahmegespräch eingeladen, bei dem folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:
Die Bewerbungsunterlagen (Anmeldeformular, Zeugnisse, Tabellarischer Lebenslauf und Exposé) sind in elektronischer Form an das Studienreferat zu richten (siehe Bewerbungsverfahren).
Aufnahmevoraussetzungen der Universität Dresden:
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für den Master in Management and Leadership
Ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Im Falle von Abschlüssen insbesondere in
ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MML, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte aus diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung zu erwerben.
Bewerbung:
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für den Master in Management and Leadership besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dient der Vorauswahl und besteht aus einem aussagekräftigen Exposé (ca. 4 Seiten), das neben der Motivation insbesondere,
darlegen soll.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein aussagekräftiges und schlüssiges Exposé vorlegen, werden zum mündlichen Aufnahmegespräch eingeladen, bei dem folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:
Die Bewerbungsunterlagen (Anmeldeformular, Zeugnisse, Tabellarischer Lebenslauf und Exposé) sind in elektronischer Form an das Studienreferat zu richten (siehe Bewerbungsverfahren).
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Der Studiengang wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Erfahrungsgemäß ist ein erfolgreicher Master-Abschluss zu erwarten, wenn Studierende über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) verfügen. Diese können durch entsprechende Sprachzertifikate nachgewiesen werden. Alternativ hierzu steht eine Abiturprüfung in Deutsch als Fremdsprache, der Abschluss eines deutschsprachigen Gymnasiums oder deutschsprachigen Bachelor-Studienganges.
Da die Fachliteratur in der Regel in englischer Sprache publiziert wird, werden zudem gute Englisch-Kenntnisse erwartet. Diese sollten mindestens dem Niveau B1 des GER entsprechen.
Aufnahmevoraussetzungen für den M.Sc. in International Economy and Business
Ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Im Falle von Abschlüssen insbesondere
ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang IEB, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 15 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
Grundlegend müssen bis zum Abschluss insgesamt mindestens 45 Kreditpunkte aus den oben genannten Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können, wobei gilt:
Fehlende Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung durch das Belegen von Nullsemester-Veranstaltungen zu erwerben.
Nähere Informationen finden Sie im Studienplan des Studiengangs und unter Kredittransferkommission.
BEWERBUNG:
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren für den M.Sc. International Economy and Business besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einem Motivationsschreiben und einem Essay.
Das Motivationsschreiben (max. 1 Seite) sollte Folgendes beinhalten:
Des Weiteren nehmen Sie in Form eines freien Essays (max. 2-3 Seiten) kritisch Stellung zu folgendem Thema:
Die Energiepolitik der Europäischen Union hat weitreichende Auswirkungen auf ihre Mitgliedstaaten. In Ihrem Bewerbungsessay sollen Sie die Konsequenzen aus deutscher, ungarischer oder europäischer Perspektive analysieren. Wählen Sie dazu eines der folgenden drei Beispiele aus und entfalten Sie Ihre Argumente und Analysen dazu:
Thema 1 - Deutschland und erneuerbare Energien: Untersuchen Sie, wie Deutschlands Bemühungen, im Einklang mit EU-Vorgaben den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern, sich auf die nationale Wirtschaft, die Energiepreise und die allgemeine Energieversorgung auswirken.
Thema 2 - Ungarns Energieversorgung und Erdgasabhängigkeit: Analysieren Sie, wie die Energiepolitik der EU Ungarns Abhängigkeit von Erdgasimporten beeinflusst, insbesondere in Bezug auf Lieferungen aus Russland. Erörtern Sie zudem, welche Maßnahmen Ungarn ergreift, um seine Energieversorgung zu diversifizieren und zu sichern.
Thema 3 - Die Rolle der Europäischen Kommission in der Energiepolitik: Beschäftigen Sie sich damit, wie die Europäische Kommission ihre Befugnisse nutzt, um die gemeinsame Energiepolitik zu formen. Fokussieren Sie dabei besonders auf die Aspekte der grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur und des EU-Binnenmarkts für Energie.
Ihr Essay soll nicht nur eine kritische Analyse der gewählten Thematik enthalten, sondern auch Ihre persönlichen Einschätzungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Energiepolitik in Europa darlegen.
Der mündliche Teil des Aufnahmeverfahrens besteht aus einem Aufnahmegespräch. Hierbei richten wir den Fokus auf folgende Schwerpunkte:
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Kopie des Passes, Bridging-Tabelle, Motivationsschreiben und Essay) sind in elektronischer Form an das Studienreferat zu richten (siehe Bewerbungsverfahren).
Bei fachspezifischen Fragen oder allgemeinen Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte die unter der Studiengangsseite International Economy and Business oder der Seite des Studienreferats aufgelisteten jeweiligen AnsprechpartnerInnen.
Wichtige Informationen zum Bewerbungsprozedere:
Bitte beachten: Für die Aufnahme in das Doppelmasterprogramm bewerben Sie sich nur für das Masterprogramm einer der beiden beteiligten Universitäten. Im Falle einer Zulassung zum Doppelmasterprogramm gilt diese für das Doppelmasterprogramm beider Universitäten.
Die Voraussetzung für die Aufnahme in das Doppelmasterprogramm ist die Aufnahme in den Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien. An der AUB erfolgt der Antrag zur Aufnahme in das Doppelmasterprogramm zeitgleich mit der Bewerbung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien auf dem allgemeinen Bewerbungsformular. Bitte kreuzen Sie neben dem Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien auch das entsprechende untergeordnete Kästchen für das gewünschte Doppelmasterprogramm im Bewerbungsformular an.
Personen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich gemäß ungarischem Hochschulrecht über www.felvi.hu an der AUB bewerben, um sich ordnungsgemäß für das Doppelmasterprogramm immatrikulieren zu können.
Aufnahmevoraussetzungen der AUB
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für das Doppelabschlussprogramm M.A. Außenpolitik und Partizipation (Bergische Universität Wuppertal) und M.A. Internationale Beziehungen (Andrássy Universität Budapest):
Aufnahmevoraussetzungen der Bergischen Universität Wuppertal:
Wichtige Informationen zum Bewerbungsprozedere:
Bitte beachten: Für die Aufnahme in das Doppelmasterprogramm bewerben Sie sich nur an einer der beiden beteiligten Universitäten. Im Falle einer Zulassung zum Doppelmasterprogramm gilt diese Zulassung für beide Universitäten.
Personen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich gemäß ungarischem Hochschulrecht über www.felvi.hu an der AUB bewerben, um sich ordnungsgemäß für das Doppelmasterprogramm immatrikulieren zu können.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Doppelmasterprogramm an der AUB ist die Aufnahme in den Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien. An der AUB erfolgt der Antrag zur Aufnahme in das Doppelmasterprogramm zeitgleich mit der Bewerbung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien auf dem allgemeinen Bewerbungsformular. Bitte kreuzen Sie im Bewerbungsformular neben dem Masterstudiengang Internationale Beziehungen – Europäische Studien auch das entsprechende untergeordnete Kästchen für das gewünschte Doppelmasterprogramm an.
Aufnahmevoraussetzungen der AUB:
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für das Doppelabschlussprogramm M.A. Governance and Public Policy – Staatswissenschaften (Universität Passau) und M.A. Internationale Beziehungen (Andrássy Universität Budapest):
Aufnahmevoraussetzungen der Universität Passau:
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Internationalen Beziehungen
Ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise in Internationalen Beziehungen / Europäischen Studien, Internationale Verwaltung oder mindestens 30 Kreditpunkte in Politik-, Sozial-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaften, Geschichte oder Sprachwissenschaften.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Im Falle von BA-Abschlüssen insbesondere in Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, BA-Studiengängen der Ausbildungsgebiete Recht sowie Staatswissenschaften ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang IB, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte aus diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung zu erwerben.
BEWERBUNG:
AUFNAHMEPRÜFUNG
Die Aufnahmeprüfung für den M.A. in Internationalen Beziehungen (inkl. Doppelmasterstudien mit der Universität Leipzig, mit der Universität Passau und mit der Universität Wuppertal) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Allgemeine Hinweise zur schriftlichen Prüfung:
Das deutschsprachige Motivationsschreiben der Bewerbung gilt als schriftlicher Eintritt und kann mit max. 30 Punkten von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte eine klare Motivation fürs Studium der Internationalen Beziehungen MA an der Andrássy Universität Budapest begründet werden sowie mögliche Vorkenntnisse, praktische Erfahrungen und Sprachkenntnissen (eventuell auch außerschulische Aktivitäten und Auslandserfahrungen) erläutert werden (Umfang des Motivationschreibens: min. 1 A4 Seite, max: 2 Seiten).
Allgemeine Hinweise zum Aufnahmegespräch (mündliche Prüfung):
Beim Aufnahmegespräch liegt der Schwerpunkt auf klarer Motivation, auf langfristige Ziele sowie auf überzeugende argumentative Fähigkeiten und Beziehung von Positionen zu aktuellen Themen. Im Rahmen des gegenseitigen Gesprächs werden Informationen zu Inhalte des gezielten Studiums der IB vermittelt sowie können die BewerberInnen auch Fragen zum Studium, Bewerbung etc. stellen.
Dauer des Gesprächs: ca. 45 Minuten
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Europäischer und Internationaler Verwaltung
Ein Bachelor-Abschluss (vorzugsweise in Recht und/oder Verwaltung, aber auch in Politologie, Internationalen Beziehungen, Internationaler Kommunikation, in Fächern mit Grundausbildung zu internationalen Studien, sowie Fächern mit Handelsausbildung und Grundausbildung in Wirtschaftswissenschaften) oder ein anderer Abschluss, sofern aus dem vorherigen Studium mindestens 30 ECTS nachgewiesen werden können, insbesondere in den folgenden Kenntniskreisen: Sozial-, Rechts-, Verwaltungs-, Finanzwissenschaften, EU-Kenntnisse, Kommunikation.
Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:
Im Falle von BA-Abschlüssen, insbesondere
ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum MEIV, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 Kreditpunkte aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:
Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte in diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können.
Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium innerhalb von zwei Semestern nach Zulassung zu erwerben.
Bewerbung
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für den Master in Europäischer und Internationaler Verwaltung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beim schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung muss ein 3-seitiges Exposé eingereicht werden, in dem die BewerberInnen ihre Erwartungen an die Unterschiede zwischen nationaler und europäischer Verwaltung darlegen.