Auch in diesem Jahr spiegelt sich das wissenschaftliche Leben an der Andrássy Universität Budapest in einem breiten Spektrum an Beiträgen wider. Das Jahrbuch der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften 2011 wird eröffnet von Ulrich Hufeld mit einer Fundamentalkritik am Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Barbara Mohácsi beschäftigt sich sodann mit der Europäisierung des nationalen Strafrechts. Unter dem Titel „Wenn Brüssel fischen geht...“ macht Christian Kovács „Anmerkungen zu Art. 17 VO 1/2003 im Lichte der Untersuchung des Pharmasektors durch die Kommission“. Matthias Schäfer analysiert den Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf das nationale Kollisionsrecht im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften. Herbert Küpper untersucht hingegen „‚unechte‘ parlamentarische Vertrauensverfahren im deutschen Bundestag und in der ungarischen Országgyûlés“. Im Bereich des Zusammenwirkens von Verfassungsrecht und Zivilrecht bewegt sich der Aufsatz von Kinga Zakariás. Der Beitrag von Miklós Kengyel und Viktória Harsági widmet sich der Problematik der grenzüberschreitenden Vollstreckung in Ungarn. Zuletzt geht Ágnes Dávid der Frage der Haftung mehrerer Geschäftsführer bei der ungarischen Kft. und der deutschen GmbH auf den Grund.