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Zum Verhältnis von Rechtsstaat und Demokratie
Fakultät für Internationale Beziehungen
Konrad-Adenauer-Vorlesung von Prof. Dr. habil. Siegfried. F. Franke.

Nach den Grußworten des Dekans der Fakultät für Internationale Beziehungen, Prof. Dr. Stefan Okruch, und des Leiters des Auslandsbüros Ungarn der Konrad-Adenauer-Stiftung, Frank Spengler, wies Prof. Dr. Franke am 30. März. 2016 zunächst auf die aktuelle Relevanz des Vortragsthemas hin. Diese ergebe sich nicht nur aus der Tagespolitik, wenn es z. B. um die Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen oder die Wechselwirkung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Ungarn gehe: Die Aushöhlung der Demokratie sei ein weltweites Phänomen, so Franke. Er betonte, dass Staaten in aller Welt Wert auf Demokratie legen würden, jedoch einigen davon vom internationalen Umfeld vorgeworfen würde, es mit der Umsetzung nicht ganz ernst zu meinen. Als Beispiele nannte er Wahlfälschungen in Russland und Weißrussland, dem Iran, in Libyen und auch in Nordkorea, wobei dort 99,1 Prozent der Wähler für die Einheitspartei gestimmt hätten.

Prägnant sei im weiteren Zusammenhang auch ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, der im Jahr 2015 in der Rede zur Lage der Nation für „eine Demokratie, allerdings ohne jede Attribute“ plädiert habe. Gegen diese Aussage formulierte Franke vier Thesen: erstens, es gebe ein Standardmodell der Demokratie, zweitens, es sei zwischen der Demokratie als Staatsform und der Demokratie als Regierungsform zu unterscheiden, drittens, die Demokratie habe notwendigerweise Attribute und viertens, die Regelungen bezüglich der Verknüpfung von Demokratie mit den Attributen seien in der vorgelagerten Verfassung zu finden. Die Demokratie als Staatsform ließe sich sowohl mit der Monarchie, als auch der Republik, als auch mit einem Zentralstaat oder einem Bundesstaat verknüpfen. Dies drücke sich dann in präzisen Benennungen oder Attributen aus, so Franke. Nach Fragestellungen zur Regierungsform folgerte er, dass sich in der konkreten Ausprägung historische, kulturelle, gesellschaftliche und ökonomisch bedingte Unterschiede zeigen würden. Die Demokratie als reiner Mehrheitsmechanismus bedürfe zur materiellen Fundierung gewisser Attribute, um sich fair, gerecht, zukunftsgerichtet und vor allem rechtsstaatlich auszugestalten.

Das Primärziel eines Staates solle die umfassende Sicherung der Freiheit sein, und dies könne nur durch die Rechtsstaatlichkeit erfolgen. Wichtige Voraussetzungen dieser seien u. a. eine Gewaltenteilung, die Gewährleistung der Grundrechte, ein genereller Rechtsschutz, sowie die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Außerdem unterstrich Franke die Bedeutung des Heterogenitätsprinzips, welches davon ausgehe, dass eine Vielzahl an unterschiedlichen politischen Meinungen eine Demokratie umso fruchtbarer werden lasse.

Eine Demokratie, in der jede Entscheidung allein vom Volk getroffen wird, sei allerdings nicht wünschenswert. So würde z. B. die Einführung der Todesstrafe in manchen schwerwiegenden Fällen von der Mehrheit der Bevölkerung gefordert, könne aber von keinem zivilisierten Staat verantwortet werden. Eine Regierung solle lediglich aktiv beobachten und bei Bedarf bestimmte Regulierungen ändern. Das Ziel sei eine Demokratie mit dem Attribut der freiheitlich-rechtsstaatlichen Regelungen.

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