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Konsens und Vertrag in rechtshistorischer Perspektive
Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
Gastvortrag von Prof. Dr. Éva Jakab und Prof. Dr. József Hajdú

Am 22. April 2014 hielten Prof. Dr. Éva Jakab und Prof. Dr. József Hajdú an der Andrássy Universität einen von der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften organisierten Gastvortrag zum Thema „Konsens und Vertrag in rechtshistorischer Perspektive“. Das Thema zog zahlreiche interessierte Zuhörer an.

Prof. Dr. Jakab stammt von der Universität Szeged. Sie ist Leiterin der Fakultät für Römisches Recht an der Universität und Mitglied der Gesellschaft für Griechische und Hellenistische Rechtsgeschichte, der Österreichischen Humanistischen Gesellschaft und des Humboldt-Vereins.

Prof. Dr. Hajdú stammt ebenfalls von der Universität Szeged. Er leitet die arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fakultät an der Universität und nimmt regelmäßig an den Arbeiten der Umsetzung des EU-Rechts in ungarisches Recht teil.

Im Mittelpunkt von Prof. Jakabs Vortrag stand das Vertragsrecht. Sie sprach von den Grundlagen eines Vertrags und die Entwicklung der Verträge. Ihre Aussagen untermauerte sie mit Zitaten von berühmten griechischen und römischen Philosophen. Die Entwicklung der Verträge wurde von der griechischen, römischen und der christlichen Philosophie beeinflusst. Die griechische Philosophie beschäftigt sich mit der Gerechtigkeit der Verträge und mit moralischen Verpflichtungen. Die römische Philosophie stellt das Vertrauen (fides) als Grundlage eines Vertrags in den Mittelpunkt. Daneben spielte der Vertragswille auch eine große Rolle, den die Vertragsparteien akzeptieren sollten. Mit diesen Regeln wurde eine Art Vertragsrecht ausgestaltet, aber dies gilt nicht als allgemein. Im Mittelalter erschien ein neues Prinzip, die Vertragstreue (pacta sunt servanda). Das bedeutet, dass die Verträge im Einklang mit Treu und Glauben abgeschlossen werden müssen.

Prof. Hajdú stellte das Arbeitsrecht in den Mittelpunkt seines Vortrags. Zwar ist es ein ganz anderer Bereich der Rechtswissenschaft, man kann aber trotzdem gemeinsame Punkte mit dem Vertragsrecht finden. Prof. Hajdú stellte Arbeitsrechtsverträge in den Kontext des römischen Rechts. Die Grundlage dieser Verträge war der Konsens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Aufgabe für einen bestimmten Lohn leistet.

Die Entwicklung des Arbeitsrechts wurde von der Geschichte, insbesondere der industriellen Revolution in England, beeinflusst. Das Ziel des Arbeitsrechts war die Bewahrung des Rechts der Arbeiter, die Sicherstellung der Produktivität und die Sicherheit der Arbeitsplätze.

Heutzutage werden das Arbeitsrecht und die Arbeitsverträge von viele Regeln beeinflusst. Diese Regeln werden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ausgestaltet. Diese können bspw. die Internationalen Arbeitsstandards (international labor standards), EU-Regelungen, Verfassungen oder Kollektivverträge sein.

Text: Szilvia Hénap

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