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Erfolgreiche Klage der KlimaseniorInnen vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte
Andrássy Universität Budapest, Lehrstuhl für Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen
Am 22. Mai 2024 fand an der Andrássy Universität Budapest ein sog. Brown-Bag-Lunch unter dem Titel "Klimarevoluzzer? Die Entscheidung des EGMR vom 9. April 2024" statt.

Ein “Brown-Bag-Lunch” ist ein informelles Treffen oder eine Besprechung, die während der Mittagspause stattfindet. Der Name lässt sich von der Tradition in den USA ableiten, das Mittagessen in einer braunen Papiertüte (brown bag) mitzubringen. Diese Art der Veranstaltung bot Prof. Anderheiden Gelegenheit, in einer lockeren Atmosphäre, jedoch den akademischen Anspruch bewahrend, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführte erste erfolgreiche Klimaklage darzustellen und danach darüber Diskussionen zu führen. 

Prof. Anderheiden begann seinen Vortrag mit einer kurzen Einführung in die rechtlichen Weltordnungen, die Begrifflichkeit der Menschenrechte und die Geschichte des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Entscheidung der EGMR sei, dass EGMR keine Einrichtung der Europäischen Union, sondern ein Organ des Europarates ist, der eine zwischenstaatliche Organisation ist und aus 46 Mitgliedsstaaten besteht.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die wegweisende Entscheidung des EGMR vom 9. April 2024. Die Umweltaktivisten (die KlimaseniorInnen) haben den Staat Schweiz (bzw. die Regierung von der Schweiz) verklagt, sich zu verpflichten, um stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen. Die Kläger argumentierten, dass die Untätigkeit ihrer Regierung eine Verletzung ihrer Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Leben und auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, darstelle.

Prof. Anderheiden erläuterte zuerst die bisherige ständige Rechtsprechung des EGMR, es gäbe keinen Artikel in der Menschenrechtskonvention, der darauf abzielen würde, dass „der allgemeine Schutz der Umwelt als solcher zu gewährleisten“ sei, was bisher zur Folge habe, dass es unter den Menschenrechten kein Recht auf Klimaschutz gegeben habe.

Ein zentrales Element des Urteils war die Feststellung, dass jede Untätigkeit eines Staates, die zu einer Einschränkung des Privatlebens führen könne, falle unter Art. 8 EMRK (Recht der Personen auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens). (Die Berufung der KlimaseniorInnen auf eine Verletzung des Rechts auf Leben (Art. 2 EMRK) wurde jedoch vom Gericht offengelassen.) Laut Gericht seien die bisherigen Maßnahmen der Schweiz unzureichend, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen - die Schweiz hat etwa keine ausreichenden Programme gegen Treibhausgasemissionen. Der EGMR forderte die Schweiz (und auch die Mitgliedstaaten) auf, ihre Klimapolitik zu verschärfen und konkrete Schritte zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu unternehmen. Gerichte sollten allenfalls Auffangfunktion bei Verstößen gegen ein Mindestmaß an notwendigem Tätigwerden haben. Ein weiterer „revolutionärer“ Aspekt des Urteils sei – da Klagen in den meisten Ländern nur für Betroffene zugelassen sind, was mit sich zieht, dass ausreichendes Interesse bzw. unmittelbare Betroffenheit hinsichtlich des Klagegegenstandes nachzuweisen sei -, dass Verbände, Klimabewegungen usw. klagebefugt sein sollten.

Prof. Anderheiden betonte, dass dieses Urteil weitreichende rechtliche und politische Konsequenzen haben könnte. Außerhalb der EU werde die Einführung von Klagerechten für Umweltverbände absehbar nötig (und in Großbritannien vorbereitet). (Innerhalb der EU sollen kaum prozessuale Veränderungen aufkommen, da hier Verbandsklagen in umweltrechtliche Angelegenheiten zugelassen sind.) Es eröffne jedoch neuen Spielraum für Aktivisten und Umweltbewegungen, ihre Regierungen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen und ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen einzufordern. Im Anschluss an seinen Vortrag gab es eine lebhafte Diskussion. Die Teilnehmenden stellten einige Fragen zu den praktischen Auswirkungen des Urteils und diskutierten über die weiteren Entwicklungsrichtungen des Klimarechts.

Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Applaus und vielen positiven Rückmeldungen der Anwesenden. Der Brown-Bag-Lunch zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und relevant die Verknüpfung von Klimaschutz und Menschenrechten in unseren Tagen ist. Prof. Anderheiden gelang es, die komplexen rechtlichen Fragen verständlich darzulegen und gleichzeitig die Bedeutung des Urteils für die zukünftige Klimapolitik zu verdeutlichen.

Adél VARGHA-BAUMGARTNER

2024-8 September 2024 2024-10
 
 
 
 
 
 
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