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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 28.)
Informationen über die Voraussetzungen für das Betreten des Universitätsgebäudes bis auf Weiteres

Diese sind wie folgt:

  • Bei Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen) gilt die 3G-Regel, die beim Betreten des Universitätsgebäudes kontrolliert wird. Somit können nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind.
    • Geimpft: Die Teilnahme ist nur bei Vorlage eines Impfausweises möglich. Der Impfausweis muss in ungarischer, deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. 
    • Getestet: Man muss einen offiziellen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können. 
    • Genesen: Wenn man innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 erkrankt ist und das mit einem deutsch-, englisch- oder ungarischsprachigen Dokument nachweisen kann.

  • Im Gebäude der AUB gilt Maskenpflicht (Mund-und Nasenschutzbedeckung). Bei externen Veranstaltungen können in den gemieteten Räumen davon abweichende Regeln gelten.

  • Beim Betreten des Gebäudes ist ferner eine Eintrittserklärung zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung der Eintrittserklärung, die Registrierung für die Veranstaltung sowie die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt vor der Veranstaltung. Bitte kommen Sie rechtzeitig! 

  • Der Senat wird am 2. September 2021 in einer Sitzung über den Lehrbetrieb und die dabei anzuwendenden Regeln beraten und anschließend wird der Rektor die entsprechenden Regeln bekannt geben.

 

Das Rektoratskollegium

 

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