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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 24.)
Informationen zu den neuen Regelungen an der AUB infolge der in Ungarn eingeführten Lockerungen bzw. zum Lehrbetrieb ab September 2021

Zum Lehrbetrieb:

Gemäß der Verständigung im Senat plant die AUB, den Lehrbetrieb im Wintersemester 2021 möglichst in Präsenzform abzuhalten. Die AUB geht deshalb davon aus, dass sich die Studierenden im Wintersemester 2021 grundsätzlich in Budapest aufhalten. Über die tatsächliche Einführung des Präsenzbetriebes wird kurz vor Beginn des Wintersemesters auf Grundlage der dann vorliegenden Bedingungen entschieden. (Hinweis: Die im Stundenplan genannten Räume sind nur für den Präsenzbetrieb relevant.)

Zu den neuen Corona-Regelungen an der AUB:

Nachdem in Ungarn fünf Millionen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben, sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. Auf Grundlage der entsprechenden Regierungsverordnungen gelten an der AUB ab dem 31. Mai - bis zum Widerruf - die folgenden Hausregeln/Maßnahmen:

  1. Allgemeine Regeln:

  • Im Gebäude der Universität gilt Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung), außer im Hof oder wenn man sich alleine in einem Raum befindet. Es gilt weiterhin, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

  • Es ist verboten, in den Gemeinschaftsküchen der AUB zu essen bzw. sich für einen längeren Zeitraum dort aufzuhalten.

  • Die Ein- und Ausgangspost wird jeden Werktag bearbeitet.

  • Die MitarbeiterInnen der Verwaltung werden zweimal in der Woche an der AUB sein und an den restlichen Tagen im Home Office arbeiten.

  • Als Institution sind wir weiterhin gegenüber den Behörden verpflichtet, über Infektionen und Quarantänepflichten der Hochschulangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, eine anonyme Meldung zu geben. Falls Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und sich in den vorangehenden 14 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, tragen Sie sich bitte in den folgenden Erhebungsbogen ein.

  1. Regeln für die Inanspruchnahme von persönlichen Dienstleistungen an der AUB

  • Studien- und forschungsbezogene Präsenztreffen an der Universität sind weiterhin mit bis zu 10 TeilnehmerInnen nach entsprechender Termin- und Raumbuchung in den folgenden Räumlichkeiten möglich:

  • in den Hörsälen 1 und 5, jeweils zu den üblichen Zeiten 8:30; 11:00, 13:30, 16:00; 18:00.

    und

  • in der Kossutheria (außerhalb der Sprechstunden des Studien- und Finanzreferats) sowie 

  • im Hof.

  • Die Buchung mit Angabe des/der Verantwortlichen und des Veranstaltungszwecks erfolgt bei Frau Patarcsits monika.patarcsits@andrassyuni.hu, spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin.

  • Ein Immunitätsausweis ist in folgenden Fällen erforderlich:

    • Für die Inanspruchnahme von Präsenzdienstleistungen der Bibliothek sowie der persönlichen Sprechstunden von Studien- und Finanzreferat, der Referentin der Doktorschule und der Referentin für Erasmus und Internationales muss den Mitarbeiterinnen der Immunitätsausweis vorgelegt werden. Die Bibliothek wird an 4 Tagen (von Montag bis Donnerstag) der Woche für jeweils 8 Stunden (9 bis 17 Uhr) geöffnet sein.

    • Persönliche Konsultationen mit Dozierenden können nach vorheriger Absprache ebenso mit Vorlage eines Immunitätsausweises an der AUB - auch im eigenen Büro der Dozierenden - wahrgenommen werden. 

    • Hinweis: Als Immunitätsausweis gilt jedes Dokument, aus welchem die Tatsache der ersten Impfung oder die Genesung von einer Erkrankung mit Covid (in den letzten 6 Monaten) eindeutig hervorgeht, aber auch ein negativer PCR- oder Antikörpertest, der nicht älter als 5 Tage ist. In Ungarn geimpfte Personen können mithilfe der “EESZT Covid Control” Applikation den Immunitätsausweis auch per Handy vorzeigen.

 

  1. Veranstaltungen (mit Impfausweis) Veranstaltungen können in den Räumlichkeiten der AUB unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen stattfinden. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist grds. nicht begrenzt, die TeilnehmerInnen müssen allerdings einen Immunitätsausweis vorlegen.

  2. Veranstaltungen außerhalb der AUB (im Freien)

Veranstaltungen außerhalb der AUB (im Freien) dürfen unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen, grds. ohne Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl stattfinden. Das Vorzeigen eines Immunitätsausweises ist nicht erforderlich. Im Freien gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht, jedoch wird das Tragen einer Maske - v.a. um nicht Geimpfte zu schützen - empfohlen. 

Prof. Dr. Dietmar Meyer
geschäftsführender Rektor

2024-6 Juli 2024 2024-8
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