Interesse an einem Studium?

Nachrichten

Andrássy, Deák und die Schaffung des Dualismus aus ungarischer und österreichischer Perspektive - eine Jubiläumsveranstaltung an der AUB
Symposium und Podiumsdiskussion am 5. November 2013

Die Geburtsdaten zweier ungarischer Staatsmänner, dem 1803 geborenen Franz Deák und dem 1823 geborenen Graf Julius Andrássy, boten der Andrássy Universität Budapest (AUB) den Anlass, eine Jubiläumsveranstaltung zu organisieren. Beide Staatsmänner waren maßgeblich an den Verhandlungen zum Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn beteiligt, der 1867 von beiden Parlamenten angenommen wurde. Weiterhin steuerten sie von ungarischer Seite her maßgeblich den Ausbau des Staatensystems der Doppelmonarchie. So fand am 5. November 2013 fand an der AUB ein Symposium und eine Podiumsdiskussion zum Thema "Andrássy, Deák und die Schaffung des Dualismus aus ungarischer und österreichischer Perspektive" statt.

Das Ziel des Symposiums und der darauffolgenden Podiumsdiskussion war es, den Stand der österreichischen und ungarischen Forschung festzustellen, die unterschiedlichen Perspektiven zusammenzuführen und somit auch die eigenen nationalen Erinnerungen zu hinterfragen. Im Rahmen des Anlasses referierten und diskutierten namhafte ForscherInnen unter anderem der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit von Mitarbeitern des Donauinstituts und der Fakultät für Mitteleuropäische Studien in Kooperation mit der Ungarischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Kulturforum umgesetzt.

Den Auftakt des Symposiums gab der Keynote-Speech von Univ. Prof. Dr. Arnold Suppan (ÖAW/AUB-MES) zum Thema: „War der österreichisch-ungarische Ausgleich reformierbar – oder war die Habsburgermonarchie zum Untergang verdammt?“ Ziel des Vortrags war es, ein objektives Bild der Doppelmonarchie zu zeichnen und keine Spekulationen über ein „was wäre wenn“ aufkommen zu lassen. Somit begann Suppan mit einer Beschreibung der territorialen Aufteilung zwischen Cisleithanien und Transleithanien, die auch die territoriale Erweiterung von 1878 und 1908 mit der Annexion Bosnien-Herzegowina berücksichtigte. Die beiden Städte Wien und Budapest lagen an den geografischen Schlüsselpunkten der Monarchie, die sozial, kulturell und geistig einen offenen Durchgangsraum darstellte, der sich auch in der Modernisierung und technischen Entwicklung zeigte. Die Städte wuchsen an, die Arbeitsmärkte waren gut entwickelt und die Infra- und Kommunikationsstruktur wurden ausgebaut. 1910 gab es in der Monarchie 51,4 Millionen Einwohner, davon waren 45% Ungarn. Ab dem Anfang des 20. Jahrhunderts machte sich in der Monarchie eine doppelte Scherenbewegung bemerkbar: eine abnehmende Geburtenrate sowie eine abnehmende Sterberate. Weiters verzeichneten die Städte Zuwanderungsraten und die ländlichen, peripheren Gebiete eine Abwanderungsrate. Suppan untermauerte diese Aussagen mit einer Reihe von Zensusdaten zur damaligen Bevölkerungsentwicklung aus beiden Teilen der Monarchie. Die Sprengkraft, die der Monarchie ein Ende bescherte, war durch historisch und ethnisch motivierte Entwicklungen, so unter anderen durch den Pan-Slawismus entstanden. Befürworter der Monarchie waren unter Berücksichtigung der Konfessionen hauptsächlich die Katholiken, die Protestanten und die assimilierten Juden, wobei die Katholiken in beiden Landesteilen die Mehrheit stellten und insgesamt 33 Millionen betrugen. Die 3,2 Millionen Juden waren in beiden Landesteilen gleichmäßig verteilt. Nach Suppan traf der von Samuel Huntington proklamierte „Clash of Civilisations“ für die Monarchie im 20 Jh. nicht ein, die Islamische Glaubensgemeinschaft wurde 1912 offiziell u. a. in Bosnien-Herzegowina anerkannt.

Die k.u.k. Monarchie war ein Reich mit zwei Teilstaaten, wobei es einen Monarchen gab, einen gemeinsamen Ministerrat, eine gemeinsame Armee, eine gemeinsame Zollpolitik, eine Zentralbank und eine Währung, jedoch zwei Regierungen und zwei Parlamente. Unterschiede gab es jedoch bei den politischen Rechten, z.B. wurde in Cisleithanien 1861 das Kurienwahlrecht erweitert und ab 1906 das allgemeine Männerwahlrecht über 24 Jahre eingeführt. In der transleithanischen Reichshälfte war das Wahlrecht weiterhin eher eingeschränkt. Ein weiterer Unterschied zeigte sich im 1867 erlassenen Minderheitenrecht in der österreichischen Reichshälfte, das den Minderheitsgruppen Gleichberechtigung einräumte. In Ungarn gab es kein vergleichbares Gesetz.

Die Monarchie konnte von 1900 bis 1910 eine positive wirtschaftliche Entwicklung verzeichnen. In den städtischen Zentren betrug die Arbeitslosigkeit nur 3%, doch in den Peripherien gab es Entwicklungsrückstände, die zur Emigration der lokalen Bevölkerung führte. Die gesellschaftliche Trennung zwischen den Eliten und der übrigen Bevölkerung war besonders in Ungarn stärker ausgeprägt, als in Cisleithanien.

Das Bildungswesen war laut Suppan im Vergleich zu anderen Imperien angemessen, das Hochschulwesen jedoch in Cisleithanien besser ausgebaut als in Ungarn. Die höhere Bildung ermöglichte die soziale Mobilität. Der Slowene Franci Zwitter war der Meinung, dass es einen Konsens unter den Nationalitäten der Monarchie gab, der das Imperium legitimierte und somit dessen Bestand sicherte. Auf Robert A. Kann verweisend, meinte Suppan, dass die Bedeutung der Monarchie dahin interpretiert werden könne, dass sie ein einmaliges Gebiet, eine Vereinigung von Ungleichheiten und ein Schmelztiegel war.

Die Doppelmonarchie hatte die Entwicklung eines Rechtsstaats sowie die Demokratisierung gefördert, jedoch notwendige Reformen waren in Friedenszeiten nicht umgesetzt worden und konnten in Kriegszeiten nicht mehr umgesetzt werden.

Forschungsprofessorin Dr. Éva Somogyi (MTA-BTK-TTI), die zweite Vortragende des Symposiums, befasste sich in ihrem Vortrag „Andrássy-Vertraute bei Wiener Amtsstellen“ mit der Besetzung der Ämter im gemeinsamen Außenministerium durch ungarische Vertrauensleute Andrássys. Thema war somit auch die Umgestaltung der Strukturen in den gemeinsamen politischen Institutionenen der Doppelmonarchie, d.h. dem Außenministerium, Finanzministerium und dem gemeinsamen Ministerrat. Aufgrund dieser konstitutionellen Umgestaltung der Monarchie wurde festgelegt, dass die Außenpolitik der Monarchie im  Einverständnis beider Teilstaaten zu erfolgen hatte. Andrássy verfolgte das Ziel, mehr ungarische und loyale Beamte in das Außenministerium in Wien zu setzen. Auch beim gemeinsamen Finanzministerium versuchte Andrássy bei der Organisation des Ministeriums mitzuwirken. Bei einer Rede im Ministerrat hatte er festgehalten, dass ungarische Staatssekretäre und Minister in die höhere Staatsverwaltung berufen werden sollten. Andrássy war also davon überzeugt, dass eine neue ungarische Führungselite auch für das Gesamtreich erzogen werden müsse, insbesondere für den diplomatischen Dienst. Doch die ungarischen Beamten, die ihre Stellung in Wien einnahmen, mussten mit den Widerwillen der österreichischen Kollegen umgehen lernen. Es gab trotzdem eine Zunahme an ungarischen Beamten in den gemeinsamen k.u.k-Ministerien.

Dr. Anatol Schmied-Kowarzik (ÖAW) referierte über „Die Krise des Dualismus nach 1897. Instrumentalisierung der Wirtschaftsgemeinschaft für nationale Partikularinteressen“. Schmied-Kowarzik analysierte anhand von Dokumenten die Krise der Doppelmonarchie im Zeitraum von 1897 bis 1907. Er argumentierte, dass die rechtliche Ausgangsituation, die eine Einigung beider Teile der Monarchie in den Bereichen Außenpolitik, Militär und Finanzen voraussetzte, zur Krise führte. Da alle drei genannten Bereiche nicht auf finanzielle Einnahmen zurückgreifen konnten, sondern ihre Ausgaben über andere Bereiche zu finanzieren hatten, musste eine Quote zwischen Trans- und Cisleithanien für die Finanzierung dieser Bereiche festgelegt werden, die alle zehn Jahre neu verhandelt wurde. Diese Verhandlungen nun wurden aufgrund anderer Probleme, z.B. Verzehrungssteuer, Nationalbank, Schulden, Aufteilung der Bankgewinne, Handelsverträge und schließlich die Badenische Sprachverordnung zum Scheitern gebracht.  Noch 1867 hatten sich beide Regierungen auf eine Quote von 70/30 geeinigt. Im Rahmen von wirtschaftlichen Verhandlungen 1878, die die Frage der Nationalbank, Handels- und Zollabkommen beinhalteten, wurde die Quote für weitere zehn Jahre festgelegt. Im Jahr 1887 konnte der Wirtschaftsausgleich nur noch durch ein Provisorium geregelt werden. 1895 wurde erneut die Quote verhandelt, wobei sich die Verhandlungen aufgrund verschiedenster Anliegen erschwerten. Neben den bereits angesprochenen wirtschaftlichen Punkten führte die Badenische Sprachverordnung zur Blockade des Reichsrats durch die deutschen Abgeordneten. Zwar wurde in Bad Ischl ein Kompromiss gefunden, doch dann begannen die tschechischen Abgeordneten die Obstruktionspolitik der deutschen Kollegen zu übernehmen. Bei den Verhandlungen setzten sich die Ungarn schließlich durch. Schmied-Kowarzik bemerkte, dass der relative Vorteil, den Ungarn in den Verhandlungen erhielt, sich im Allgemeinen zum Nachteil der Monarchie entwickelte, weil Cisleithanien dadurch geschwächt wurde.

Dr. Imre Ress (MTA-BTK-TTI) referierte im zweiten Vortragspanel des Symposiums mit dem Titel „Nationale Aspekte und Reichsinteressen in der Amtsführung von Außenminister Gyula Andrássy“. Er betonte, dass die gesetzlichen Bestimmungen versäumt hätten, die organisatorischen Formen der gemeinsamen Ministerien zu regeln. In seiner Doppelfunktion als ungarischer Ministerpräsident und gemeinsamer Außenminister musste Andrássy gleichzeitig die ungarischen und die gemeinsamen Interessen der Monarchie vertreten. Nach Erörterungen über die gemeinsame Außenpolitik und die konstitutionelle Kontrolle des ungarischen Ministerpräsidenten sprach der Vortragende über die asymmetrische Parität in der Außenpolitik und wies darauf hin, dass die österreichische Seite keine eindeutige Position hatte. Aus österreichischer Sicht schien es nicht nötig, partikuläre Interessen zu formulieren, die Interessen der Monarchie waren in dieser Auffassung mit den eigenen identisch. Ress fokussierte die Rolle von Andrássy auch im gemeinsamen Ministerrat. Zuletzt wies der Referent auf die Schattenseiten der Entwicklungen während Andrássys Amtszeit hin, auf die wachsende Bürokratie und die Neigung zur Militarisierung.

Prof. Dr. Gerhard Seewann (PTE-BTK) referierte mit dem Titel „Ferenc Deák, Anwalt der „gemeinsamen Angelegenheiten”. Der Vortrag gliederte sich in fünf Teile. Erstens wurde die Laufbahn von Deák bis 1860 geschildert. Seewann betonte, dass Deák in der Kontroverse zwischen Kossuth und Széchenyi zu Kossuth geneigt habe, ohne seine freundschaftliche Beziehung zu Széchenyi aufzugeben. Zweitens fragte der Referent nach der politischen Beurteilung der ungarischen Position in Europa und unterstrich, dass sich Deák der Ansicht von Miklós Wesselényi angeschlossen habe, der in den slawischen Völkern  Gefahr für Ungarn identifizierte. Für Deák war die Monarchie eine Notwendigkeit für die weitere Entwicklung der ungarischen Staatlichkeit. Drittens ging Seewann auf die österreichisch-ungarischen Beziehungen ein und wies auf die Divergenz zwischen „kiegyenlítés“ (Ausgleich im technischen Sinn) bzw. „kiegyezés“ (Ausgleich im ethisch-politischen Sinn) hin. Er unterstrich, Deák habe das erstere favorisiert und die Verfassungsmäßigkeit betont. Neben der Würdigung des Staatsmannes, der „grauen Eminenz der ungarischen Regierung“, ging der Vortrag auch auf die langwierigen Ausgleichsverhandlungen und die darin zentrale Rolle von Deák ein.

Prof. Dr. Gábor Hamza (ELTE-ÁJK), der Initiator der Jubiläumsveranstaltung, referierte mit dem Titel „Der Ausgleich von 1867 in der deutschen staats- und völkerrechtlichen Literatur“. Sein Vortrag hatte zwei Schwerpunkte. Zuerst sprach er über József Eötvös bzw. seine rege Korrespondenz (1862) mit dem Völkerrechtler Karl Theodor Welker, der Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und der Verfassungskommission für Deutschland war. Hamza hob hervor, dass die Idee von Delegationen schon in diesen Briefen aufgekommen sei. Im zweiten Teil des Vortrags stand das Standardwerk von Heinrich Trippel (1938) im Fokus, indem der Autor zwischen Führung und Herrschaft unterschied. In dieser Auffassung hätte Ungarn, wenn die Doppelmonarchie überlebt hätte, eine hegemonische Stellung gehabt, weil es hier im Gegensatz zu Österreich viele charismatische, führende Persönlichkeiten gab (Kossuth, Tisza, Bánffy, Széll). Abschließend betonte Hamza, dass heute in Deutschland aus juristischer Perspektive über ein reges Interesse für den Ausgleich gesprochen werden könne (Minderheitenschutz, Staat mit föderaler Struktur).

 

Nach den Vorträgen wurde die halbtägige Jubiläumsveranstaltung mit einer einstündigen Podiumsdiskussion fortgesetzt und vollendet. Das Ziel des Gesprächs war es, die heute aktuellen Bilder über den Ausgleich dies- und jenseits der Leitha zur Sprache zu bringen und dadurch der Frage dialogisch nachzugehen, wie weit die Bewertung des Ausgleichs und seiner Folgen die jeweiligen nationalen historischen Erinnerungen bestimmen. Die Podiumsdiskussion wurde von Prof. Dr. Andreas Oplatka (AUB) geleitet, es diskutierten zwei ExpertInnen von österreichischer Seite, Dr. Stefan Malfèr (ÖAW)und Dr. Thomas Kletečka (ÖAW), sowie von ungarischer Seite Dr. Zoltán Fónagy (MTA-BTK-TTI), der bei der Konzipierung der Veranstaltung maßgeblich mitgewirkt hatte, und Doz. Dr. Ágnes Deák (SZTE-BTK).

Der Diskussionsleiter veranlasste eine offene Diskussion und ließ zuerst die Diskutanten stichwortmäßig ihre Assoziationen zum Thema zur Sprache bringen. Diese mussten dann im Laufe des Gesprächs begründet und gegenseitig diskutiert werden. Dabei wurde von Ágnes Deák ein kollektives ’Vergessen’ in der Öffentlichkeit parallel mit einem erneuten Interesse der Fachwelt diagnostiziert. In der ungarischen Fachwelt spricht man auch von einem gewissen Konsens in Bezug auf Ausgleich und Dualismus; dabei wird immer wieder Péter Hanáks (einer der wichtigsten Historiker der ungarischen Monarchie-Forschung) Meinung zitiert, der den Ausgleich Österreich-Ungarns als einen realen Kompromiss zu bezeichnet. Zoltán Fónagy wies auf die professionalisierte Erinnerung hin und brachte Aspekte der betrachteten Erinnerung wie doppelseitige Selbstlüge, Ausfärbung der Realitätswahrnehmung der ungarischen politischen Elite sowie Modelle einer realpolitischen, tragischen oder verräterischen Handlung des Geschehens in die Diskussion ein. Stefan Malfèr und Thomas Kletečka betonten, dass auch von österreichischer Seite immer weniger an den Ausgleich erinnert wird. Kletečka fragte sich, inwiefern auf österreichischer Seite der Ausgleich mit dem künstlich gefestigten nationalen Bewusstsein zusammenhänge. Zu Aspekten der Erinnerung wurden von Stefan Malfèr unter anderem die Fragen gestellt: Was wird erinnert, wenn überhaupt? Wo – also in welchen Bereichen der Gesellschaft - existieren Erinnerungen? So brachte er die Mittel der Erinnerung zur Sprache und wies dabei neben dem Schulunterricht auf das Ausstellungs- und Museumswesen sowie auf die große Rolle der Medien hin, wo z.B. die ’Sissy-Filme’ und neulich besonders Musicals die Erinnerung der Gesellschaft enorm beeinflussen und prägen. Wobei der Ausgleich in den Schulbüchern wenig Platz bekommt und von den erschütternden Ereignissen des 20. Jahrhunderts eher verdrängt wird. Dagegen werden die Aspekte der dualistischen Staatsorganisation hervorgehoben.

Der Diskussionsleiter stellte nun die Frage, ob eine Nostalgie zu Recht bestehe? Gibt es eine allgemeine Nostalgiebereitschaft oder wurde eine solche von Historikern durch die Geschichtsschreibung etabliert?

In Ungarn wird die Zeit der Doppelmonarchie durch tragische nationale Erinnerungspunkte wie 1848/49 oder 1919 unterdrückt. Eine Nostalgie gegenüber dem Reich der Stabilität und dem jahrzehntelangen Frieden scheint im Nachhinein aus der Sicht der tragischen Ereignisse gerechtfertigt zu sein. Von österreichischer Seite sind Malfèr und Kletečka der Meinung, dass Filme einerseits durch Lebensgeschichten wirken, nicht durch die dahinterliegenden historischen Ereignisse, andererseits zerstören sie die Nostalgie, wie z.B. der ‚Radetzkymarsch‘ gezeigt hat. ‚Historische Nostalgie‘ ist ein Verlegenheitsausdruck, da sie eine Gegensituation der Unzufriedenheit braucht. Bei der Nostalgie auf ungarischer Seite muss die Frage gestellt werden, ob sie sich auf das historische Ungarn oder auf die Monarchie bezieht. Der auch von den Wirtschaftshistorikern untermauerte wirtschaftliche Aufschwung der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert besonders in Ungarn und im Fall von Budapest begründet eine gewisse Nostalgie, die sonst eher an Personen festgemacht wird.

Es wurde von den Experten abschließend festgestellt, dass die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Sündenbocksuchen der Intellektuellen der Zwischenkriegszeit sowohl in der österreichischen als auch in der ungarischen Geschichtsschreibung überholt sind.

Das Publikum kam beim Gespräch auch hin und wieder zum Wort und wurde durch ein aktuell in NZZ veröffentlichten Artikel die Frage nachgegangen, inwieweit kann eine Zusammenhang zwischen der Europäischen Union und der Monarchie gezogen werden. War die Monarchie für ihre Völker in der Mitte Europas ein ‚Völkersanatorium‘, nach deren Verschwinden die Staaten zu leichten Beute der beiden Diktaturen geworden sind, oder eher ein ‚Völkerkerker‘? Diese Frage des historischen Lehrens ist also auch heute aktuell.                                                                      

Text: Christina Griessler, Enikő Dácz, Henriett Kovács

2024-6 Juli 2024 2024-8
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
 
 
Veranstaltungsnewsletter