Das Rektoratskollegium schreibt für die regulären Master- und PhD-Studierenden ein Corona-Sonderstipendium in Höhe von 30 % der regulären Studiengebühren aus.
Fristen:
Berechtigte für ein Stipendium:
Master- und PhD-Studierende mit gültigem Rechtsverhältnis an der AUB, die ihre Studien in eigenfinanzierter Form fortsetzen.
Schritte um ein Stipendium zu erhalten:
Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Schritten:
Eine weitere gesonderte Bewerbung ist für den Erhalt des Stipendiums nicht erforderlich!
Das bedeutet, dass alle mit gültigem Rechtsverhältnis an der AUB Studierende (Master- und PhD-Studierende), die für das kommende Wintersemester 2020/2021 die volle reguläre Studiengebühr eingezahlt haben, das Corona-Sonderstipendium in Form einer Rückzahlung von 30 % der Studiengebühren erhalten.
Im Falle von Ratenzahlung wird das Sonderstipendium also erst dann ausgezahlt, wenn die letzte Rate für das Wintersemester überwiesen wurde. Die Bestimmungen der Gebührenordnung (unter anderem die Rückzahlungspflicht im Falle von nachträglichen Passivierungen bzw. im Falle des Widerrufs der Inskription sowie die Regelungen zur Verwaltungsgebühr) bleiben von diesem Sonderstipendium unberührt.
Für die Durchführung des Verfahrens ist das Rektoratskollegium zuständig.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studienreferat (studienreferat@andrassyuni.hu).
gez. Prof. Dr. Dietmar Meyer
Rektor der Universität