Die rechtsvergleichende Forschungswerkstatt untersucht die Interaktion zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in traditionell hybriden Rechtsgebieten.
Folgende Rechtsgebiete gelten als traditionell hybrid und sind als solche noch wenig erforscht: juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sachenrecht, öffentlich-rechtliche bzw. Verwaltungsverträge, deliktische Haftung bei hoheitlicher Schadenszufügung. Die rechtsvergleichende Forschungswerkstatt, die als Kooperationsprojekt der ungarischen Nationalen Universität für den Öffentlichen Dienst (Nemzeti Közszolgálati Egyetem, NKE) und der AUB ins Leben gerufen wurde, möchte diese Lücke schließen. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen Deutschland, Ungarn und Österreich, da sich die Rechtssysteme dieser Staaten sowohl historisch als auch aktuell stark beeinflusst haben. Daneben werden weitere (v.a. mittel-)europäische Rechtsordnungen einbezogen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der (ungarischsprachigen) Projektwebseite: https://omkm.uni-nke.hu/