Vertretung der Studierendenschaft im Senat
Die Vertretung der Studierendenschaft im Senat entscheidet über wesentliche gesamtuniversitäre Angelegenheiten, etwa über den Haushalt und die Finanzen, die Wahl der/des Rektors/in und der Prorektor/innen, die Forschungs- und Entwicklungsstrategie der Universität, die Einrichten neuer Studiengänge, etc. Diese Liste ist jedoch nur eine Auswahl, insgesamt werden im Senat Vorlagen diskutiert und beschlossen, die meist zuvor in der Studienkommission, in der Studiengangskonferenz, in der Doktorschule oder im Rektoratskollegium vorbesprochen und ausgearbeitet werden. Die Studierendenschaft delegiert drei Vertreter/innen, die nicht demselben Studiengang angehören dürfen; darüber hinaus haben die Doktorand/innen einen/e weitere/n Vertreter/in im Senat. Somit verfügen die Studierenden der AUB insgesamt über einen Drittel der Stimmen im Senat, wodurch der Studierendenschaft eine wichtige und gestalterische Rolle bei der Beschlussfassung des Senats zukommt.
Vertretung der Studierendenschaft in der Studienkommission (StuKo)
Die StuKo ist die Wächterin über die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung. Dort finden sich viele nützliche Vorschriften, die vor allem den Studierenden einiges an Rechten einräumen. Fast alle studentischen Anträge – von der Ratenzahlung der Studiengebühren über die Beurlaubung bis hin zur Genehmigung der Ablegung einer Nachprüfung vor dem Prüfungsausschuss – werden an die StuKo gestellt und hier entschieden. Die Studierendenschaft hat mit sieben Master-Studierenden auch hier ein erhebliches Gewicht.
Die Studiengangssprecher/innen
Die Studierenden jedes Studiengangs wählen aus ihrer Mitte eine/n Studiengangssprecher/in, sowie eine/n Stellvertreter/in. Sie halten steten Kontakt zu den Studierenden des jeweiligen Studienganges und zur Studiengangsleitung. In den Studiengangskonferenzen – die insbesondere über die Zusammenstellung der Curricula für das folgende Semester, die aktuellen Studienbedingungen und die Möglichkeit für eine Steigerung der Attraktivität des Studienangebots berät – werden die Studierenden ebenso von den Studiengangssprecher/innen vertreten. Darüber hinaus gehören sie den Kredittransferkommissionen ihres Studienganges an.
Vertretung der Studierendenschaft in der Rechtsbehelfskommission
Die Vertretung der Studierendenschaft in der Rechtsbehelfskommission unterstützt die Studierenden im Falle der Verletzung ihrer Rechte. Mit zwei Studierenden hat die Studierendenschaft in diesem Gremium ein erhebliches Gewicht.
Vertretung der Studierendenschaft in der Bibliothekskomission
Die Bibliothek der AUB gibt den Studierenden die Möglichkeit, Bücherwünsche zu äußern. Diese können entweder in das blaue Heft bei den Zeitungen eingetragen oder direkt den Bibliotheksmitarbeiterinnen mitgeteilt werden.
Vertretung der Studierendenschaft im Ausschuss für Chancengleichheit
Der Ausschuss für Chancengleichheit ist die Ansprechstelle für alle Fragen der Chancengleichheit und für das Vorgehen gegen jegliche Art von Diskriminierung. Die Studierendenschaft ist mit einer Person in dem vierköpfigen Ausschuss vertreten.
Vertretung der Studierendenschaft im Ausschuss für Nachteilsausgleich
Um zu gewährleisten, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ihr Recht auf ein Studium ohne Diskriminierung wahrnehmen können, bietet die AUB ein integratives Ausbildungssystem an. Wesentliches Element dieses Systems ist der Ausschuss für Nachteilsausgleich, der über die Annahme des Registrierungsantrages, sowie über die Genehmigung der beantragten Begünstigung(en) entscheidet. Ein/e Studierende/r – im Falle von Doktoranden eine/ein Vertreter/in der Doktorand/innen – gehören diesem Ausschuss an.
Doktorenrat
Der Doktorenrat der Universität besteht aus den Fachausschüssen der am Ph.D.-Programm beteiligten Wissenschaftsdisziplinen. Darüber hinaus gehört ihm der/die Prorektor/Prorektorin für Lehre und Studierende als stimmberechtigtes Mitglied sowie ein/e Vertreter der Doktorand/innen.
Vertretung der Studierendenschaft in der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zum Zweck der Überprüfung von vermutetem Fehlverhalten in der Wissenschaft tagt eine vom Senat für zwei Jahre eingesetzte Kommission, der als stimmberechtige Mitglieder folgende Personen angehören:
- die/der Prorektorin/Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs in der Funktion des Vorsitzes,
- drei Universitätsprofessoren, bzw. Universitätsdozenten unterschiedlicher Fachrichtungen und
- eine/ein Vertreterin/Vertreter der Studierendenschaft.