DER 'BOLOGNA' - MASTER IN INTERNATIONALEN BEZIEHUNGEN (IB)
Einstieg, Anerkennung, Nachholfächer, Studienverlauf
1. Anerkennung des Erststudiums
Die Kreditpunkte Ihres Erststudiums berechnen sich aufgrund Ihres ersten Studienabschlusses nach folgender Tabelle. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihres Erststudiums mit den jeweiligen Kreditpunkten.
Nähere Informationen finden Sie unter Kredittransferkommission.
Abschluss des Erststudiums
Absolventen folgender (oder ähnlicher) Fächer:
- Internationale Beziehungen
- European Studies
Anrechenbare Kreditpunkte: 180
Absolventen anderer Studiengänge, vorausgesetzt, dass im Rahmen des Erststudiums mind. 30 Kreditpunkte aus folgenden Bereichen erworben wurden:
- Politikwissenschaften
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Rechts- und Verwaltungswissenschaften
- Sicherheitspolitik
- Geisteswissenschaften
- Kultur- und Sprachwissenschaften
- Geschichte
Anrechenbare Kreditpunkte: 150
2. „Nullsemester“
Sollte Ihr Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachholen. Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 30 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!
Wenn 150 KP angerechnet, dann noch 30 KP in
- Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren in der Politikwissenschaft (6 KP)
- Politische Systeme der Staaten Europas (3 KP)
- Einführung in die Politikwissenschaft (3)
- Das politische System der EU (3 KP)
- Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung (3 KP)
- Völkerrecht I (3 KP)
- Theorie und Methodologie der Internationalen Beziehungen (= IB) (6 KP)
- Recht der Internationalen Organisationen (3 KP)
Die Lehrveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren in der Politikwissenschaft" ist für alle Studierenden verpflichtend und kann nicht anerkannt werden.
3. Studienverlauf
Musterverlaufspläne mit allen Pflichtfächern Ihres Regelstudiums finden Sie hier: Dabei wird vom Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.
4. Studienabschluss: Masterseminar, Masterarbeit und Abschlussprüfung
Masterarbeit
In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein politikwissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Bei Einreichung der Masterarbeit bis zum Ende der regulären Vorlesungszeit eines Semesters finden die Korrektur und die Abschlussprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungszeitraum statt.
Der Umfang der Masterarbeit sollte bei 70.000 bis 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fließtext liegen. Unter Fließtext ist hierbei der reine Text ohne Fußnoten, Deckblatt und Verzeichnisse zu verstehen. Je nach Formatierung entspricht dies ca 40-70 Seiten. Masterarbeit ist in drei Exemplaren (eines in gebundener Form und zwei als Ausdruck) sowie in elektronischer Version einzureichen. Die Abgabe der elektronischen Form sowie des Druckexemplars in gebundener Form erfolgt an das Studienreferat, die Abgabe in elektronischer Form samt jeweils eines Ausdrucks beim Erst- und Zweitgutachter.
Absolutorium
Das Absolutorium wird erteilt, wenn die Studierenden die Mindestzahl der studienbegleitend zu erbringenden Kreditpunkte (110 KP) unter Beachtung der Belegungspflicht erreicht haben (vgl. auch Allgemeine Studienordnung.)
Abschlussprüfung
Nach Anfertigung und Begutachtung der Masterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Voraussetzung für die Abschlussprüfung sind die Erteilung des Absolutoriums und die von den beiden Gutachtern akzeptierte Masterarbeit.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:
- Verteidigung (Vorstellung der Masterarbeit: Fragestellung/ Methode/ Resultate: 5-10 Minuten sowie Fragen zur Arbeit: 10-15 Minuten)
- "Komplexprüfung"/ Abschlussrigorosum (Fragen zu den Inhalten des gesamten Studiums, die sich im Anschluss an die Verteidigung der Masterarbeit ergeben: 10-15 Minuten)
Die Note der Masterarbeit ergibt sich als arithmetischer Mittelwert der beiden Gutachten und der Note für die Verteidigung.
Die Note der Komplexprüfung wird protokolliert und in das ETN-Studienbuch eingetragen.
5. Diplom
Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die AbsolventInnnen ein Diplom gemäß der hochschulrechtlichen Regelungen, ein Zeugnis sowie das Diploma Supplement. Voraussetzung für das Diplom sind die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und nachgewiesene Kenntnisse von zwei Fremdsprachen. Näheres dazu sowie eine Übersicht über die konkreten Vorschriften und ihre Umsetzung finden Sie unter Sprachen. Auf dem Diplom und im Diploma Supplement erscheint die Gesamtnote, die als Durchschnitt aller mit den jeweiligen Kreditpunkten gewichteten Noten berechnet wird. Das Zeugnis dokumentiert die Gesamtleistung des Studiums durch zwei Gesamtnoten: eine Durchschnittsnote für die studienbegleitenden Leistungen und die Note der Masterarbeit.