DER 'BOLOGNA' - MASTER IN INTERNATIONAL ECONOMY AND BUSINESS (IEB)
Einstieg, Anerkennung, Nachholfächer, Studienverlauf
1. Anerkennung des Erststudiums
Die Kreditpunkte Ihres Erststudiums berechnen sich aufgrund Ihres ersten Studienabschlusses nach folgender Tabelle. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihres Erststudiums mit den jeweiligen Kreditpunkten.
Nähere Informationen finden Sie unter Kredittransferkommission.
Abschluss des Erststudiums
- Anrechenbare Kreditpunkte bei Erststudiumabschluss nach Bologna (Universität - nach Bologna)
- Fach mit wirtschaftlichem Bezug: 180 KP
- Sozialwissenschaftliches Studium: 150 KP
- Anderes Studium: 120 KP
- Anrechenbare Kreditpunkte bei Erststudiumabschluss nach Bologna (Fachhochschule - nach Bologna)
- Fach mit wirtschaftlichem Bezug: 180 KP
- Sozialwissenschaftliches Studium: 150 KP
- Anderes Studium: 120 KP
- Anrechenbare Kreditpunkte bei Erststudiumabschluss vor Bologna (Universität - vor Bologna)
- Fach mit wirtschaftlichem Bezug: 180 KP
- Sozialwissenschaftliches Studium: 120 KP
- Anderes Studium: 120 KP
- Anrechenbare Kreditpunkte bei Erststudiumabschluss vor Bologna (Fachhochschule - vor Bologna)
- Fach mit wirtschaftlichem Bezug: 120 KP
- Bei Nachweis der Äquivalenz des FH-Abschlusses mit Bologna-Abschluss: 180 KP
2. „Nullsemester“
Sollte Ihr Erststudium mit 180 KP anerkannt werden, dann müssen Sie keine Aufbaufächer mehr aus dem Erststudium absolvieren.
Sollte Ihr Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachholen.
Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 30 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!
Wenn für Erststudium 150 KP angerechnet, dann noch 30 KP in
- Mikroökonomik (6 KP)
- Makroökonomik (6 KP)
- Statistik (6 KP)
- Mathematik (3 KP)
- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (6 KP)
- Einführung in die Finanzwissenschaft (3 KP)
Sollte Ihr Erststudium mit 120 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 60 KP nachholen.
Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 60 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!
Wenn für Erststudium 120 KP angerechnet, dann noch 60 KP in
- Mikroökonomik (6 KP)
- Makroökonomik (6 KP)
- Statistik (6 KP)
- Mathematik (3 KP)
- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (6 KP)
- Einführung in die Finanzwissenschaft (3 KP)
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre I – II (9 KP)
- Fortgeschrittene Betriebswirtschaftslehre I – II (9 KP)
- Spezielle Betriebswirtschaftslehre (6 KP)
- Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren I – II (6 KP)
3. Studienverlauf
Musterverlaufspläne mit allen Pflichtfächern Ihres Regelstudiums finden Sie hier: Dabei wird vom Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.
4. Studienabschluss: Masterarbeit und Abschlussprüfung
Masterarbeit
In der Masterarbeit soll der/ die Studierende zeigen, dass er/ sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wirtschaftswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Bei Einreichung der Masterarbeit bis zum Ende der regulären Vorlesungszeit eines Semesters findet die Korrektur und die Abschlussprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungszeitraum statt.
Der Umfang der Masterarbeit sollte bei 70.000 bis 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fließtext liegen. Als Fließtext ist hierbei der reine Text ohne Fußnoten, Deckblatt und Verzeichnisse zu verstehen. Je nach Formatierung entspricht dies ca 40-70 Seiten. Die Masterarbeit ist in zwei Exemplaren (eines in gebundener Form und eines als Ausdruck) sowie in einer elektronischen Version einzureichen. Die Abgabe der elektronischen Form sowie des Druckexemplars in gebundener Form erfolgt an das Studienreferat, die Abgabe in elektronischer Form samt eines Ausdrucks beim Erstgutachter.
Absolutorium
Das Absolutorium wird erteilt, wenn der/ die Studierende die Mindestzahl der studienbegleitend zu erbringenden Kreditpunkte (105 KP) unter Beachtung der Belegungspflicht erreicht hat (vgl. auch Allgemeine Studienordnung).
Abschlussprüfung
Nach Anfertigung und Begutachtung der Masterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Voraussetzung für die Abschlussprüfung sind die Erteilung des Absolutoriums und die von den beiden Gutachtern akzeptierte Masterarbeit.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:
- Verteidigung (Vorstellung der Masterarbeit: Fragestellung/ Methode/ Resultate: 5-10 Minuten sowie Fragen zur Arbeit: 10-15 Minuten)
- "Komplexprüfung"/ Abschlussrigorosum (Fragen zu den Inhalten des gesamten Studiums, die sich im Anschluss an die Verteidigung der Masterarbeit ergeben: 10-15 Minuten)
Die Note der Masterarbeit ergibt sich als arithmetischer Mittelwert der beiden Gutachten und der Note für die Verteidigung.
Die Note der Komplexprüfung wird protokolliert und in das ETN-Studienbuch eingetragen.
5. Diplom und weitere Abschlussdokumente
Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die AbsolventInnen ein Diplom gemäß der hochschulrechtlichen Regelungen, ein Zeugnis sowie das Diploma Supplement.
Voraussetzung dafür sind die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und nachgewiesene Kenntnisse von zwei Fremdsprachen. Näheres dazu sowie eine Übersicht über die konkreten Vorschriften und ihre Umsetzung finden Sie unter Sprachen.
Auf dem Diplom und im Diploma Supplement erscheint die Gesamtnote, die als Durchschnitt aller mit den jeweiligen Kreditpunkten gewichteten Noten berechnet wird.
Das Zeugnis dokumentiert die Gesamtleistung des Studiums durch zwei Gesamtnoten: eine Durchschnittsnote für die studienbegleitenden Leistungen und die Note der Masterarbeit.