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Förderprogramme - Horizon Europe

Das Förderprogramm Horizon2020 wurde als Horizon Europe umstrukturiert, neueste Ausschreibungen finden Sie hier

 

 

 

 

 

 

Gefördert werden Großprojekte i.d.R. von min. vier Partnern aus min. 4 Staaten (EU-Staaten sowie die Programm-Staaten) zu Forschungsthemen, die für die EU zukunftsweisend sind, diese sind die sog. Cluster: 

Pro Ausschreibung werden in den ersten Jahren der Programmperiode nur ca. 2-3 Projekte gefördert; die Fördersumme liegt meist über einer Million Euro, die Förderquote bei 100%. (Kosten von an die AUB entsandten Personen sind im Allgemeinen förderfähig, bedürfen aber der Kooperation der entsendenden Institution. Empfehlenswert ist hierbei, dass beide Institutionen als Projektpartner mitwirken, wodurch im Sinne der Inklusion auch die Erfolgschancen erhöht werden können.)

Aktuelle Horizon Europe Ausschreibungen und Nachrichten finden Sie hier. Die Mehrheit der Ausschreibungen wurde ab Mai 2021 laufend veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links: 

 

 

Förderprogramme - European Research Council (ERC)

Der European Research Council wurde 2007 im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms gegründet. Er wird aus Mitteln des Horizon Europe Programms finanziert und ist Teil des Kernziels „Wissenschaftsexzellenz”.

Anträge werden mit Unterstützung der National Contact Points von den WissenschaftlerInnen eingereicht (die auch aus Drittstaaten stammen können). Die geförderten Projekte werden an einer Forschungseinrichtung innerhalb der EU bzw. eines Associate Country durchgeführt, die den WissenschaftlerInnen und ihren Teams (im Durchschnitt 6 Personen) die nötige Infrastruktur bietet (dem Antrag des „Principal Investigator” ist eine entsprechende Erklärung der Gastinstitution beizufügen). 

Thematisch sind die Ausschreibungen des ERC völlig offen, das einzige Kriterium bei der Beurteilung ist die wissenschaftliche Exzellenz des Projekts. Multi- und interdisziplinäre Methoden sowie der Einbezug neuer Fragestellungen und innovativer Ansätze sind ausdrücklich erwünscht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse sind – wie bei allen Horizon Europe Projekten – in Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen. Der Wettbewerb ist sehr stark, je nach Ausschreibung sind ca. 15% der Anträge erfolgreich.

Es gibt 4 verschiedene Kategorien. Allgemein wird es erwartet, dass der Principal Inverstigator einen signifikanten Teil der Arbeitszeit (mindestens 30-50%) auf das Projekt verwendet. 

Starting Grants: für ForschungsleiterInnen, die ihren PhD-Titel 2-7 Jahre vor der Eingabefrist erworben haben. Die maximale Fördersumme beträgt 1 500 000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren. 

Consolidator Grants sind für Forschende vorgesehen, die ihren PhD-Titel 7-12 Jahre vor der Eingabefrist erworben haben. Die maximale Fördersumme liegt bei 2 000 000 Euro für eine Projektperiode von 5 Jahren. 

Advanced Grants werden in einem Umfang von 2 500 000 Euro für Fünf-Jahres-Projekte von herausragend qualifizierten und erfolgreichen Forschenden gewährt. 

Synergy Grants fördern Teams von zwei bis vier vielversprechenden Wissenschaftler/innen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10 Millionen Euro für eine Laufzeit von bis zu 6 Jahren. 

Principal Investigators von laufenden ERC-Projekten können sich außerdem um Proof of Concept Grants bewerben, die darauf abzielen, im Rahmen des ERC-Projekts gewonnene unerwartete Erkenntnisse weiter zu erforschen.

Förderprogramme - Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA)

Das Programm Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA)das von der EU im Rahmen von Horizon Europe finanziert wird, bietet Förderungen für Forscherinnen und Forscher in allen wissenschaftlichen Disziplinen. Außerdem werden innovative Bildungsmaßnahmen wie Joint Doctorates, Kombinationen aus Forschungstätigkeit im akademischen und privatwirtschaftlichen Umfeld, sowie die Mobilität (auch außerhalb Europas!) von Forschenden unterstützt. Die Ausschreibungen erfolgen jährlich. 

Gefördert werden folgende Projekttypen: 

Förderung von regionalen, nationalen und internationalen Programmen: Gemeinsame Ausbildungsprogramme bzw. PhD-Programme von Universitäten, Forschungsinstituten, Unternehmen und anderen Akteuren.

Einzelstipendien für ForscherInnen mit PhD-Titel, nächster Termin: September 2023. Die Stipendien finanzieren Forschungsaufenthalte von 12-24 Monaten (EU-Ausland) bzw. 2-3 Jahren (außerhalb der EU). 

Personalaustausch im Bereich Forschung und Innovation (RISE): Entsendung von wissenschaftlichem Personal für 1-12 Monate im Rahmen eines max. 4-jährigen gemeinsamen Forschungsprojekts von min. 3 Partnern aus min. 3 EU-, assoziierten oder anderen Staaten (wobei die Teilnahme von KMU erwünscht ist).

Auch die im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaften (Kutatók Éjszakája) organisierten Veranstaltungen werden aus Mitteln der MSCA finanziert.  

Förderprogramme - European Cooperation in Science and Technology (COST)

COST ist ein von der EU über Horizon Europe finanziertes Förderprogramm, das das Networking von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in allen Wissenschaftsbereichen fördert mit dem Ziel, Forschungsprojekte zu bündeln und die vorhandenen Kapazitäten effizienter zu nutzen.  Zu beachten ist, dass das Programm nicht die konkrete Forschungstätigkeit, sondern das Networking selbst (Projektmeetings, Weiterbildungen, Forschungsaufenthalte) finanziert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen von "COST Actions" mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer Finanzierung in der Größenordnung von 130.000 Euro. 

Initiiert werden COST Actions von Neztwerken von Wissenschaflerinnen und Wissenschaftlern, die über ihre Institutionen mindestens 7 der insgesamt 41 COST-Mitgliedstaaten vertreten. Davon müssen mindestens die Hälfte sog. "Inclusiveness Target Countries" (darunter auch Ungarn) sein.

Informationen und Termine für das Einreichen von Vorschlägen für neue COST-Aktivitäten finden Sie hier. Erfolgreiche Netzwerke sind hier aufgelistet. 
Anträge sind online vom Hauptinitiator zu erstellen. Die Anträge werden streng anonymisiert beurteilt, und bei der Erstellung der Antragstexte ist darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf die InitiantInnen bzw. deren Institutionen möglich sind. Wird der Antrag genehmigt und die COST Action gefördert, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten, ob eine Teilnahme ihrer Instutionen an dieser Cost-Action gefördert wird. 

Im Rahmen des COST-Programms können PhD-StudentInnen und junge Forscher*innen (unter 40 Jahren) aus den og. "Inclusiveness Target Countries" gesonderte Zuschüsse für die Teilnahme an Konferenzen beantragen. 

Detailliertere Informationen finden Sie in den Documents and Guidelines des COST-Programms. 

 

Förderprogramme - Citizens, Equality, Rights and Values programme (CERV)

Ziel des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) 2021-2027 ist die Entwicklung und Unterstützung offener, rechtsbasierter, demokratischer, gleichberechtigter und inklusiver Gesellschaften auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit. Der Fokus liegt hierbei auf der Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung, dem Schutz von Minderheiten und der Förderung einer aktiven politischen Beteiligung von EU-Bürger*innen. Gefördert werden auch Projekte, die sich mit der Aufarbeitung der gemeinsamen europäischen Geschichte befassen.

Einige der Ausschreibungen des Programms richten sich an Bildungs- und Forschungseinrichtungen, wobei eine Zusammenarbeit von Institutionen aus verschiedenen Bereichen (wie etwa Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft) erwartet wird. Transnationale Projekte werden bevorzugt.

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.

 

 

 

 

Förderprogramme - NKFIH - Nationaler Ansprechpartner für Forschungsförderung

Zuständig für die staatliche ungarische Forschungsförderung ist das Nationale Büro für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (Nemzeti Kutatási, Fejlesztési és Innovációs Hivatal, NKFIH, www.nkfih.gov.hu)

Das Büro ist zuständig für die Teilnahme von ungarischen Institutionen in gemeinsamen EU-Initiativen und ist der nationale Ansprechpartner (National Contact Point) für eine Reihe von EU-Förderlinien und Ausschreibungen im Bereich Wissenschaften.

Des Weiteren werden die aus EU-Mitteln (Strukturfonds) finanzierten ungarischen Operationellen Programme für Forschungsförderung und Innovation vom Büro betreut. 

Der Nationale Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsfond fördert Projekte auch von Einzelpersonen und Forschergruppen. Anträge sind online und in englischer Sprache zu erstellen. Der Projektleiter/die Projektleiterin muss über einen Arbeitsvertrag oder Werkvertrag mit der AUB verfügen.

Die Förderquote beträgt i.d.R. 100%, wobei sich die Personalkosten an den ungarischen Vorgaben bezüglich der Löhne im Hochschulwesen orientieren. Die Ausschreibungen im Bereich RDI gliedern sich wie folgt:

  • EXCELLENCE: Richtet sich an ForscherInnen, die an einer Ausschreibung der ERC teilgenommen, aber trotz guter Bewertung aufgrund fehlender Mittel keine Förderung erhalten haben.
  • ADVANCED: Ausschreibung für erfahrene ForscherInnen, die eine Forschungsgruppe leiten.
  • STARTING: Ausschreibung für junge ForscherInnen, die ihren Doktorgrad frühestens sieben Jahre vor Antragsstellung erlangt haben.
  • Förderung von internationalen Forschungsprojekten: Ungarisch-österreichische und ungarisch-slowenische Forschungskooperation.

HU-RIZON Programm: Internationales Kooperationsprogramm für Exzellenz in der Forschung. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Gesundheit (Unterstützung von präventiven, kurativen und Pflegesystemen zur Erhaltung der Gesundheit), Green Transition (Unterstützung des grünen Übergangs in der Wirtschaft und der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft) und Digitale Transformation. Neben einem ungarischen Lead müssen mindestens zwei internationale Partner (keine geographische Einschränkung) am Projekt beteiligt sein. Fördersumme: 100-400 Mio. HUF

Wissenschaftliches Mäzenatentum: Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Affiliation mit einer ungarischen Institution, die förderfähig ist (z.B. Hochschuleinrichtungen). Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Die Teilnahme ist für alle Disziplinen im Bereich Grundlagenforschung offen. 100% der Projektkosten werden übernommen. Projektlaufzeit ist ein Jahr. Anträge sind online und in ungarischer Sprache zu erstellen.

Gefördert werden:

  1. JungwissenschaftlerInnen: Teilnahme an und Präsentation von Forschungsergebnissen auf angekündigten internationalen wissenschaftlichen Konferenzen im Ausland;
  2. WissenschaftlerInnen mit PhD-Grad: Organisation von internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen und Konferenzen in Ungarn;
  3. WissenschaftlerInnen mit PhD-Grad: Verbreitung von Forschungsergebnissen in der Gesellschaft, Förderung von Citizen Science. Das Programm unterstützt die Produktion von frei zugänglichem elektronischem Medienmaterial (keine Bücher!), das die Ergebnisse der Wissenschaft und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft in einer für die Öffentlichkeit verständlichen Weise darstellt.

Bilaterale Zusammenarbeit (Kétoldalú tudományos és technológiai együttműködés támogatása - TéT): gefördert wird Mobilität im Rahmen von bilateralen Forschungsprojekten, wobei je nach Relation nur bestimmte Wissenschaftszweige gefördert werden. 

 

Förderprogramme - Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Das Programm besteht aus 4 Komponenten, die z.T. zentral in Brüssel, z.T. dezentral in den Mitgliedstaaten koordiniert werden. In Ungarn wird die Verwirklichung der Erasmus+ Projekte von der Tempus Közalapítvány koordiniert. Die detailierten Ausschreibungen für die Förderperiode von 2021-2027 sind am 25. März 2021 veröffentlicht worden, die Version vom 28. November 2023 ist gültig. 

Außer den Mobilitätsprogrammen für Studierende und Lehrende, über die Sie sich hier informieren können, bietet das Erasmus+ Programm zahlreiche Fördermöglichkeiten für Projekte, die die Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualität der Lehre im Hochschulbereich unterstützen.

Die Finanzierung erfolgt meist aufgrund von Einheits- und Pauschalbeträgen. Die Finanzierungsquote ergibt sich daher jeweils aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Einheits-, bzw. Pauschalbeträgen; wenn die tatsächlichen Kosten erstattet werden, liegt die Förderquote meist bei 80%. 

Das Erasmus+ Programm ist in folgende Maßnahmen unterteilt, Informationen in deutscher Sprache finden Sie auch hier:

  1. Key Action 1 umfasst die „klassische” Erasmus-Moblilität für Studierende und Lehrende 
  2. Key Action 2 dient der Innovation in der universitären Lehre und umfasst u.a. Cooperation Partnerships, Erasmus Mundus Joint Masters, Allianzen für Innovation, Capacity building, European Universities sowie Jean-Monnet-Aktivitäten, wo universitäre Lehre zu EU-bezogenen Thematiken sowie die Diskussion und Verbreitung von Informationen über die EU gefördert wird
  3. Key Action 3 unterstützt die Entwicklung von neuen Strategien in den Bereichen Bildung und Jugend, z.B. Treffen von Jugendlichen mit Entscheidungsträgern

Ausführliche Informationen über die Ausschreibungen finden Sie im Erasmus+ Programme Guide (28. November 2023). Hier folgt eine Zusammenfassung der für den Hochschulbereich relevanten Maßnahmen:

Erasmus Mundus Joint Master

Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden

Cooperation Partnerships

Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen.

Alliances for Innovation

Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken.
Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen.

Kapazitätsaufbau (Capacity Building) im Hochschulbereich

Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.

Jean Monnet-Aktivitäten

Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit.
EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik.
Durch die Konzentration auf die Dimension der Europäischen Union sollen die Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) fördern.
Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie das System der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein.

Die Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern.

Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben.

Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle und Exzellenzzentren:

  • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden.
  • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademisches Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden.
  • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten, und gewährleisten zudem Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.
Förderprogramme - Visegrad Fund

Der Visegrad Fund ist eine Initiative der vier Visegrad-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Der Fonds bietet außer Stipendien und Künstlerstipendien Fördermöglichkeiten für Projekte verschiedenster Art auch im Hochschulbereich an.  

Für alle Ausschreibungen gilt ausnahmslos: Um förderfahig zu sein, muss das Projekt einen starken thematischen Bezug zu den V4-Staaten aufweisen können und mit den Zielen des Visegrad Fund vereinbar sein. Eine Beteiligung von Institutionen aus allen vier Visegrad-Ländern wird ermutigt, falls ein V4-Land nicht inkludiert ist, ist dies zu begründen. Folgende Institutionen sind förderberechtigt: NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft, Geimenden und Kommunalverwaltungen, Schulen, Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen, sofern sie nicht direkt der staatlichen Verwaltung unterstehen (Ministerien, Botschaften, staatlich finanzierte Kultureinrichtungen sind nicht föderfähig). Pro Institution kann (als Koordinator) gleichzeitig nur ein Antrag eingereicht, bzw. ausgeführt werden. 

Visegrad Grants: Anträge können dreimal jährlich eingereicht werden (1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober). Es müssen mindestens drei Institutionen aus drei V4-Länder am Projekt beteiligt sein. Die Projektdauer liegt bei maximal 18 Monaten, die Förderquote bei 100%, wobei aber nicht alle Kosten förderfähig sind. Personalkosten können beispielsweise nicht abgerechnet werden. Bei Projekten über 10.000 Euro muss die Abrechnung von einem externen Rechnungsprüfer begutachtet werden. 

Visegrad+ Grants: unterstützen Demokratisierungs- und Transformationsprozesse im Westbalkan und in den östlichen Partnerschaftsländern. Anträge können dreimal jährlich eingereicht werden (1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober). Förderquote: 100%, Laufzeit: 18 Monate. Bezüglich der Zusammensetzung der Konsortia gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • 3xV4- Regel: Mindestens drei Institutionen aus drei V4-Ländern sowie mindestens ein Westbalkan-Staat oder ein östliches Partnerschaftsland müssen am Projekt beteiligt sein.
  • 2xV4 + 2 x WB6/EaP-Regel (wenn Koordinator aus einem WB6 oder EaP-Staat): Mindestens zwei Institutionen aus zwei V4-Ländern und zwei Institutionen aus verschiedenen Westbalkan- oder EaP-Staaten müssen am Projekt beteiligt sein.

Stragetic Grants werden zu jährlich wechselnden Prioritäten ausgeschrieben. Am Projekt müssen alle vier V4-Staaten beteiligt sein. Die Laufzeit beträgt 12-36 Monate, die Förderquote beträgt 100%. 

V4 Gen Mini-Grants unterstützen kurze Projekte mit der Beteiligung von Institutionen aus mindestens zwei Visegrád-Ländern, die eine Mobilitätskomponente haben (Zielgruppe: junge Menschen zwischen 12-30 Jahren), und mindestens eine gemeinsame Veranstaltung vorsehen. Der thematische Fokus liegt unter anderem auf Nachhaltigkeit und Resilienz, kulturellem Erbe und Erinnerung, demokratischen Werten sowie praktischen Kompetenzen und Entrepreneurship.

 

 

Förderprogramme - INTERREG Central Europe

Das Interreg Central Europe Programm fördert transnationale Kooperationen von öffentlichen Einrichtungen, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft in Zentraleuropa, die einen positiven Wandel in der Region anstoßen können. Erwartet werden innovative Projektideen, die einem der Prioritäten des Programms entsprechen: 1. Cooperating for a smarter Central Europe, 2. Cooperating for a greener Central Europe, 3. Cooperating for a more connected Central Europe und 4. Improving governance for cooperation.

Bei der Projektgestaltung ist zu beachten, dass die Anträge jeweils konkrete und innovative Lösungen für konkrete Probleme der Region vorschlagen und umsetzen müssen ("intervention logic"). Reine Forschungsprojekte werden nicht gefördert. 

Die Programmlinien für die Förderperiode von 2021-2027 wurden Ende 2021 veröffentlicht, Informationen dazu finden Sie hier. Die erste Ausschreibungen wurden ebenfalls Ende 2021 veröffentlicht,  eine Übersicht über die erfolgreichen Projekte ist hier erreichbar. Eine zweite Runde erfolgt im Frühjahr 2023. 

Unterstützung und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier und hier. Hilfe bei der Partnerfindung für Projektideen wird durch die Applicant Community gewährleistet.

Zentralbüro und Helpdesk: helpdesk@interreg-central.eu 
Internationale AnsprechpartnerInnen: https://www.interreg-central.eu/contacts/ 

 

Förderprogramme - EWR- und Norwegen-Zuschüsse, Schweizer Beitrag

Die Zuschüsse des EWR, Norwegens, sowie des Schweizer Beitrags (ehemals "Erweiterungsbeitrag") zielen darauf ab, die Entwicklung der neuen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Partnerschaften zwischen Organisationen aus den Donorstaaten Island, Norwegen und Liechtenstein bzw. der Schweiz und deren Partnerorgansationen in den neuen Mitgliedstaaten zu fördern. Dies beinhaltet auch die Förderung von Kooperationen und Projekten im Hochschulbereich. 

Die erste Programmperiode der EWG- und Norwegen-Zuschüsse (2009-2014) lief aus; eine Weiterführung ist zunächst mangels Einigung nicht vorgesehen.

Der Schweizer Erweiterungsbeitrag wird in der Periode 2019-2029 unter dem Namen zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten fortgesetzt. Das 2023 von der AUB eingereichte Projekt wurde als erstes genehmigt, die Umsetzung beginnt ab September 2023. Details über die Kooperation mit Ungarn finden Sie hier.

Förderprogramme - Projektbezogener Personenaustausch DAAD-TKA

Im Rahmen der bilateralen Kooperation zwischen dem DAAD und der Tempus Öffentlichen Stiftung (Tempus Közalapítvány, TKA) können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Arbeitsvertrag an der AUB im Rahmen des Programms "Projektbezogener Personenaustausch" (ungarisch: "Projektalapú kutatócsere-programm"). Zuschüsse für projektbezogene Forschungsaufenthalte mit einer Dauer von höchstens einem Monat in Deutschland erhalten.

Die Anträge müssen jeweils mit gleichem Inhalt parallel von den Forschenden in Ungarn bei der Tempus Stiftung und deren Projektpartnern in Deutschland beim DAAD eingereicht werden und werden von den beiden Institutionen gemeinsam beurteilt. Es muss sich um ein bisher anderweitig nicht gefördertes, neues Projekt mit einer Laufzeit von 1 oder 2 Jahren handeln. 

Es werden Reise- und Aufenthaltskosten in, bzw. aus beiden Richtungen in Höhe von max. 920.000 HUF von der Tempus Stiftung, bzw. in Höhe von max. 7.000 EUR vom DAAD finanziert. Jedes Jahr werden 5-6 Projekte gefördert, der Eingabetermin ist meistens im Frühjahr.

Weitere Informationen finden Sie in deutscher Sprache auf der Homepage des DAAD. Der Antrag in Ungarn ist online bei der Tempus Stiftung einzureichen. 

Förderprogramme - CEEPUS Programm

Das CEEPUS-Programm (Central European Exchange Program for University Studies) unterstützt die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in der Region. Partnerstaaten sind neben Ungarn Albanien, Österreich, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien und der Kosovo. Es finanziert den Austausch von Lehrenden und Studierenden in erster Linie im Rahmen von Lehrstuhlnetzwerken, die möglichst auch das Ausarbeiten eines Joint Degree anstreben. Im Rahmen des CEEPUS Programms können die Lehrstuhlnetzwerke u.A. auch Sommerschulen organisieren. Die Stipendien (bzw. Kontingente) werden im Gegensatz zu Erasmus-Stipendien jeweils vom Gastland angeboten. 

Lehrstühle können sich auch schon bestehenden Netzwerken anschließen, d.h. es ist nicht nötig, parallele Netzwerke aufzubauen. Eine Liste der schon bestehenden Netzwerke finden Sie hier.

Zuständig ist die Tempus Stiftung.

Förderprogramme - MTA Lendület

Das "Lendület"-Programm der Ungarischen Akademie der Wissenschaften ermöglicht es seit 2009 jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren eine eigene Forschungsgruppe an der Akademie oder einer ungarischen Universität zu gründen. Das Programm hat zum Ziel, herausragenden ungarischen Talenten eine Karrieremöglichkeit in Ungarn zu bieten bzw. sie hier zu halten, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Akademie und der ungarischen Universitäten zu fördern. 

Gefördert werden auch auf internationalem Niveau wettbewerbsfähige Forschungsprojekte mit innovativem Ansatz. 

Das Programm unterscheidet 2 Kategorien:

Lendület I ("Induló"): Antragsteller*innen unter 40 Jahren mit PhD-Abschluss, die Fördersumme beträgt 25-40 Millionen HUF/Jahr; der Antragsteller*innen verpflichtet sich, vor dem Abschluss des Projekts einen ERC-Antrag einzureichen. 

Lendület H ("Haladó").: International erfolgreiche Forschende, die bereits in der Kategorie Lendület I oder im Rahmen eines vergleicharen Programms gefördert wurden; die Fördersumme beträgt 25-50 Millionen HUF/Jahr; der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet sich, vor Abschluss des Projekts einen Consolidator oder Advanced Grant beim ERC oder einen Förderantrag bei einem vergleichbaren internationalen Fördergeber einzureichen. 

Die Ausschreibung erfolgt i.d.R. einmal jährlich gegen Jahresende. Förderanträge sind Anfang des Folgejahres einzureichen. 

Förderprogramme - Stiftung Aktion Österreich-Ungarn (AÖU)

Die Aktion Österreich-Ungarn, Wissenschafts- und Erziehungskooperation wurde im Februar 1990 vom österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Wirtschaft und dem ungarischen Ministerium für Kultur und Bildung auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Hochschulwesens ins Leben gerufen.

Förderbare Aktivitäten: 

  • Austausch zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten in Forschung, Lehre und Unterricht;
  • Forschungsaufenthalte zur Beschaffung wissenschaftilcher Unterlagen;
  • Herausgabe von Lehrbehelfen;
  • Sommerkollegs, d.h. Sommersprachschulen der deutschen und ungarischen Sprache;
  • Publikationen, die Ergebnisse von durch die Aktion geförderten Aktvitäten präsentieren;
  • Stipendien

Die AKTION Österreich-Ungarn unterstützt ausschließlich bilaterale, österreichisch-ungarische Kooperationen.

Förderbare Aktivitäten 2023-2024: 

  1. Kurzaufenthalte (5 Tage) für HochschullehrerInnen und PhD-Studierende in Ungarn bzw. in Österreich (Bewerbungen fortlaufend möglich)
  2. Aufenthalte (1 Monat) für HochschullehrerInnen, Forschende und PhD-Studierende aus Ungarn in Österreich bzw. aus Österreich in Ungarn. Einreichfristen jeweils am 15. März, 15. Mai, 30. Oktober und 15. Dezember.
  3. Österreichisch-ungarische Kooperationsprojekte. Einreichfristen jeweils am 15. März, 15. Mai, 30. Oktober und 15. Dezember.
Förderprogramme - Danubius Young Scientist Award

Der Danubius Young Scientist Award wurde vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und dem Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) ins Leben gerufen, um Jungwissenschaftler*innen aus dem Donauraum zu fördern. Der Preis wird jährlich im Frühling ausgeschrieben, Bewerbungen sind über die Heimatinstitution (mittels Nominierung) möglich.

Bewerben können sich Wissenschaftler*innen aus Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Moldau, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn. Dabei zählt das Land, in dem die Heimatinstitution der Bewerber*innen angesiedelt ist, nicht deren Staatsbürgerschaft! 

Auswahlkriterien

  • Wissenschaftliche Exzellenz und innovativer Ansatz in der bisherigen akademischen Arbeit
  • Thematischer Bezug der Forschungstätigkeit zum Donauraum, grenzübergreifende Relevanz
  • Potenzial des Kandidaten/der Kandidatin (z.B. Integration in Forschungsnetzwerke, Einbindung in Forschungsprojekte, Publikationen, Lehrtätigkeit, etc.)
  • Mindestanforderung: Mastertitel
  • Es gibt KEIN Alterslimit, aber der Erwerb des Master-/PhD-Titels darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Die 14 Sieger*innen (eine/r pro Land) erhalten jeweils 1.350 Euro.

Details zur Bewerbung finden Sie HIER.

 

Förderprogramme - Informationen für an die AUB entsandte WissenschaftlerInnen

Grundsätzlich können Drittmittelanträge auch von Personen eingereicht werden, die an die AUB entsandt wurden und daher kein Arbeitsverhältnis mit der AUB haben. Gegebenenfalls muss aber die entsendende Institution (d.h. Ihre „Heimatuni“) miteinbezogen werden, damit Ihre Personal- und Reisekosten abgerechnet werden können – beachten Sie bitte jeweils die Vorgaben der Ausschreibung. Es kann auch sinnvoll sein, den Antrag als AngestellteR Ihrer Heimatuni zusammen mit einem Kollegen/einer Kollegin von der AUB einzureichen und beide Universitäten als Partnerinstitutionen ins Projekt miteinzubeziehen.

Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, die nationalen Förderprogramme Ihres Heimatstaates zu nutzen, falls deren Vorgaben dies ermöglichen. 

2024-10 2024. november 2024-12
 
 
 
 
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