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Minderheiten in Ungarn und in den Nachbarländern im 20. und 21. Jahrhundert
Konferenzbericht

Das Donau-Institut, das Institut für Minderheitenforschung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (Budapest) und das Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas (München) veranstalteten gemeinsam die internationale Tagung am 21.-22. Februar 2013.

1. Panel: Theoretische und rechtliche Fragen

Nach der offiziellen Eröffnungsrede durch den Rektor der Andrássy Universität Budapest, András Masát, startete die Konferenz mit einem Panel, das sich theoretischen und rechtlichen Fragen des Minderheitenschutzes bzw. -rechts widmete.

Der erste Vortragende, Zoltán Kántor, referierte über die theoretischen und praktischen Schwierigkeiten einer Definition des Minderheitenbegriffes, er wies in dieser Hinsicht auf die Diskrepanz zwischen Wissenschaft und Politik hin und betonte, dass es immer zu berücksichtigen sei, wer und mit welchem Zweck die Definition formuliere. Ein grundsätzliches Problem ergibt sich daraus, dass es keine eindeutige Definition von Nation bzw. nationalen Minderheiten gibt. Auch die Theorie des Nationalimus hilft in diesem Punkt nicht weiter, da dies nur den Ursprung von Nationalismus erklärt, jedoch nicht eine einheitliche Definition von Nation vorgibt. Wünschenswert wäre also ein neuer Ansatz, der die soziale Transformation von Gesellschaften und die Tatsache, dass sich nicht jede Person mit einer Nation identifiziert bzw. die Identitäten sich auch ändern können, berücksichtigt.

Ein präziser Einstieg in die rechtlichen Fragen gelang Günther Rautz von der Europäischen Akademie Bozen und Christoph Schnellbach von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Beide führten das Zusammenspiel der relevanten internationalen Organisationen und deren wichtigste Dokumente vor Augen: der Europarat mit seiner Menschenrechts- und Minderheitenkonvention sowie seiner Konvention zum Gebrauch von Minderheitensprachen; die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und ihr Hoher Kommissar für nationale Minderheiten; schließlich die Europäische Union mit ihren Dokumente bezüglich der Grundrechte europäischer Bürger.

Das Interesse des Publikums bezeugten die zahlreichen Fragen und die rege Diskussion, die das Panel abschloss.

2. Panel: Repräsentation der Minderheiten in Siebenbürgen

Das Thema des zweiten Panels bezog sich auf Minderheiten in Siebenbürgen und deren Repräsentation im Bereich der Kultur, Gesellschaft und Politik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Timo Hagen referierte zum Thema der gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen in der siebenbürgischen Architektur. Die sächsische Bevölkerung Siebenbürgens, die besonders nach 1867 der Magyarisierungspolitik Ungarns ausgesetzt war, konnte sich aufgrund ihrer Größe und politischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung einen gewissen Einfluss erhalten. Die gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen der damaligen Zeit sollten auch in Schulbauten konserviert bzw. materialisiert werden. Als Beispiel wurden die Planung und der Bau der evangelischen Mädchenschule in Hermannstadt herangezogen.

Stéphanie Dannenbergging der Frage der rumänisch-sächsischen Annäherung in Siebenbürgen zwischen 1900-1914 nach. Die Referentin untersuchte, ob die Aufgabe der rumänischen Passivität als Voraussetzung einer sächsisch-rumänischen Annäherung gewertet werden kann und ob die Entstehung der Sozialdemokratie in Siebenbürgen als ein politischer Ort dieser Annäherung genutzt wurde? Die Vortragende zog die Schlussfolgerung, dass es von einer Annäherung, abgesehen von einzelnen Politikern, kaum gesprochen werden kann, und die Rivalität auf lokaler Ebene besonders ausgeprägt war.

Enikő Dáczreferierte über die sächsischen Abgeordneten im ungarischen Parlament am Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Vortrag setzte sich einerseits zum Ziel, den sächsischen Klub zwischen 1900-1914 zu untersuchen, andererseits die Normen und Werte zu erschließen, die bei der Beurteilung der sächsischen Parlamentarier eine Rolle spielten. Dabei wurde eine akteur- und erfahrungszentrierte, kleinräumige Perspektive bevorzugt, die eine Aufwertung der Rolle einzelner Abgeordneten anstrebte. In diesem Sinne wurde auf die Person Lutz Korodis eingegangen. Die Analyse belegte, dass die beispielhaft hervorgehoben Kronstädter Zeitung die sächsischen Abgeordneten sehr positiv beurteilte und Konflikte zu vermeiden suchte. Diese Strategie des Blattes änderte sich jedoch ab dem Zeitpunkt des Regierungseintritts der sächsischen Partei.

Zuletzt referierte Gerald Volkmer über deutsche Abgeordnete aus Siebenbürgen und dem Banat im rumänischen Parlament der Zwischenkriegszeit. Volkmer betonte, dass die Beziehungen zwischen den Minderheitengruppen und Mehrheitsbevölkerung, d.h. der Deutschen, Ungarn und Rumänen in einem Dreiecksverhältnis gesehen werden müssen. Er gab einen Einblick in die Beziehungen zwischen den Rumänen, Ungarn und Deutsche in Siebenbürgen, die aufgrund von verschiedenen strategischen Kooperationen versuchten, die eigene Position zu stärken. Die unterschiedlichen Machverhältnisse vor und nach dem Ersten Weltkrieg erforderte auch eine Anpassung dieser Strategien. Zuletzt bot der Vortrag einen Einblick in die Gegenwart, indem über die Gründung das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien gesprochen wurde.

3. Panel: Ungarndeutsche in Zeiten des Umbruchs und der Krise I

Das Panel beschäftigte sich einerseits mit der Situation deutscher Minderheiten in der Zwischenkriegszeit, andererseits mit dem Phänomen der Rückkehr der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Als erstes ging Ferenc Eiler auf das Verhältnis deutscher Minderheiten innerhalb und außerhalb Ungarns zum Staat ein. Er betonte, dass die deutschen Minderheiten die ungarische Revisionspolitik nicht unterstützten. Sie fürchteten insbesondere eine minderheitenunfreundliche Politik. Deutschland selber war lange Zeit nur in geringem Maße an einer Unterstützung Ungarns in dieser Frage interessiert.

Anschließend veranschaulichte Gerhard Seewann, wieso es in der Zwischenkriegszeit (fast) keinen Minderheitenschutz gegeben habe. In der Dreiecksbeziehung Minderheit-Heimatstaat-Nationalstaat sei die Minderheit als kleinster und schwächster Akteur von beiden anderen Akteuren abhängig gewesen. Die Möglichkeit, sich auf internationale Minderheitenabkommen im Rahmen des Völkerbundes zu berufen, habe sich mangels institutionellen Rechtsschutzes als unwirksam erwiesen.

Weitere Optionen seien die Anlehnung an die Regierung des Heimatstaates oder eine Anlehnung an den Patronagestaat gewesen. In diesen beiden Fällen habe jedoch die Gefahr bestanden, dass die Minderheiten bloß als Ressource zur Durchsetzung eigener Interessen genutzt werden.

Ágnes Tóth und Sebastian Sparwasser referierten anschließend über die Rückkehr von vertriebenen Deutschungarn nach dem Zweiten Weltkrieg, wobei Herr Sparwasser die Rückkehrer aus der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) untersuchte. Die Vertreibung der Ungarndeutschen sei systematisch und willkürlich erfolgt. In Deutschland sei es teils kulturellen zu Konflikten mit den Ungarndeutschen gekommen, in der SBZ erfuhren die Ungarndeutschen existenzielle Not, so konnte Deutschland nicht zur neuen Heimat werden und viele entschieden sich zur Rückkehr, die in Ungarn unerwünscht war und seitens der Behörden bekämpft wurde. Meist gelang sie nur dank der Hilfe der heimischen Bevölkerung.

In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Frage diskutiert, inwiefern die Ungarndeutschen eine ungarische Identität haben. Während nämlich die ungarndeutsche Minderheit primär eine ungarische Identität habe, hätten deutsche Minderheiten in anderen Ländern (beispielsweise die Siebenbürger Sachsen) eher eine deutsche Identität. Dies war insbesondere hinsichtlich der Revisionsbestrebungen oder Kollaboration während des Zweiten Weltkrieges relevant. Auch bewirkte diese ungarische Identität, dass sich viele Ungarndeutsche zur Rückkehr entschieden.

Panel 4: Ungarndeutsche in Zeiten des Umbruchs und der Krise

Das letzte Panel des ersten Konferenztages wurde von Gerhard Seewann moderiert. Zunächst referierte Gábor Gonda über die wissenschaftlichen Ergebnisse seiner Dissertation, die sich mit ungarndeutscher Geschichte auf Mikroebene im Spannungsfeld von Bodenreform, Zwangsmigration und Ethnopolitik (1944–1948) auseinandersetzte. Gonda bot eine komparative Analyse der ungarndeutschen Bevölkerung von vier Ortschaften in dem angegebenen Zeitraum aus ethnopolitischer, sozioökonomischer und migrationspolitischer Perspektive. Als Objekt der Untersuchung nahm er die Bevölkerung von zwei Ortschaften in Südtransdanubien (Bonyhád/Bonnhard; Nagynyárád/Großnaarad) sowie von zwei in Westtransdanubien (Sopron/Ödenburg; Balf/Wolfs) unter die Lupe. Als Fazit seiner Analyse stellte er fest, dass die Ereignisse und Zwangsmigrationen regional und örtlich spezifisch verliefen und diese Unterschiede das Zusammenleben der Gemeinschaften prägten.

Dóra Frey hielt ihren Vortrag über völkerrechtliche Quellen der Zwangsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg in Ungarn (1945-1948) und ging der Frage nach, wie Zwangsmigrationswellen nach dem Zweiten Weltkrieg völkerrechtlich geregelt wurden. Sie untersuchte die völkerrechtlichen Quellen und deren Umsetzung in Bezug auf die Vertreibung der Ungarndeutschen, den Bevölkerungsaustausch mit der Tschechoslowakei sowie die ungarischen Flüchtlingen aus den Nachbarstaaten. Bei diesen drei Problemkreisen sind verschiedene regelungstechnische Vorgänge nachweisbar. Die Referentin zeigte auf, dass nur der Bevölkerungsaustausch mit der Tschechoslowakei durch den Vertrag von 27. Februar 1946 völkerrechtlich geregelt wurde. Dagegen wurden die anderen Zwangsmigrationswellen völkerrechtlich nur teils bzw. unvollständig geregelt und ließen einen größeren Spielraum für die Umsetzung. Diese Aspekte veranschaulichen laut Frey auch die Nutzung des Völkerrechts zu machtpolitischen Zielen.

Viktor Pócsik referierte über die Frage der Ungarndeutschen in den frühen Kontakten zw. der DDR und Ungarn. Er betrachtete in diesem Zusammenhang die Auswirkungen des bilateralen kulturellen Abkommens von 1950 auf das Schulwesen der Ungarndeutschen und das Problemkomplex der Familienzusammenführung für einen Zeitraum von zehn Jahren. Laut Pócsik lassen sich in den untersuchten Bereichen keine langfristigen Strategien nachweisen. Lehrbücher kamen zwar aus der DDR nach Ungarn, doch gab es keine optimale und einheitliche Lösung des Problems. Erst nachdem die BRD ihr Interesse erklärte, aktivierte sich die DDR und „übernahm die Vormundschaft“ für die Ungarndeutschen. Auch in der Frage der Familienzusammenführung wurden in den betrachteten zehn Jahren (1950-1960) keine wesentlichen Schritte gemacht.

Letztendlich präsentierte Katalin Gajdos-Frank das Jakob Bleyer Heimatmuseum in Budaörs. Sie skizzierte einführend die Geschichte der Ungarndeutschen in der Ortschaft. Als Leiterin des Heimatmuseums präsentierte sie die Ausstellungen und Aktivitäten des Museums und das lebhafte kulturelle Leben der Gemeinde. Sie veranschaulichte die Gebundenheit zum Geburtsort und zur Heimat der Vertriebenen durch Beispiele aus ihrer Praxis. In der anschließenden Diskussion wurden einzelne Aspekte der Vorträge noch einmal angesprochen, so z.B. der Bevölkerungsaustausch oder die kollektive Bestrafung.

Abschließend wurde die Fotoausstellung des Künstlers Alexander Schikowski „Roma in Ungarn” im Spiegelsaal der Andrássy Universität als eine visuelle Vervollständigung der Konferenz eröffnet. Tímea Junghaus, Kunsthistorikerin und Roma-Kulturaktivistin - die selbst viel für die Aufnahme der Roma-Künstler in die ungarische Kunstszene tut - würdigte den Künstler und erläuterte das Konzept der Ausstellung.

Panel 5: Einblicke

Der zweite Konferenztag wurde von Dr. Susanne Bachfischer eröffnet. Die Direktorin des Österreichischen Kulturforums begrüßte die Anwesenden im Namen des Kulturforums, das neben dem Land Südtirol und TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015 eines der finanziellen Unterstützer des Anlasses war.

Das von Christopher Walsch moderierte Panel begann mit dem Vortrag von Christiane Hintermann über den Umgang mit der jüngeren österreichischen Migrationsgeschichte in Schulbüchern und Ausstellungen. Die Relevanz der Fragestellung wurde durch den prozentuellen Anteil der Migrantinnen in Österreich unterstrichen. Laut der offiziellen Statistik aus dem Jahr 2011 verfügt 18,9% Prozent der Gesamtbevölkerung in Österreich über einen Migrationshintergrund, dieser Anteil ist in Wien noch größer und macht 38,8% aus. Die Vortragende sprach unter anderem über den Stellenwert der Migrationsgeschichte in der Nachkriegszeit, sowie die Konstruktion und Narrativen der (Im)Migrationsgeschichte. Präsentiert wurde das Projekt „Migrationen im Schulbuch - Eine kritische Analyse von Schüler-innen, Lehrer-innen und Wissenschafter-innen”, das seit 2011 am Ludwig Boltzmann Institut für Europäische Geschichte und Öffentlichkeit in Wien läuft. Hintermann betonte, dass die Migration in der österreichischen Öffentlichkeit bis heute nicht oder nur selektiv präsentiert bzw. marginalisiert sei.

Vladimir Wakounig referierte zum Thema der interethnischen Beziehungen zwischen Mehrheit und Minderheit in Kärnten. Einführend stellte er die provokante Frage, wer der Gewinner der interethnischen Beziehungen und der Migration sei? Als Slowene und Pädagoge setzte sich der Vortragende mit interethnischen Beziehungen auseinander und untersuchte das zweisprachige Minderheitenschulwesen in Kärnten sowie den zweisprachigen Unterricht. Laut Statistiken gibt es immer weniger angemeldete Kinder mit Slowenischkenntnissen, wobei die Zahl der Kinder aus deutschsprachigen Familien im zweisprachigen Unterricht bedeutend zunimmt. Wakounig fragte nach den Gründen dieser Entwicklungen und berichtete abschließend über ein aktuelles Projekt zur Befragung von Jugendlichen in Bezug auf Zweisprachigkeit, Minderheit und Relevanz des interethnischen Zusammenlebens. Es wurde gezeigt, dass im Hintergrund der positiven Stellungnahmen eher Arbeitsmarktgründe als kulturelle Motivationen stehen. Aufgrund dieser Ergebnisse kann die provokante einführende Frage nicht einfach und eindeutig beantwortet werden.

Zuletzt untersuchte László Szarka das slowakische ethnopolitische Modell und die Rechtslage der ungarischen Minderheit zwischen 2002-2012 in der Slowakei. Der Vortragende stellte die erfolgslose Ethnopolitik der aufeinanderfolgenden slowakischen Regierungen und die mehrfachen Asymmetrien bzw. die ambivalente Lage der ungarischen Minderheit dar. Einerseits sind die kollektiven Minderheitenrechte in der Slowakei tabuisiert, andererseits werden die Minderheiteninstitutionen im Bereich der Kultur und Bildung unterstützt. Als Beispiel hob er die staatlich finanzierte Minderheitenuniversität (János Selye Universität) in Komorn hervor. Abschließend stellte der Referent fest, dass es bis heute kein Minderheitengesetz und keine Definition von „nationaler Minderheit“ gibt. Szarka betonte, dass statt einer zweisprachigen Praxis und eines Modells für doppelte Identität eine gettoisierte Minderheitenpraxis existiere.

In der Diskussion betonte Gerhard Seewann, dass die Territorien nicht geändert werden könnten und deshalb eine neue territoriale Auffassung ausgearbeitet werden müsse. Es wurde erneut das Problem der Definition der Minderheiten angesprochen und Fragen der Mehrsprachigkeit bzw. der nationalstaatlichen Auffassung sowie der europäischen Grenzregionen besprochen. 

5. und 6. Panel: Romastrategien I und II

Den ersten Panel über die Romastrategien leitete die Kulturhistorikerin Erzsébet Magyar mit Ihrem Vortrag: „Die Begegnung von Extremen: Erzherzog Joseph und die Roma“ ein. Sie gab einen historischen Umriss über die Rolle der Roma unter Erzherzog Joseph. Sie betonte, dass Roma durch ihre von der Allgemeinheit als nützlich angesehene Berufe über eine bessere gesellschaftliche Stellung verfügten.

Balázs Dobos vom Institut für Minderheitenforschung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften referierte über die parteipolitische Repräsentation der Roma in Ostmittel- und Südosteuropa. Die schwache und lückenhafte Interessenvertretung der Roma sah er in einem Ursachenbündel begründet:  Die Heterogenität der Roma würde die Herausbildung einer einheitlichen Interessenvertretung erschweren. Zudem existiere auf der politischen Ebene kein Bedarf für die Interessenvertretung der Roma. Romaparteien würden oftmals Mängel an Strategien für Wählermobilisierung aufweisen – schlussfolgerte Dobos. Die Interessenvertretung der Roma würde desweiteren auch durch die Tatsache geschwächt, dass zahlreiche Roma-Mandatsträger zu Großparteien wandern – so das Fazit der späteren Diskussion.

Margit Feischmidt,ebenfalls vom Institut für Minderheitenforschung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften stellte ihr Projekt: „ Die politische Mobilisierung und der interethische Konflikt. Am Fallbeispiel von Gyöngyöspata“ dar. Die Untersuchungen in Gyöngyöspata über die politische Mobilisierung ergaben folgende Muster: Die rechtsextremen Kräfte schienen, sich selbst zu legitimieren und konnten mit der Unterstützung der lokalen Bevölkerung rechnen. Der Staat zeigte sich von seiner passiven Seite. Die Segregation der lokalen Mehrheit von dem Arbeitsmarkt, dem Bildungssektor und dem Wohnungsmarkt ist sichtbar geworden. Die sozialen Konflikte überlappten die ethnischen – so das Resümee von Feischmidt.

Den zweiten Block zu Romastrategien leitete István Horváth vom Forschungsinstitut für Minderheiten aus Klausenburg ein. Er referierte über das Dilemma der rumänischen Roma, demnach Roma ethnisch oder sozial integriert werden sollten. Um einem Lösungsmodell näher zu kommen, schlug er die Trennung der Identitätspolitik von der Debatte um die soziale Integration vor. Desweiteren sollten die politischen Akteure, insbesondere die Parteien mehr Verantwortung in der Integrationsfrage übernehmen - lautete das Fazit von Horváth.

Die Referenten Stephan Müller und Melani Barlai analysierten die Dokumente der nationalen Romastrategien. Müller konzentrierte sich insbesondere auf die serbische Strategie. Beide Vortragende machten, neben der Betonung einiger „Musterstrategiepapiere“, auf die allgemeinen Lücken in den Dokumenten aufmerksam: Die Strategiepapiere differenzieren sich sehr stark in ihrer Länge und Qualität. Die Mehrheit der Dokumente enthält keine Information zur Finanzierung der geplanten Projekte und wenig detaillierte Angaben zur Dauer und den erwarteten Zielen der Programme. Allgemein wurde bemängelt, dass die Dokumente nicht präzise genug seien, oftmals nicht im Einklang zu den EU-Rahmenzielen stünden und dem Aspekt der Monitoring wenig Aufmerksamkeit schenken würden - so die Schlussworte im letzten Panel zu Romastrategien, nach denen eine rege Diskussion folgte, an der auch das Publikum teilnahm.

8. Panel: Die ungarische Minderheit in Rumänien nach 1945

Im letzten Panel stellte Sergiu Constantin die rumänische Minderheitenpolitik im Kontext der EU-Integration seit 1990 vor. Er unterteilte diesen Zeitraum in drei Abschnitte (1990-1996, 1997-2007, seit 2008) und untersuchte jeweils drei Ebenen: den innenpolitischen Kontext, die Beziehungen zwischen Ungarn und Rumänien sowie die Bedeutung der EU-Integration. Er präsentierte vier mögliche Entwicklungen aufgrund der EU-Integration: 1. Die rumänische Politik könne Widerstand gegen Erwartungen und Vorstellungen der EU leisten und seine Minderheitenpolitik nicht ändern („inertia“). 2. Es könne seine Politik in den Grundzügen beibehalten, aber an die Erwartungen der EU anpassen („absoprtion“). 3. Es könne seine Politik substantiell ändern („transformation“). 4. Das Land könne seine Politik sogar in die entgegengesetzte Richtung steuern („retrenchment“).

Constantin betrachtete die rumänische Minderheitenpolitik vor und nach dem EU-Beitritt und hinterfragte kritisch die angewandte Strategien, die dazu führten, dass gegenwärtig die zuvor gewährte Minderheitenrechte teilweise wieder eingeschränkt wurden, wobei gleichzeitig die ungarische Minderheit immer weitreichendere Forderungen bis hin zur Autonomie stellte.

Tamás Kiss analysierte in seinem Vortrag die Ergebnisse des Zensus in Rumänien 2011. Rumäniens Bevölkerung ist seit dem Systemwechsel stark gesunken (um insg. 2,6 Mio. Menschen bzw. 12,2 Prozent der Bevölkerung), davon 2,2 Mio. durch Emigration. Die Größe der ungarischen Minderheit hat um 13,6 Prozent (194.000) abgenommen; 57 Prozent (ca. 110.000) hiervon sind abgewandert. Die Zahl der Roma hat infolge einer Identitätskampagne um 15,7 Prozent zugenommen. Anschließend hat er die Wirkung der ungarischen Staatsbürgerschaft für ungarische Minderheiten außerhalb Ungarns untersucht.

In der Diskussion ging es hauptsächlich darum, wieso sich die Anzahl derer, die sich zur Ethnie der Roma bekennen, seit der letzten Volkszählung in Rumänien im Jahr 2002 nahezu vervierfacht hat. Ebenso wurden Fragen bezüglich der Entwicklungen im Seklerland gestellt.

Text: Melani Barlai, Enikő Dácz, Christina Giessler, Daniel Klein*, Henriett Kovács, Christopher Walsch

Mit der freundlichen Unterstützung der Autonomen Region Trentino-Südtirol, des Projektes TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015 und des Österreichischen Kulturforums.

 Die Forschung von Daniel Klein konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden.

2024-10 2024. november 2024-12
 
 
 
 
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