Sollten Sie
a) sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet (insbes. China, Süd-Korea, Iran, Nord-Italien; zu näheren aktuellen Angaben zu den Risikogebieten siehe die Informationsseite des Robert-Koch-Institutes unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben,
oder
b) in den letzten zwei Wochen Kontakt zu bereits infizierten Personen oder Personen aus den oben genannten Risikogebieten gehabt haben,
dann sollten Sie umgehend eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren und in den nächsten ZWEI WOCHEN zuhause bleiben.
Sollten Sie einschlägige Symptome wie Fieber oder Atemnot oder trockenen Husten haben, dann sollten Sie umgehend eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren und bis zur ärztlichen Abklärung zuhause bleiben.
Für die organisatorische Umsetzung dieser Empfehlungen des Gesundheitsamtes an der AUB gilt folgendes:
Für Studierende:
Wenn die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, dann informieren Sie bitte per Mail das Studienreferat mit der Versicherung, dass diese Bedingungen auf Sie zutreffen. Das Studienreferat wird Ihnen dann im Auftrag des Prorektors für Lehre und Studierende eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die Sie anschließend bei den Lehrkräften als begründete Entschuldigung für das Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen einreichen können.
Für VerwaltungsmitarbeiterInnen:
Wenn die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, dann informieren Sie bitte per Mail den Kanzler mit der Versicherung, dass diese Bedingungen auf Sie zutreffen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung, die feststellt, dass in der Zeit Ihrer Abwesenheit von der AUB die Regeln des Home-Office für Sie gelten (kein Sonderurlaub). Im Falle von akuter Krankheit gelten davon unbenommen natürlich die üblichen Krankheitsregeln.
Für Dozierende:
Wenn die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, dann informieren Sie bitte per Mail den Prorektor für Lehre und Studierende mit der Versicherung, dass diese Bedingungen auf Sie zutreffen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung, die feststellt, dass Sie aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in den kommenden zwei Wochen von der Präsenzpflicht in den Lehrveranstaltungen befreit sind. Sofern Sie nicht akut erkrankt sind, bitten wir Sie in diesem Falle des Fernbleibens, nach Möglichkeit alternative Wege der Lehre einzusetzen, z.B. Ihre Vorlesungen per Skype in den Hörsaal zu übertragen. Die dafür notwendigen technischen Bedingungen in der AUB werden dann vom Service-Referat in Zusammenarbeit mit den Studiengangsreferentinnen sichergestellt. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor den jeweiligen Sitzungsterminen mit der jeweiligen Studiengangsreferentin in Verbindung.
Zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos beachten Sie bitte darüber hinaus die folgenden allgemeinen Hinweise:
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie selbst oder Personen in Ihrem Umfeld erkrankt sein könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt. In akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte weiterhin den Notruf 112.
Das Rektoratskollegium