Am 20. September 2018 fand im Spiegelsaal der Andrássy Universität Budapest die internationale Konferenz mit dem Titel „Constitutional Responsibility of the Executive and the Current Challenges of the Judiciary in the 21st Century“ statt.
In jeder Demokratie sollte die Unabhängigkeit der Richter und Justiz gewährleistet werden, sowie sie vor dem Einfluss weiterer Machtbereiche und staatlicher Institutionen geschützt werden sollten. Durch die regionalen sowie geschichtlichen Unterschiede der europäischen Länder haben sich verschiedene einzigartige Rechts- und Justizsysteme ausgebildet. Ziel der Konferenz war es, die verschiedenen Arten der Justizverwaltungen in Europa, die Strukturmodelle der Gerichtsbarkeit, die Gerichtsverwaltungen und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz darzustellen. Zudem wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in verschiedenen europäischen Ländern präsentiert.
Neben der Organisation der Konferenz durch das Justizministerium von Ungarn hielt Prof. Dr. László Trócsányi Justizminister und Professor der Universität Szeged auch die Grundsatzrede zu der Thematik der Konferenz und stellte den Bedarf für einen konstitutionellen Dialog und akademische Debatten heraus um die Entwicklung der Justizsysteme voranzutreiben. Aus diesem Grund wurde die akademische Gemeinschaft aus verschiedenen Nationen eingeladen, um sich über das beste Erfolgsrezept der exekutiven und juristischen Kompetenzen im Bereich der Selbstverwaltung auszutauschen sowie ihr theoretisches Wissen und die Verfassungstraditionen anderer Länder zu vermitteln.
Nachdem die Konferenz eröffnet wurde und Herr Minister Trócsányi seine Grundsatzrede hielt, referierten im ersten Teil Experten der Rechtssysteme der mitteleuropäischen Länder sowie ehemalige Justizminister über die Justizverwaltung. Sie präsentierten ihre eigenen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse über die Verwaltung der Justiz und andere Verantwortlichkeiten in Bezug auf weitere Machtbereiche.
Nachdem der erste Teil der Konferenz mit einem Mittagslunch abgeschlossen wurde, referierten Richter und weitere Experten über die Notwendigkeit eines separaten Verwaltungsgerichts in einer konstitutionellen Demokratie unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit. Da die Referenten aus verschiedenen Nationen der Europäischen Union (Österreich, Deutschland, Slowakei, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Italien) stammen, wurden verschiedene Modelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit präsentiert. Dabei wurden vor allem Fragen des Mehrwerts der Rechtsstaatlichkeit bei unabhängigen Gerichten angesprochen. Dazu kamen außerdem Fragen wie auf welche Weise sich das Verwaltungsgerichtswesen von anderen Bereichen abtrennt bzw. abtrennen sollte und welche Aufgaben die Verwaltungsgerichtsbarkeit im 21. Jahrhundert bewältigen muss.
Das Ende der Konferenz zeigte, dass Herausforderungen an die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz nur durch angemessene Verhandlungen zur Lösung führen, indem unterschiedlichen Perspektiven, Modelle, Länder und Erfahrungen aus der Praxis analysiert und geteilt werden. Denn nur unabhängige Richter und Justizsysteme können eine stabile Demokratie gewährleisten.
Bericht von Julian MENNECKE