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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 5: Prüfungen, Ausstellung der Abschlussdokumente, Planung des Wintersemesters 2020)
Andrássy Universität Budapest
Weitere Informationen zu noch offenen Fragen, die im Masterbereich insbesondere Prüfungen, die Ausstellung der Abschlussdokumente und die Planung des Wintersemesters 2020 betreffen.

1) Prüfungen im Sommersemester 2020

Die Prüfungszeit bleibt unverändert: 02.- 26. Juni 2020.

Die Prüfungen finden je nach Entscheidung des/der Dozierenden statt als mündliche Online-Prüfungen über Google Hangouts-Meet, oder über eine andere Plattform, die der/die Dozierende zur Verfügung stellt. Die Prüfungstermine (Angaben zum Prüfungstag und zum grundsätzlichen Prüfungszeitraum) werden im ETN – wie üblich – veröffentlicht, und zwar am 5. Mai 2020. Anschließend können sich die Prüfungsteilnehmer zur Prüfung im ETN wie gehabt anmelden. Die konkrete Einladung der einzelnen PrüfungsteilnehmerInnen zur Online-Prüfung über Google Hangouts-Meet mit der jeweils konkreten Uhrzeit wird am Werktag vor der Prüfung, also nach dem Ende der Anmeldefrist, verschickt.

Je nach Entscheidung des/der Dozierenden können alternativ und/oder zusätzlich zur mündlichen Online-Prüfung auch schriftliche Arbeiten (Seminar- bzw. Hausarbeiten, sonstige kleinere schriftliche Arbeiten) vergeben werden; gegebenenfalls können kleinere Ausarbeitungen auch in die Online-Prüfung integriert werden. Die Abgabefristen für die Seminar- bzw. Hausarbeiten werden von den Dozierenden mitgeteilt.

2) MA-Abschlussprüfung und Ausstellung der Abschlussdokumente

  • Anzahl der Mitglieder der Abschlussprüfungskommission:
    Laut Regierungsverordnung Nr. 101/2020 gilt für die Dauer des Ausnahmezustandes, dass nur zwei Mitglieder erforderlich sind; ein Mitglied muss ProfessorIn bzw. DozentIn sein; ein zusätzliches externes Mitglied ist in dieser Periode nicht notwendig.
  • Ausstellung der Abschlussdokumente:
    Damit die Abschlussdokumente ausgestellt werden können, muss erstens das Protokoll über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung vorliegen (elektronisch) und zusätzlich ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit. Die Studierenden können dieses entweder per Post an das Studienreferat zuschicken oder persönlich in einem vereinbarten Zeitraum an der AUB abgeben. Davon unberührt gilt weiterhin, dass die elektronische Einreichung der Abschlussarbeit in Bezug auf den Termin der vereinbarten Abschlussprüfung fristwahrend ist.

Details zur Einreichung des gebundenen Exemplars:

  • Terminvereinbarung bei Frau Gerencsér (studienreferat@andrassyuni.hu),
  • Hausausweis und Lichtbildausweis müssen dem Pförtner vorgezeigt werden,
  • hinter dem Haupteingang, in die Box auf dem Tisch kann die Masterarbeit abgelegt werden,
  • das entsprechende Formular über die Abgabe muss handschriftlich unterzeichnet werden.

Achtung: Studierende, die Ihre Abschlussprüfung bisher abgelegt haben oder bis zum 31. August 2020 ablegen werden, müssen laut Regierungsverordnung Nr. 101/2020 die sprachlichen Ausgangsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen also keine Sprachzeugnisse vorlegen. Da der August jedoch üblicherweise Urlaubszeit ist, bitten wir die KandidatInnen, frühzeitig mit ihren Prüfern/Prüferinnen den gewünschten Termin der Abschlussprüfung abzusprechen!

  • Übergabe der Abschlussdokumente
    • Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden die Abschlussdokumente einmal pro Monat, und zwar jeweils zum Monatsende ausgestellt.
    • Im Voraus fragt das Studienreferat bei den betroffenen Studierenden nach, welche Aushändigungsmöglichkeit sie bevorzugen. Die Übermittlung kann entweder per Post oder aber persönlich im Rahmen der feierlichen Jahreseröffnung erfolgen, sofern diese in der gewohnten Form stattfindet.

3) Wintersemester 2020

  • Das Wintersemester wird grundsätzlich nach Mustercurriculum angeboten. Der Erwerb der vorgesehenen ECTS wird in jedem Falle ermöglicht. Ein Studienstart zum Wintersemester ist problemlos möglich.
  • Die AUB ist und bleibt eine Präsenzuniversität.
  • Sollten zum Wintersemester noch Einschränkungen hinsichtlich einer freien Ein- und Ausreise, oder Quarantänemaßnahmen und/oder Betretungsverbote etc. bestehen oder zu erwarten sein, werden wir die Lehre wiederum in Formen des Fernstudiums gewährleisten. Wie die Rückmeldungen von Studierenden und Dozierenden im laufenden Semesters zeigen, können wir auch als klassische Präsenzuniversität innovative Lehrkonzepte erfolgreich umsetzen. Als Universität haben wir in diesem Bereich eine steile Lernkurve hinter uns, auf die wir stolz sein können. Wir werden deshalb auch im Wintersemester hochwertige Online-Lehre anbieten können.
  • Das Rektoratskollegium wird in Absprache mit dem Senat so schnell wie möglich eine Entscheidung über die Form der Lehre (Präsenz/Online etc.) im Wintersemester  treffen. Allerspätestens im Juni wird dazu eine verbindliche Entscheidung kommuniziert werden.
  • Stundenplanung: Die Stundenpläne werden eine Woche später als ursprünglich geplant, also am 29. Mai 2020, veröffentlicht.
  • Kursrastererstellung: Mit der Veröffentlichung der Stundenpläne werden auch die Kursraster automatisch veröffentlicht. Ab sofort sind daher die Kursraster des Wintersemesters 2020 im ETN bis zum 28. Mai 2020 zur Bearbeitung durch die Dozierenden geöffnet. Es sollte jedoch allen Beteiligten klar sein, dass in der gegenwärtigen Situation noch keine vollständigen Kursraster erstellt werden können, da Aussagen z.B. zum didaktischen Konzept und zur Prüfungsform erst getroffen werden können, wenn eine Grundsatzentscheidung zur Form des Lehrbetriebes vorliegt. Deshalb sind zunächst nur Aussagen zum grundsätzlichen Inhalt der jeweiligen Kurse zu erwarten. Sobald eine Grundsatzentscheidung vorliegt, werden die Kursraster dann nochmals zur Bearbeitung durch die Dozierenden geöffnet.

4) Informationen für Studierende und DoktorandInnen aus dem Ausland, die sich in Ungarn aufhalten

  • Derzeit gelten in der ganzen Welt besondere Bestimmungen und auch in Ungarn werden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen. Über die aktuellen Bestimmungen in Ungarn finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Auslandsvertretungen in Ungarn stets aktuelle Informationen.
  • Auf der Seite der deutschen Botschaft können Sie die erlassenen Regierungsverordnungen zeitnah in deutscher Sprache nachlesen. 
  • Falls Sie sich in Ungarn aufhalten, empfehlen wir Ihnen weiterhin, sich in die Krisenvorsorgeliste ihres Heimatlandes einzutragen (z.B.: Deutschland - ELEFAND, Österreich - Reiseregistrierung, usw.), damit die zuständige Auslandsbehörde Sie ggf. kontaktieren kann und Sie schnell Informationen erhalten.

Das Rektoratskollegium

 

 

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