In Ungarn treten ab dem 1. November 2021 verschärfte Regelungen ein. Demnach gilt für die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs (inkl. Haltestellen, Warteräume, Bahnhöfe, etc.) Maskenpflicht. Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann gemäß 597/2021. (X. 28.) mit Geldstrafe geahndet werden, und zieht ggf. eine Ausschließung aus dem öffentlichen Verkehr nach sich.
Darüber hinaus möchten wir Sie nochmals auf die geltenden Hausregeln hinweisen:
3G-Regel:
Das Betreten des Gebäudes für Universitätsangehörige erfolgt nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Maskenpflicht und Abstandsregeln:
Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung) in geschlossenen Räumen der Universität (Vortragende dürfen während des Vortrages die Maske abnehmen). Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske besteht während des Aufenthaltes im Hof und im Falle von MitarbeiterInnen während des alleinigen Aufenthaltes im eigenen Büro.
Meldung an die AUB über COVID-19 Infektionsfälle und Quarantäne:
Als Institution ist die AUB den Behörden gegenüber verpflichtet, über Infektionen und Quarantänepflichten der Hochschulangehörigen, die sich in den letzten 10 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, eine anonyme Meldung zu geben.
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, und sich in den vorangehenden 10 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Kenntnisnahme über die Infektion in den Erhebungsbogen einzutragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Prof. Dr. Zoltán Tibor Pállinger
Rektor