Letzte Woche sind weitere Lockerungen in Ungarn in Kraft getreten, nachdem 5,5 Millionen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben. Wir möchten Sie über diese Änderungen informieren:
- In den sozialen und in den medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Läden und Supermärkten gilt keine Maskenpflicht mehr, man kann jedoch weiterhin eine Maske tragen. Die Abstandsregelungen wurden ebenso abgeschafft.
- Immunitätsausweis:
- Ab dem 1. Juli ist das digitale Covid-Zertifikat der Europäischen Union verfügbar. Mehr Informationen zum Zertifikat finden Sie hier. Das COVID-Zertifikat der Europäischen Union gilt in Ungarn als gleichwertig mit dem ungarischen Immunitätsausweis.
- In Ungarn ist das Vorzeigen eines Immunitätsausweises in Gaststätten, in Hotels, Freizeiteinrichtungen sowie bei solchen kulturellen Veranstaltungen, bei denen Sitzplätze im Vorfeld reserviert werden und jeder Zuschauer/jede Zuschauerin einen eigenen Platz hat, nicht mehr erforderlich.
- Das Vorzeigen eines Immunitätsausweis ist in folgenden Fällen weiterhin erforderlich: Sportveranstaltungen, Musik-und Tanzveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, Veranstaltungen im Freien, bei denen mehr als 500 Personen anwesend sind.
Auf Grundlage der Lockerungen hat das Rektoratskollegium beschlossen, die an der AUB geltenden Regeln zum Teil beizubehalten und zum Teil wie folgt abzuändern:
- Fiebermessen und Voraussetzungen für das Betreten der Universität: Vor dem Betreten der Universität müssen Sie sich nicht mehr einer Fiebermessung an der Pforte unterziehen. Jedoch nehmen Sie mit dem Eintreten in das Gebäude zur Kenntnis, dass Sie mit den folgenden Symptomen das Gebäude der Universität nicht aufsuchen dürfen: Fieber oder Temperaturerhöhung (ab 37,5°C), trockener oder produktiver Husten, Luftnot, ausgeprägte Müdigkeit bzw. Abgeschlagenheit, Halskratzen, Atembeschwerden, Kopf-und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen.
Außerdem ist das Betreten der Universität untersagt, wenn Sie unter Quarantänepflicht stehen oder wenn Sie in den letzten 10 Tagen Kontakt zu Personen hatten, die mit dem Coronavirus infiziert sind bzw. unter Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus leiden oder unter Coronavirus-bedingter Quarantäne stehen.
- Maskenpflicht und Abstandsregel
Im Flur, in den Aufenthaltsräumen, in der Kossutheria, in den Hörsälen und in der Bibliothek besteht an der AUB weiterhin uneingeschränkte Maskenpflicht.
Für die MitarbeiterInnen der AUB gilt in den Büros:
- wenn alle Anwesenden zweimal geimpft sind, kann man vom Tragen der Maske absehen, wenn alle Anwesenden damit einverstanden sind.
- wenn jemand anwesend ist, der/die nicht beide Impfungen erhalten hat oder keine diesbezüglichen Informationen vorliegen, ist das Tragen einer Maske zwingend erforderlich.
Es gilt weiterhin, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Inanspruchnahme von persönlichen Dienstleistung OHNE Immunitätsausweis
Ab jetzt muss bei der Inanspruchnahme von persönlichen Dienstleistungen (Besuch der Bibliothek, Sprechstunden, persönliche Konsultationen, usw.) kein Immuntitätsausweis mehr vorgelegt werden.
- Präsenztreffen an der AUB
- Studien- und forschungsbezogene Präsenztreffen an der Universität in geschlossenen Räumen sind weiterhin mit bis zu 10 TeilnehmerInnen nach entsprechender Termin- und Raumbuchung in den folgenden Räumlichkeiten möglich: in den Hörsälen 1 und 5, jeweils zu den üblichen Zeiten 8:30; 11:00, 13:30, 16:00; 18:00 und in der Kossutheria (außerhalb der Sprechstunden des Studien- und Finanzreferats).
Die Buchung mit Angabe des/der Verantwortlichen und des Veranstaltungszwecks erfolgt bei Frau Patarcsits monika.patarcsits@andrassyuni.hu, spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin.
- Im Hof können - nach Genehmigung des Rektoratskollegiums - Veranstaltungen mit mehr als 10 TeilnehmerInnen organisiert werden. Die Anträge sind spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin an rektoratsassistenz@andrassyuni.hu
- Bibliothek
- In der Bibliothek können sich gleichzeitig 10 Personen aufhalten und eine zusätzliche Person darf sich zwecks Administration an der Ausleihtheke oder beim Kopierer aufhalten.
- Hinweis: Die Universitätsbibliothek ist zwischen dem 26. Juli und dem 20. August 2020 wegen Inventur geschlossen. Die letzte Möglichkeit zur Ausleihe ist am letzten Öffnungstag, dem 22. Juli. Für die Dauer der gesamten Schließzeit können Bücher entliehen werden. Die elektronischen Ressourcen sind über die VPN-Verbindung auch während der Schließzeit von zuhause aus erreichbar. Ab dem 23. August ist die Bibliothek wieder geöffnet.
Nicht zuletzt empfehlen wir weiterhin allen Universitätsangehörigen nachdrücklich, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, um die Wahrscheinlichkeit der Präsenzlehre ab dem Wintersemester erhöhen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Rektoratskollegium