Andrássy Egyetem Budapest | Hírek | Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 23.)
Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 23.)
Informationen über die Hausregeln, die ab dem 3. Mai - bis zum Widerruf an der AUB auf Grundlage der entsprechenden Regierungsverordnungen gelten.
Nach dem in Ungarn vier Millionen Personen mind. die erste Impfung erhalten haben, sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. Auf Grundlage der entsprechenden Regierungsverordnungen gelten an der AUB ab dem 3. Mai - bis zum Widerruf - die folgenden Hausregeln/Maßnahmen:
Allgemeine Regeln
Im ganzen Gebäude der Universität gilt weiterhin Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzbedeckung), außer man befindet sich alleine in einem Raum. Darüber hinaus gilt es, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Es ist verboten, in den Gemeinschaftsküchen der AUB zu essen bzw. sich für einen längeren Zeitraum dort aufzuhalten.
Die MitarbeiterInnen der Verwaltung werden einmal die Woche an der AUB sein, und an den restlichen Tagen im Home Office arbeiten.
Die Ein- und Ausgangspost wird von Montag bis Donnerstag bearbeitet.
Öffentliche Veranstaltungen in Präsenzform sind weiterhin verboten.
Studien- und forschungsbezogene Präsenztreffen an der Universität sind mit bis zu 10 TeilnehmerInnen
in den Hörsälen 1 und 5, jeweils zu den üblichen Zeiten 8:30; 11:00, 13:30, 16:00; 18:30 und
in der Kossutheria (außerhalb der Sprechstunden der Studien- und Finanzabteilung) sowie im Hof nach entsprechender Termin- und Raumbuchung möglich.
Die Buchung mit Angabe des/der Verantwortlichen und des Veranstaltungszwecks erfolgt bei Frau Patarcsits patarcsits@andrassyuni.hu, spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin.
Als Institution sind wir weiterhin gegenüber den Behörden verpflichtet, über Infektionen und Quarantänepflichten der Hochschulangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, eine anonyme Meldung zu geben. Falls Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und sich in den vorangehenden 14 Tagen im Gebäude der Universität aufgehalten haben, tragen Sie sich bitte in den folgenden Erhebungsbogen ein.
Regeln für die Inanspruchnahme von persönlichen Dienstleistungen an der AUB
Gemäß Regierungsverordnung Nr. 194/2021 dürfen ab vier Millionen Geimpften, also ab dem 1. Mai 2021, diejenigen eine persönliche Dienstleistung in Anspruch nehmen und sich in den entsprechenden Räumlichkeiten - außer den Angestellten - aufhalten (bspw. die Präsenzdienstleistungen der Bibliothek bzw. persönliche Sprechstunden des Studien- bzw. Finanzreferats), die einen Immunitätsausweis vorweisen können. Unter Immunitätsausweis ist auch jede Bescheinigung über die - in den letzten 6 Monaten erfolgte - Genesung von einer Erkrankung mit Covid zu verstehen. Laut Regierungsverordnung wird “die Immunität gegen das Coronavirus [...] durch Vorzeigen des Immunitätsausweises bestätigt, was in der Verantwortung des/der Betreibers oder des/der Dienstleistenden liegt.”
Gemäß obiger Vorschriften gelten an der AUB - bis zum Widerruf - folgende Regeln bzgl. Öffnungszeiten der Bibliothek sowie Sprechstunden der Studien- und Finanzabteilung:
Für die Inanspruchnahme von Präsenzdienstleistungen der Bibliothek sowie der persönlichen Sprechstunden der Studien- und Finanzabteilung muss der der Immunitätsausweis in der Bibliothek bzw. den Mitarbeiterinnen der Studien- bzw. Finanzabteilung vorgezeigt werden.
Die Bibliothek wird an 3 Tagen (am Dienstag, Mittwoch und Freitag) der Woche für jeweils 8 Stunden (9 bis 17 Uhr) geöffnet sein.
Sprechstunden nach Terminvereinbarung:
Das Studienreferat und das Finanzreferat werden ab der Kalenderwoche 19 je eine persönliche Sprechstunde pro Woche anbieten.
Einmal die Woche werden die Referentin der Doktorschule und die Referentin für Erasmus und Internationales je eine Sprechstunde anbieten (sowohl online oder persönlich möglich).
Weitere Informationen zu den konkreten Terminen der Sprechstunden finden Sie in den StudInfoMails des Studienreferates und der Doktorschule.