Bei Fragen zu folgenden Themen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner der jeweiligen Studiengänge:
Eine Altersgrenze für das Studium an der AUB gibt es nicht.
Die Andrássy Universität Budapest ist eingebunden in ein internationales Netzwerk. Sie verfügt unter anderem über ERASMUS-Partnerschaften. So wie die AUB regelmäßig Gaststudierende aufnimmt, können Sie selbstverständlich ein Auslandssemester absolvieren.
Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Einjahres- und dem Zweijahresprogramm. Bestimmte Sonderveranstaltungen werden jedoch nicht in jedem Studienjahr angeboten. Das Einjahresprogramm zeichnet sich durch eine besondere Dichte der Lehrveranstaltungen aus und ist daher grundsätzlich als Vollzeitstudium angelegt. Das Zweijahresprogramm erlaubt insbesondere mit der Möglichkeit, einen individuellen Studienplan genehmigen zu lassen, eine flexible Zeitgestaltung und Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Studierenden. Bitte beachten Sie, dass diejenigen, deren Studium staatlich finanziert wird, ihr LL.M.-Studium bis zum Ende des 3. Semesters komplett absolvieren und das Diplom erhalten müssen.
Im Zweijahresprogramm ist die Studiengebühr nur in den ersten 2 Semestern zu bezahlen. Für die weiteren Semester ist die Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
Die sogenannten "Nullsemester" sind Aufbaufächer, die fachfremde Studierende zusätzlich neben dem regulären Studium belegen müssen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studienplänen.
Alle StudienanfängerInnen müssen einen Antrag auf Anerkennung ihres Erststudiums stellen. Das gilt auch für die Studierenden, deren Studium mit 180 Kreditpunkten anerkannt wird.
BewerberInnen, die ihren Universitäts- oder Hochschulabschluss während der Aufnahmezeit erlangen, können ihre Zeugnisse nachträglich (spätestens bis zur Immatrikulation) einreichen. Eine Bestätigung der Universität über den derzeitigen Stand der Studien wird jedoch empfohlen.
Das Studium an der Andrássy Universität Budapest ist als Präsenzstudium konzipiert: Interdisziplinarität entsteht nur dann, wenn man sich wirklich trifft! In Ausnahmefällen kann mit Studierenden, die auf Ihren Arbeitsplatz angewiesen sind, eine teilweise Befreiung von der Anwesenheit vereinbart werden.
Im Rahmen des LL.M.-Zweijahresprogramms bzw. im Rahmen eines individuellen LL.M.-Studienplans ist es dagegen nicht ausgeschlossen, dass einer Nebentätigkeit nachgegangen werden kann. Diese darf jedoch die studentischen Pflichten nicht beeinträchtigen.
Die Unterrichtssprache an der Andrássy Universität Budapest ist generell Deutsch, teilweise auch Englisch. Sie können sich mit allen Angestellten der Universität auf Deutsch verständigen. Nicht-ungarische Studierende können an unserem Ungarischkurs teilnehmen.
Die Semesterzeiten unterscheiden sich von denen in Deutschland. Das Wintersemester beginnt Ende August / Anfang September und dauert, die Prüfungsphasen eingerechnet, etwa bis Anfang Februar. Einzelne Vorbereitungskurse können als Blockveranstaltungen auch bereits Ende August beginnen. Das Sommersemester dauert von Mitte Februar - inklusive mit der Prüfungszeit - bis Ende Juni.
Pro Semester gibt es eine bestimmte Anzahl von Pflichtfächern, die je nach Studiengang belegt werden müssen. Daneben besteht eine Anzahl an Wahlfächern, die belegt werden können. Insgesamt müssen während des Studiums 120 Kreditpunkte erworben werden.
Der Studieneinstieg wird unbedingt zum Wintersemester empfohlen, da die einzelnen Semester aufeinander aufbauen. Auf Wunsch ist auch ein Einstieg zum Sommersemester möglich (Ausnahme: Master in Mitteleuropäische Studien - Diplomatie, Master in Internationale Beziehungen - Doppelabschlussprogramm mit der Universität Leipzig, Master in Internationalen Beziehungen - Doppelabschlussprogramm mit der Universität Passau, Master in Internationalen Beziehungen - Doppelabschlussprogramm mit der Universität Wuppertal, Master in Management and Leadership - Doppelabschlussprogramm mit der TU Dresden). In diesem Fall müssen die BewerberInnen allerdings selbst organisieren, dass bis zum erwünschten Abschlusszeitpunkt alle Leistungsnachweise erbracht werden.
Bei Fragen zu den folgenden Themen kontaktieren Sie bitte das Studienreferat:
Die aktuellen Studiengebühren finden Sie hier. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist nicht möglich, jedoch gibt es zahlreiche Stipendienprogramme.
Das Praktikum bildet keinen obligatorischen Bestandteil Ihres Studiums (Ausnahme: Master in Mitteleuropäischen Studien - Diplomatie und Master in Europäischer und Internationaler Verwaltung). Trotzdem empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, im Verlauf Ihres Studiums ein berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Sie müssen sich in erster Linie selbst darum kümmern. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen allerdings gerne dabei, Kontakte zu knüpfen. Die Andrássy Universität Budapest verfügt u. a. über gute Beziehungen zu einer Vielzahl von internationalen Unternehmen.
Das Curriculum an der AUB sieht durchschnittlich ein umfangreiches Vorlesungspensum von 20-25 Stunden pro Woche vor.
Die Veranstaltungen finden grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Einige Veranstaltungen können aber auch auf Englisch gehalten werden.
Ja. Dies geschieht durch Beschluss der Kredittransferkommission. Sie entscheidet darüber, ob Sie je nach Ihren bisherigen Leistungen parallel zu Ihrem Regelstudium Zusatzfächer absolvieren müssen.
Das Antragsformular für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie hier.
Vorzulegen sind sowohl die Originalunterlagen als auch Kopien. Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Ungarisch, Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt werden. Kopien der Bewerbungsunterlagen müssen nicht beglaubigt sein.
Am überzeugendsten ist Ihre persönliche Motivation. Wenn Sie gründlich studiert und ein klares Ziel vor Augen haben, sind Sie im Prinzip bestens vorbereitet. Voraussetzung ist, dass Sie gute Deutschkenntnisse, eine solide Allgemeinbildung sowie Wissen über aktuelle Themen aus Politik und Wirtschaft mitbringen.
Die Vorgaben für den Masterstudiengang Mitteleuropäische Geschichte sind zwar sehr präzise, bieten jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben maximale Wahlfreiheit (z.B. Schwerpunktsetzung durch Wahlmodule, die teilweise gemeinsam mit anderen Studiengängen angeboten werden).
Der Masterstudiengang Mitteleuropäische Studien bietet ein Pflicht- und ein Wahlprogramm. Im Pflichtprogramm muss von allen Studenten eine bestimmte Anzahl von Pflichtfächern besucht werden. Im Wahlprogramm haben Studierende die Möglichkeit, weitere Veranstaltungen zu belegen.
Nein. Die Spezialisierungsrichtungen stellen ein besonderes Angebot des Studienganges an die Studierenden dar. Es bleibt weiterhin möglich, das LL.M. - Programm ohne Spezialisierung individueller Schwerpunkte zu absolvieren. Auf der Zeugnisurkunde finden jedoch nur die beiden angebotenen Spezialisierungsrichtungen explizite Erwähnung.
Bei der Belegung der Fächer des LL.M. - Studienganges sind die folgenden Regeln zu beachten:
Das LL.M.-Studium an der Andrássy Universität kann aber auch ohne Festlegung auf eine Spezialisierungsrichtung durchlaufen werden. Bei der Gestaltung Ihres Studienplans müssen Sie in diesem Fall lediglich bei den „Grundkenntnissen“ sowie beim „Fachlichem Schwerpunktbereich“ auf die dort bezeichneten Mindestkreditzahlen achten. Außerdem müssen Sie während Ihrer Studien mindestens 2/3 der insgesamt erforderlichen Kreditpunkte (d.h. 40 ECTS) in juristischen Fächern erworben haben. Zu den 40 juristischen ECTS-Punkten gehören die 10 ECTS-Punkte für die Diplomarbeit nicht.
Sollte die Einordnung eines Kurses unklar sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den LL.M.-Studiengangsleiter."
Ja. Erstbegutachtungen außerhalb des Fachgebiets der Professur bzw. außerhalb des Studienfaches des Studierenden unterliegen jedoch der Genehmigung des zuständigen Studiengangsverantwortlichen.
Die juristische Ausbildung des Erststudiums muss auf universitärem Niveau absolviert worden sein. Dies umfasst in aller Regel ein mindestens vierjähriges Studium. Bachelor- oder Fachhochschulabschlüsse reichen grundsätzlich nicht zur Zulassung zum LL.M. - Studium beim Studiengang für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften aus.
Die Abschlussarbeiten sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine andere Sprache ist in Ausnahmefällen zulässig; die Verteidigung muss auf Deutsch erfolgen. Über die Zulassung solcher Arbeiten entscheidet der Studiengangsleiter auf Antrag des Erstgutachters. Die Entscheidung ist der Studienkommission anzuzeigen.
Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Es gibt zwar Veranstaltungen, die aus zwei Komplexen bestehen: Diese sind aber so angelegt, dass sie nicht zwingend nacheinander belegt müssen. Ein Einstieg zum Sommersemester (im Februar) ist somit problemlos möglich.
Die Gestaltung des Auswahlgesprächs obliegt der Professorin oder dem Professor, die oder der es führt. Daher können keine allgemeingültigen Aussagen zum Ablauf des Auswahlgesprächs getroffen werden. Das Auswahlgespräch dient dazu, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers festzustellen und zu beurteilen. Die wichtigsten Kriterien dafür sind die persönliche Motivation der Bewerber für ein Studium an der Andrássy Universität Budapest sowie die Vorstellungen, die die Bewerber mit dem Studium verbinden. Darüber hinaus kann die Professorin bzw. der Professor vor dem Auswahlgespräch eine Aufgabe wie zum Beispiel die Lektüre eines bestimmten Urteils stellen, deren Besprechung Gegenstand des Gesprächs ist.
Die Abschlussarbeit hat in der Regel einen Umfang von etwa 40 bis 50 Seiten. Erhebliche Abweichungen hiervon sind von dem jeweils zuständigen Betreuer der Arbeit zu genehmigen.
Das Thema der Abschlussarbeit wird in Abstimmung mit einem der Professoren festgelegt. Die Studierenden sind bei der Wahl des Themas grundsätzlich frei und müssen lediglich einen Professor finden, der sich zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt.
Bedingt. Da das Studium an der Andrássy Universität Budapest grundsätzlich als Vollpräsenzstudium betrieben wird, ist eine Nebentätigkeit im Rahmen des Einjahresprogramms so gut wie unmöglich. Im Rahmen des LL.M.-Zweijahresprogramms bzw. im Rahmen eines individuellen LL.M.-Studienplans ist es dagegen nicht ausgeschlossen, dass einer Nebentätigkeit nachgegangen werden kann. Diese darf jedoch die studentischen Pflichten nicht beeinträchtigen.