Committees

Universitätsrat

Gemäß § 6 (1) der Satzung der AUB trägt der Universitätsrat Verantwortung für die Entwicklung der AUB und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Leitung der Universität durch den Rektor / die Rektorin durch Kontrolle der Zielvereinbarungen.

Zusammensetzung und Mitglieder:

Der Universitätsrat besteht aus Personen, die in verantwortlicher Position in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik tätig sind oder waren. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist für die Mitglieder des Universitätsrates erforderlich. Die gleichzeitige Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Universitätsrat und in Organen der Stiftung ist möglich.

Der Universitätsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Personen (derzeit 10 Personen):

  • Kirsten AHLERS, Leiterin des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Budapest
  • Prof. Dr. Martina ECKARDT, Andrássy Universität Budapest
  • Univ.-Prof. Dr. Stephan KIRSTE, Universität Salzburg
  • Gergely PRŐHLE, Trägerstiftung der Andrássy Universität Budapest
  • Dr. Christoph RAMOSER, Abteilungsleiter, Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung, Österreich
  • Dr. Iris RAUSKALA, Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
  • Dr. Peter RIEDLER, Rektor, Karl-Franzens-Universität Graz
  • Prof. Dr. Christian SCHUBEL, Andrássy Universität Budapest
  • Dr. Gabriele STAUNER, Ministerialdirektorin, Amtschefin der Staatsministerin für Bundes-und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei
  • Markus WIEDEMANN, Ministerialdirigent, Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Die Amtszeit des Universitätsrates beträgt vier Jahre.

Der Universitätsrat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr.

Die Geschäftsordnung für den Universitätsrat finden Sie hier.

Senat

Der Senat ist neben dem Kuratorium und dem Universitätsrat das oberste Leitungsorgan der AUB.

Termine und Arbeitsplan des Senats der AUB

Zuständigkeiten:

Der Senat ist zuständig gemäß § 5 (1) der Satzung der AUB für alle Angelegenheiten von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit nicht aufgrund des ungarischen Hochschulgesetzes (Nftv.) oder dieser Satzung eine andere Zuständigkeit besteht. Er fasst die in dieser Satzung genannten Beschlüsse.

Die Geschäftsordnung für den Senat der AUB finden Sie hier.

Zusammensetzung und Mitglieder:

Der Senat besteht aus 13 (aktuell 12) stimmberechtigten Personen:

a) Dem Rektor/der Rektorin, der/die gleichzeitig der/die Vorsitzende des Senates ist:

1. Prof. Dr. Zoltán Tibor PÁLLINGER

b) ein Prorektor / eine Prorektorin und fünf (aktuell vier) von den Professoren / Professorinnen und Universitätsdozenten / Universitätsdozentinnen gewählten Vertretern / Vertreterinnen aus allen vier an der AUB vertretenen Wissenschaftszweigen:

2. Prof. Dr. Stefan OKRUCH, Prorektor für Lehre und Studierende

3. Prof. Dr. Michael ANDERHEIDEN

4. Dr. habil. Tim Alexander HERBERGER

5. Mag. et Dr. phil. Dr. phil. habil. Georg KASTNER

6. Dr. Henriett KOVÁCS

c) einer Vertretung des allgemeinen Verwaltungspersonals:

7. Ferenc WÜNSCH, Dezernatsleiter im Dezernat 3

d) einer Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen (§ 17 Abs. (2)):

8. Dr. Dóra FREY

e) einem Vertreter / einer Vertreterin der Doktoranden / Doktorandinnen der Doktorschule der AUB, der / die nicht der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen gemäß § 17 Abs. (2) angehören darf:

9. David Benjamin VULMAN

f) drei von der Studierendenschaft gewählten Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden:
 
10. Lénárd TÁNCZOS
11. Lea STÖCKEL
12. Sascha Udo KLUGHARDT

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen beträgt vier Jahre, die der Studierendenvertreter und –Vertreterinnen und ihrer Stellvertretungen jeweils ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig.

Ehrensenator/-innen der Andrássy Universität Budapest

(Name; Position zum Ernennungszeitpunkt; Senatsbeschluss)

  • István HILLER; Minister, Ministerium für Kulturellen Nachlass, Ungarn; 36/2003 vom 09.05.2003
  • Wilfried GRUBER; Botschafter, Bundesrepublik Deutschland; 51/2003 vom 18.06.2003
  • Rolf STÜCHELI; Gesandter, Schweizerische Eidgenossenschaft; 5/2005 vom 05.04.2005
  • Konrad KREUZER; Vorstandsvorsitzender E.ON Hungaria; 39/2006 vom 14.02.2006
  • Ursula SEILER-ALBRING; Botschafterin, Bundesrepublik Deutschland; 58/2006 vom 30.05.2006
  • Klaus BECKMANN; Prorektor, Andrássy Universität Budapest; 27/2007 vom 07.06.2007
  • Dorothee JANETZKE-WENZEL; Botschafterin, Bundesrepublik Deutschland; 29/2011 vom 28.04.2011
  • Hans KAISER; Minister, Thüringer Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Freistaat Thüringen; 18/2012 vom 19.04.2012
  • Michael ZIMMERMANN; Botschafter, Republik Österreich; 44/2013 vom 16.05.2013
  • Peter FRANKENBERG; Minister, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg; 43/2016 vom 21.04.2016
  • Joseph HÖCHTL; Minister, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Republik Österreich; 44/2016 vom 21.04.2016
  • Peter HOMMELHOFF; Vorsitzender, Universitätsrat der Andrássy Universität Budapest; 61/2017 vom 08.09.2017
  • Prof. Dr. Dr. habil. Godehard RUPPERT; Vorsitzender, Universitätsrat der Andrássy Universität Budapest; 36/2023 vom 18.05.2023
Studienkommission / Erweiterte Studienkommission

ASO § 2 Zuständigkeiten:

(1) Die Studienkommission entscheidet in allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten im Rahmen von § 1. Nach Maßgabe der Satzung kann der Senat die Studienkommission mit weiteren Zuständigkeiten betrauen. Für den Vollzug der ASO sowie der Beschlüsse der Studienkommission ist das Studienreferat zuständig, soweit in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Studienkommission gehören an:

  1. der Prorektor für Lehre und Studierende als Vorsitzender,
  2. die Studiengangsleiter
  3. ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  4. studentische Vertereter, deren Anzahl der Zahl der Studiengangsleiter entspricht.

Zuständige Mitarbeiter des Studienreferates können auf Einladung des Vorsitzenden an der Sitzung teilnehmen.

Im Falle der Verhinderung können sich Mitglieder der Gruppen b) bis d) vertreten lassen oder ihre Stimme an ein Mitglied der gleichen Gruppe innerhalb der Studienkommission übertragen. Unentschuldigte Absenzen werden im Protokoll vermerkt. In Abwesenheit des Prorektors führt der von diesem beauftragte Studiengangsleiter den Vorsitz.

(3) Die Studienkommission tagt in der Regel mindestens zweimal im Semester auf Einladung des Vorsitzenden. Eine außerordentliche Sitzung ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.

(4) Die Studienkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder, darunter mindestens drei Vertreter der Studierenden und drei Studiengangsleiter, anwesend sind. Die Kommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidungen sind aktenkundig zu machen. Die Studienkommission kann formale Vorschriften für die Einreichung eines Antrages festlegen.

(5) Das Studienreferat gibt dem Betroffenen die Entscheidung der Studienkommission unverzüglich – spätestens binnen fünf Werktagen – in Textform bekannt.

(6) Der Betroffene kann binnen 15 Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung einen Antrag auf Rechtsbehelf an die Rechtsbehelfskommission stellen.

Gebührenordnung § 2 Zuständigkeiten:

(1) Unbeschadet abweichender Bestimmungen ist für Entscheidungen nach dieser Ordnung:

c) in Fällen, die sowohl Masterstudierende als auch Doktorandinnen und Doktoranden betreffen, die erweiterte Studienkommission zuständig.

Derzeitige Mitglieder der Studienkommission:

  • Vorsitzender: Prof. Dr. Stefan OKRUCH (Prorektor für Lehre und Studierende)

  • Prof. Dr. Michael ANDERHEIDEN (Studiengangsleiter Europäische und Internationale Verwaltung)

  • Dr. Henriett KOVÁCS (Studiengangsleiterin Internationale Beziehungen)

  • Prof. Dr. Martina ECKARDT (Studiengangsleiterin International Economy and Business)

  • Dr. Tim Alexander HERBERGER (Studiengangsleiter Master in Management and Leadership)
  • Dr. habil. Georg KASTNER (Studiengangsleiter MES-Diplomatie; vom Doktorenrat bestimmtes Stammmitglied in die Erweiterte Studienkommission)

  • Prof. Dr. Christian SCHUBEL (Studiengangsleiter LL.M)

  • Dr. Melani Barlai (Vertreterin der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen)

Studentische Vertretung:

  • Júlia HAJAS-JANKA (MML)
  • Hannah ÖPP (IB)
  • Max PELKA (IB-DM Passau)
  • Patrik SZÁSZ (MES-KD)
  • Róbert BOGDÁN (MML)
  • Philipp JÓZSA (IB)
  • Mitglied der erweiterten Studienkommission: Nikolas HATZ (Ph.D., Vertretung der DoktorandInnen)
Ausschuss für Chancengleichheit

Der Ausschuss für Chancengleichheit ist die Ansprechstelle für alle Fragen der Chancengleichheit und für das Vorgehen gegen jegliche Art von Diskriminierung. Wer sich nicht direkt an den Ausschuss wenden möchte, kann sich auch an jede andere Vertrauensperson innerhalb der Universität wenden und diese bitten, das Anliegen weiterzuleiten.

Gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengleichheit (Vertrauenspersonen):

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert KÜPPER (Vertreter der ProfessorInnen und DozentInnen)
  • Dr. Melani BARLAI (Vertreterin des Mittelbaus)
  • Emese KÜRTI (Vertreterin der Verwaltung)
  • Alina ALEXENKO (Vertreterin der DoktorandInnen)
  • Anastasia VON GILSA (Studierendenschaft)

Die Ombudsperson gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung ist:

  • Prof. Dr. Martina Eckardt

Richtlinie der Andrássy Universität Budapest gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Ausschuss für Nachteilsausgleich

Ordnung für ein Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung (gültig vom 17.05.2018)

Die Mitglieder des Ausschusses für Nachteilsausgleich sind:

  • Stefan OKRUCH (Vorsitzender und Prorektor für Lehre und Studierende)
  • Gabriella DOBRIN (Kanzlerin)
  • Zsuzsanna PLETENYIK (Koordinatorin für Nachteilsausgleich)
  • Sarah Elisabeth RAMMRATH (Studierendenschaft)

Der Ausschuss für Nachteilausgleich entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Registrierungsantrages, sowie über die Genehmigung der beantragten Nachteilsausgleich(e). Die Sitzungen des Ausschusses werden von dem/der ProrektorIn einberufen und geleitet. Wurden Registrierungsanträge und/oder auf Nachteiltsausgleiche gerichtete Anträge eingereicht, so ist die Sitzung des Ausschusses für Nachteilsausgleich unverzüglich einzuberufen. Mit der Einladung zur Sitzung müssen die formal geprüften Anträge und Unterlagen elektronisch zugesandt werden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der/die KoordinatorIn für Nachteilsausgleich und der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prorektors / der Prorektorin.

Gegen den Beschluss des Ausschusses kann binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe ein Rechtsbehelf bei dem/der RektorIn eingelegt werden.

Antragsformulare für Nachteilsausgleiche

Rechtsbehelfskommission

Zuständigkeiten nach § 31 der Satzung:

(1) Über Einsprüche gegen Entscheidungen und Widersprüche entscheidet die Rechtsbehelfskommission.

(2) Der Rechtsbehelfskommission gehören an: zwei gewählte Vertreter / Vertreterinnen der Studierendenschaft sowie drei weitere – vom Rektor / von der Rektorin für den Zeitraum von zwei Jahren ernannte – Mitglieder.

(3) Die Inkompatibilität der Kommissionsmitglieder richtet sich nach jeweils geltenden Vorschriften des ungarischen Hochschulrechts.

Die Ordnung der Rechtsbehelfskommission finden Sie hier.

Derzeitige MitgliederInnen der Rechtsbehelfskommission:

  • Prof. Dr. Martina ECKARDT
  • Assoz. Prof. Dr. habil. Georg KASTNER
  • Dr. iur. Leszek DZIUBA LL.M.
  • Sebastian TIETZ (Vertreter der Studierendenschaft)
  • Áron Péter DAMÓ-CSORBA (Vertreter der DoktorandInnen)

Fristen und Inhalt des Rechtsbehelfsantrages nach Rechtsbehelfsordnung § 1 Abs. (3):

(3) Die / Der Studierende kann gegen einen Beschluss oder eine Maßnahme der Hochschuleinrichtung oder gegen die Unterlassung einer Maßnahme – innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung bzw. bei fehlender Mitteilung innerhalb von 15 Tagen nach der Kenntniserlangung – Rechtsbehelf bei der Rechtsbehelfskommission der AUB einlegen. Gegen die mit der Beurteilung der studentischen Leistungen zusammenhängenden Entscheidungen kann grundsätzlich kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Auch gegen die mit der Beurteilung der studentischen Leistungen zusammenhängenden Entscheidungen kann Rechtsbehelf eingelegt werden, wenn diese nicht auf das von der Hochschuleinrichtung festgelegten Anforderungssystem baut bzw. die Entscheidung widerspricht den Bestimmungen der Satzung der Hochschuleinrichtung oder die Regeln bzgl. der Organisation von Prüfungen verletzt worden sind.

Die Rechtsbehelfsanträge sind elektronisch, von der im ETN eingetragenen E-mail-Adresse der Studierenden, bzw. – bei BewerberInnen – von der in den Bewerbungsunterlagen eingegebenen E-Mail-Adresse über rechtsbehelfskommission@andrassyuni.hu einzureichen.

Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Im Sinne des § 5 Abs. (2) der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gehören der Kommission als stimmberechtigte Mitglieder die folgenden Personen an:

  • Prof. Dr. Ellen BOS (Politikwissenschaften, Prorektorin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs)
  • Mag. et Dr. phil. Dr. phil. habil. Georg KASTNER (Geschichte und Kulturwissenschaften)
  • Dr. Mariano BARBATO (Politikwissenschaften)
  • Prof. Dr. Stefan OKRUCH (Wirtschaftswissenschaften)
  • Marie HESSE (Vertreterin der Studierendenschaft), Stellvertreter: Nikolas HATZ

Mit beratender Stimme sollen der Kommission angehören:

  • die Ombudsleute, sowie
  • ggf. Sachverständige.

Ombudsleute sind:

Stellvertretende Ombudspersonen sind:

Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis finden Sie hier.

Bibliothekskommission

Zuständigkeiten nach § 14a, Absatz (4) der Satzung der Universität:

Der Direktor / die Direktorin hat – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – dafür zu sorgen, dass die für die Forschung, die Lehre und das Studium in den an der AUB gepflegten Fachrichtungen erforderliche Fachliteratur in gedruckter oder elektronischer Form zugänglich ist. Zu diesem Zweck wird er / sie von einer Bibliothekskommission unterstützt, in die jeder Wissenschaftszweig (§ 2 Abs. (1)) einen Vertreter / eine Vertreterin entsendet.

Mitglieder der Bibliothekskommission:

  • Zsófia NÉMETHNÉ SZIVI (Bibliotheksleiterin)
  • Prof. Dr. Ellen BOS (Politikwissenschaften)
  • Dr. Jörg DÖTSCH (Wirtschaftswissenschaften)
  • dr. Leszek DZIUBA LL.M. (Rechtswissenschaften)
  • Dr. Orsolya LÉNÁRT (Geschichte und Kulturwissenschaften)
  • Zhanbolat  AMETKHANOV (Vertreter der Studierendenschaft)
Aufsichtsrat der AUB

Mitglieder:

  • Attila Kotán (Vorsitzender)
  • Bálint Bassola
  • Dale A. Martin
2024-10 November 2024 2024-12
 
 
 
 
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