Project

Wissen und Macht – Sachverhaltsermittlung in der Legislative

Zur rechtsverbindlichen Gestaltung der Wirklichkeit durch hoheitliche Normen

Hoheitliche Normen mit individuellem Adressatenkreis (verwaltungsbehördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen) teilen mit hoheitlichen Normen allgemeiner Geltung (erlassen vor allem von der Staatsfunktion Gesetzgebung, aber auch von der Verwaltung) die fundamentale Gemeinsamkeit, darauf abzuzielen, letztlich einen Ausschnitt der Wirklichkeit rechtsverbindlich zu gestalten. Dennoch dürfte das in unseren europäischen Rechtsordnungen für diese beiden Bereiche jeweils vorgeschriebene Verfahren durchgängig eine bemerkenswerte Diskrepanz aufweisen:
Während die die Erzeugung der Individualrechtsakte regelnden Prozessordnungen regelmäßig der vorgängigen Ermittlung des jeweils maßgebenden Sachverhaltes eine zentrale Stellung zuweisen, liegt der Akzent bei der Regelung des Verfahrens zur Erzeugung genereller Normen traditionell viel stärker bei der Abbildung des jeweils für maßgeblich erachteten politischen Willens, der allenfalls – soferne nicht im Vollsinne „souverän“ – durch übergeordnetes Recht in seiner rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt sein mag.

Im Rahmen des Projekts wird untersucht, 

  • ob, und wenn ja, in welchem Ausmaß, auf den verschiedenen Ebenen der parlamentarischen Rechtssetzung in der Europäischen Union derzeit bereits normative Verpflichtungen oder zumindest faktische Übungen zur dem parlamentarischen Beschluss vorausgehenden Erhebung des maßgebenden Sachverhaltes bestehen;
  • ob, und wenn ja, aus welchen Gründen, derartige normative Verpflichtungen bzw zumindest faktische Übungen allenfalls nicht gleichmäßig auf sämtlichen Ebenen entstanden seien.

Partner: Österreichisches Bundeskanzleramt

Scientific field(s): Legal Sciences
Research focus(es): Forschungsschwerpunkt 1: Europäische Integrationsprozesse
Status: Befejeződött
Starting date: September 1, 2016
Termination date: June 30, 2017
2024-11 December 2024 2025-1
 
 
 
 
 
 
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