Am Dienstag, den 19. November 2013 fand der Fakultätsabend der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtwissenschaften (VSR) der Andrássy Universität Budapest (AUB) statt. Dieser wird einmal im Semester von Studierenden der Fakultät VSR organisiert. Es war eine große Ehre für die Fakultät, dass Frau Dr. Katalin Kiszely, stellvertretende Staatssekretärin für EU und internationale justizielle Zusammenarbeit im Ministerium für öffentliche Verwaltung und Justiz die Einladung angenommen hatte.
Zu Beginn der Veranstaltung leitete Herr Prof. Dr. Hendrik Hansen, Dekan der Fakultät VSR den Abend ein. Frau Kiszely, eine ausgezeichnete Expertin in europäischen Angelegenheiten, gab den Zuhörern einen tiefen und umfassenden Überblick über die europäischen Rechtsharmonisierungsprozesse. Ihr Vortrag lief dabei unter dem Titel „Die Rechtsangleichung und die Nachwirkungen der nicht entsprechenden Rechtsangleichung, oder die Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Ungarn“. In ihrer Einführung wies Frau Kiszely darauf hin, wie sich ihr Leben mit den internationalen und europäischen Angelegenheiten verflochten hat. Neben ihrem parlamentarischen Mandat war sie schon in Ungarn Mitglied des ungarischen Parlamentsausschusses für Europäische Integrationsangelegenheiten und im Ausland Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der NATO. Nach einer kurzen Vorstellung ging Frau Kiszely auf ihr Thema ein. Sie begann den Vortrag mit der Darstellung der grundlegenden Begriffe des Themas: Sie stellte die Rechtsquellen, die Rechtsordnung der EU und die Beziehung zwischen dem EU-Recht und der Rechtordnung der Mitgliedstaaten vor. Danach kam Frau Kiszely zu der Rechtsharmonisierungspflicht der Mitgliedstaaten und erläuterte den Zusammenhang zwischen der Rechtsharmonisierungspflicht und den Rechtsquellen: Diese betrifft sowohl die nicht verbindlichen EU-Normen als auch die verbindlichen Akten. Im Folgenden stellte Frau Kiszely die Etappen des Harmonisierungsprozesses dar. Dabei spannte sie den Bogen vom Rechtsharmonisierungsvorschlag bis zur Überwachung der Harmonisierung.
Im zweiten Teil des Vortrages wurden die rechtlichen Folgen der nicht entsprechenden Harmonisierung behandelt. Da die EU über ein vielfältiges Sanktions- und Haftungssystem verfügt, können sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Folgen ausgelöst werden. Im Besonderen ging Frau Kiszely auf das Vertragsverletzungsverfahren ein. Sehr interessant waren dabei die ungarischen Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof: Von herausragender Bedeutung sind die Fälle über die Unabhängigkeit der Datenschutzstelle, die Herabsetzung des Pensionsalters von Richtern und die Befreiung der Schnapsherstellung von der Verbrauchssteuer.
Zum Ende des Vortrages bedankte sich Frau Kiszely sich für die Gelegenheit an der AUB einen Gastvortrag halten zu können. Die Studierenden der Fakultät richteten im Anschluss an den Vortrag einen kleinen Empfang aus. Der Dank der Studierenden geht an Frau Kiszely für den interessanten Vortrag!
Péter Dudoma
DiesForschung von Péter Dudoma konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden.