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Prof. Riedel über die zweite Generation der Menschenrechte

Am Mittwoch, den 11. September 2013 begrüßte die Andrássy Universität Budapest Herrn Prof. Dr. Eibe Riedel zu einem Vortrag mit dem Thema „Endlich Erwachsen? Die zweite Generation der Menschenrechte“. Die Veranstaltung bettete sich ein in die 22. Konrad-Adenauer-Vorlesung, die Herr Prof. Riedel in dieser Woche an der AUB hielt. Mit dieser Vorlesungsreihe ermöglicht es die Konrad-Adenauer Stiftung der AUB, in jedem Semester renommierte Professoren als Gastdozenten zu gewinnen.

Prof. Riedel gilt als einer der anerkanntesten Menschenrechtsexperten in Deutschland und es gelang ihm als emeritiertem Professor für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Mannheim und langjährigem Mitglied im Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen in Genf mühelos, seinen Zuhörern sowohl die theoretischen Aspekte als auch die praktischen und politischen Folgen des neu institutionalisierten Individualverfahrens im Bereich des Sozialpaktes des UN näherzubringen.

Nach der Begrüßung durch den Dekan der Vergleichenden Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Henrik Hansen, den Leiter der Konrad-Adenauer Stiftung in Ungarn, Frank Spengler und den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der AUB, Prof. Dr. Michael Anderheiden, nahm Prof. Riedel seine Zuhörer mit auf eine Reise in die Historie der Menschenrechte. Dabei betonte er vor allem die folgenschwere Teilung der Menschenrechte, die weltpolitisch bedingt 1968 mit der Verabschiedung des Zivilpaktes und des Sozialpaktes durch die Generalversammlung manifestiert wurde. Riedel hob in der Folge vor allem die unterschiedlichen Umsetzungs- und Verfahrenswirklichkeiten hervor, die sich nach 1968 aus den zwei Pakten für die freiheitlichen Menschenrechte und die sozialen Menschenrechte entwickelt hatten. Als Hauptproblem identifizierte der erfahrene Völkerrechtler dabei die Weigerung der westlichen Staatengemeinschaft, eine völkerrechtliche Garantie und Einklagbarkeit von sozialen Menschenrechten zuzulassen. Konsequent bewertete er deshalb die Entwicklung und Verabschiedung des Fakultativprotokolls für den Sozialpakt im Mai 2013 als großen Erfolg und als Meilenstein, der die seit 1968 herrschende Zweiklassengesellschaft im Bereich der Menschenrechte aufhebe, die sozialen Menschenrechte mit den Freiheitsrechten gleichstelle und sie vor allem verstärkt in das Licht der Öffentlichkeit rücken werde. Mit seinen Schlussworten verband er die Hoffnung, dass das Fakultativprotokoll eine hohe Zustimmung bei den Mitgliedsstaaten finden möge und bat vor allem die junge Generation um Geduld: Menschenrechte bräuchten Zeit…

In der anschließenden Diskussion verteidigte Riedel noch einmal das Konzept der Einheitlichkeit der Menschenrechte und betonte, dass die Garantie von Freiheitsrechten ohne eine Garantie von sozialen Rechten nicht möglich sei. Außerdem äußerte er sich komparativ zu Problemlösungsmechanismen oder Entwicklungsmöglichkeiten, die der Überlastung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg entgegenwirken könnten. Er zeigte sich hier angesichts der Haltung der Mitgliedstaaten pessimistisch.

Text: Simone Blunck

Bilder: Szecsődi Balázs

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