Das Recht auf soziale Inklusion ist tief in der Europäischen Säule sozialer Rechte von 2017 verankert. Um vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und den Übergang in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen, ist es wichtig, von seinem Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form Gebrauch zu machen.
Der Abbau potenzieller Hürden soll die Zugangsbedingungen für Auslandsaufenthalte verbessern. Hierbei spielen finanzielle Maßnahmen in Form von Zuschüssen für Studierende eine tragende Rolle. So können beispielsweise Studierende, die erwerbstätig sind oder mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt antreten, von finanziellen Zusatzförderungen profitieren. Auch Studierende, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung für einen Erasmus Auslandsaufenthalt Studiengebühren bezahlen, können die Zuschüsse für Chancengleichheit beantragen. 250 Euro im Monat für Langzeitmobilitäten sowie 100 Euro für Kurzzeitaufenthalte und die Möglichkeit, die Beantragung online, also bequem von zu Hause aus zu verrichten, unterstreichen die ambitionierten Ziele und vielfältigen Zugangsmöglichkeiten aller Förderlinien.
Darüber hinaus sollen neue Mobilitätsformate, die auf eine kürzere Mindestaufenthaltsdauer und eine Kombination aus kürzerer Auslandspräsenz mit virtuellen Phasen abzielen, Studierendengruppen, die aus verschiedenen Gründen nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung haben, eine Teilnahme am Erasmus+ Programm ermöglichen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der ungarischen Nationalagentur (auf Ungarisch) oder auf der Webseite der AUB (auf Deutsch).
Patrick HAASLER, Emese KÜRTI