„Plagiatsvorwurf – Guttenberg in der Schummelfalle“, titelte der „Spiegel Online“ 2011. Dem ehemaligen deutschen Verteidigungsminister wurde unter anderem vorgeworfen, in seiner Dissertation ganze Textbausteine ohne die Angabe der Urheber/innen und Quellen verwendet zu haben. Guttenberg wurde der Doktorgrad aberkannt, das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Die Liste von Prominenten (und auch jene von weniger Prominenten), denen in den letzten Jahren der Doktorgrad aufgrund von wissenschaftlichem Fehlverhalten (Plagiaten) aberkannt wurde, wird stetig länger – nicht nur im deutschsprachigen Raum und in Ungarn. Die Plagiatsaffären lösten in der Öffentlichkeit und besonders in den Hochschulen eine rege Diskussion um Grundwerte wissenschaftlicher Arbeit, deren Überprüfung sowie die Ahndung von Fehlverhalten aus. Die meisten Universitäten haben als Ergebnis des Diskussionsprozesses Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erlassen, welche für alle Angehörigen der Universität bindend gültig sind.
Dieser Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat sich auch die Andrássy Universität Budapest verpflichtet. Im Jahre 2014 ernannte der Senat Michael Anderheiden (Fachbereich Rechtswissenschaften) und Ursula Mindler-Steiner (Fachbereich Geschichtswissenschaften) zu Ombudsleuten zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Senatsbeschluss 121/2014 vom 11.12.2014). Seitdem üben sie diese Tätigkeit gemäß der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ aus (Senatsbeschluss 29/2014; siehe auch die Links unter „Weitere Informationen“).
Dort heißt es unter anderem in §5(1): „Wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiate im Besonderen gelten als schuldhafte und schwerwiegende Pflichtverletzungen ... [und sind] ein Verstoß gegen das Urheberrecht.“ Zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität der Andrássy Universität Budapest und ihrer Angehörigen sind daher insbesondere Lehrveranstaltungsleiter/innen bzw. Prüfer/innen, die ein wissenschaftliches Fehlverhalten vermuten, angehalten, sich so rasch wie möglich schriftlich (und mit den entsprechenden Belegen für ihre Annahme) an einen der Ombudsleute zu wenden, die sich dann vertraulich der Angelegenheit annehmen werden. Bei den bislang an die Ombudsleute herangetragenen Fällen kam es dann zu einer Aussprache mit den Betroffenen.
Die „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (in Folge mit „Ordnung“ abgekürzt) regelt in §5 abgestufte Maßnahmen, die bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten zu ergreifen sind. Die Ordnung sieht dazu folgendes Prozedere vor:
Die Ombudsleute sind „Ansprechpartner für alle Angehörigen der Universität und beraten als Vertrauenspersonen diejenigen, die sie über ein vermutetes Fehlverhalten in der Wissenschaft schriftlich und mit entsprechenden Hinweisen informieren. ... Sie können ohne Berücksichtigung des Dienstweges kontaktiert werden.“ („Ordnung“ §5(2)).
Wenn den Ombudsleuten ein vermutetes Fehlbehalten gemeldet wird, prüfen sie erst einmal die Plausibilität der Vorwürfe. Bezieht sich die Meldung auf das Fehlverhalten von Studierenden im Rahmen einer Prüfungsleistung, so prüfen die Ombudsleute auch, ob es sich um einen Erstverstoß der/des Studierenden handelt. Ist dies der Fall, so kommt es zu einer Aussprache zwischen dem/der Studierenden, der prüfenden Person und den Ombudsleuten.
Sollte es sich jedoch um keinen Erstverstoß, sondern ein wiederholtes Fehlverhalten handeln, so wenden sich die Ombudsleute an die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, welche sich aus dem Prorektor und drei Universitätsprofessoren zusammensetzt („Ordnung“ §5(5), siehe „weitere Informationen“). Diese führt eine Überprüfung durch und ergreift gegebenenfalls gemäß der Disziplinarordnung der Universität disziplinarische Maßnahmen.
Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt. Intellektuelle Redlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für gute wissenschaftliche Arbeit. Dies entsprechend zu vermitteln obliegt unter anderem den Lehrenden an den Universitäten. Kommt es in Seminar- und Abschlussarbeiten bereits zu wissenschaftlichem Fehlverhalten und mangelt es an einem entsprechenden Unrechtsbewusstsein, so kann man davon ausgehen, dass sich dieses Verhalten auch nach dem universitären Abschluss fortsetzt. Ein derartiges Fehlverhalten schadet nicht nur dem Urheber des Plagiats, sondern dem Ansehen des gesamten Faches und wirkt sich darüber hinaus gegebenenfalls negativ auf den Ruf der Universität aus, an welcher der/die Betroffene seinen/ihren Abschluss erlangte. All dem will die Universität vorbeugen. Daher schenkt sie der Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis besonderes Augenmerk und ist bemüht, einerseits das Bewusstsein und das Verständnis für die Herausforderungen korrekter wissenschaftlicher Arbeit zu fördern sowie andererseits entsprechendes Fehlverhalten so früh wie möglich aufzuklären und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Sollten Sie als Lehrveranstaltungsleiter/in, Studierende/r, Wissenschafter/in einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten begegnen, so können Sie sich vertrauensvoll (schriftlich und mit den entsprechenden Belegen für das wissenschaftliche Fehlverhalten) an eine der beiden Ombudspersonen wenden.
Kontakt (Ombudsleute):
Prof. Dr. Michael Anderheiden
Dr. Ursula K. Mindler-Steiner
Weitere Informationen:
Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Disziplinarordnung