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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 17.)
Informationen über die wesentlichen Maßnahmen der am 10.11.2020 in Kraft getretene Verordnung.

Am 10.11.2020 hat die Regierung Ungarns über eine Verordnung (Regierungsverordnung 484/2020 (XI. 10.), die am 11.11.2020 für den Zeitraum bis zum 11.12.2020 in Kraft getreten ist, umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichen  Maßnahmen dieser Verordnung:

  •  Ab dem 11.11.2020 gilt eine Ausgangssperre in Ungarn von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. In diesem Zeitfenster darf man den Wohnbereich lediglich zu Arbeitszwecken oder in lebensbedrohlichen Situationen verlassen. Für ArbeitnehmerInnen, die sich in dieser Zeit zur Arbeitsstelle oder von der Arbeitsstelle nach Hause bewegen müssen, ist eine Bestätigung auszutellen. Bei begründetem Bedarf kann die AUB eine solche Bestätigung ausstellen.
  • Alle Versammlungen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen in Präsenzform sind verboten.
  • Die Lehre in Hochschuleinrichtungen darf nur in Formen der digitalen Lehre durchgeführt werden.
  • Der Besuch der Einrichtungen, die öffentliche Bibliotheksdienste anbieten und der Aufenthalt dort, ist - mit Ausnahme der dort Beschäftigten - verboten.
  • Die Studentenwohnheime der Hochschuleinrichtungen werden geschlossen. Der Aufenthalt in den Studentenwohnheimen kann in begründeten Fällen, insbesondere für ausländische Studierende genehmigt werden.
  • Die bisher eingeführten Regeln der Maskenpflicht und der sozialen Distanz bleiben weiterhin mit der Auflage aufrecht, dass die Maskenpflicht auch auf öffentlichen Flächen, allgemein zugänglichen Orten gilt. Bei Sportaktivitäten sowie in Park- beziehungsweise Grünanlagen herrscht weiterhin keine Maskenpflicht.
  • AmateursportlerInnen dürfen nicht in Mannschaften oder Gruppen trainieren. Individuelle Outdoor-Sportaktivitäten sind jedoch erlaubt , wie z.B. Laufen, Spazieren, Radfahren.
  • Restaurants und Lokale schließen und dürfen nur noch außer Haus verkaufen. In Restaurants darf man sich nur zwecks und nur für die Zeit der Abholung von Speisen aufhalten. Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens ist es verboten, sich in Geschäften aufzuhalten.
  • Hotels dürfen keine Touristen, sondern nur noch Personen, die zu geschäftlichen, wirtschaftlichen Zwecken bzw. zwecks Lehrtätigkeiten einreisen, beherbergen.
  • Es ist verboten, sich auf dem Gelände oder in den Innenräumen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (von Museen über Theater bis zu Tierparks, Schwimmbädern und Fitnessklubs) aufzuhalten.

In Übereinstimmung mit der neuen Regierungsverordnung und im Sinne der damit zusammenhängenden Empfehlungen des ITM gelten ab Montag, den 16.11.2020 an der AUB folgende Regeln:

Veranstaltungen

  • Bis auf weiteres finden keine Präsenzveranstaltungen statt.

Lehr- und Prüfungsbetrieb

  • Die beschlossenen Regeln im Hinblick auf die Online-Lehre und Online-Prüfungen bleiben an der AUB im Wintersemester 2020 unverändert bestehen.

Betreten des Universitätsgebäudes durch Studierende

  • Das Betreten folgender Bereiche des Universitätsgebäudes ist zweckgebunden erlaubt:
    • Betreten des Eingangsbereiches zum Abholen und Zurückbringen von Büchern, und
    • Betreten der Kossutheria in den Sprechstunden des Studienreferates und des Finanzreferates für lediglich in Präsenz abzuwickelnde Vorgänge, auf Grundlage einer vorherigen Terminbuchung.

Anwesenheit der Verwaltung an der AUB

  • Grundsätzlich sind VerwaltungsmitarbeiterInnen einen Tag pro Woche an der AUB und arbeiten vier Tage von zu Hause aus.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die von der ungarischen Regierung beschlossenen Maßnahmen vorerst lediglich bis zum 11.12.2020 in Kraft sind. Wir gehen davon aus, dass die AUB im Sommersemester 2021 - wie geplant - nach dem neuen, vom Senat beschlossenen Modell zu einer Lehre mit Präsenzmöglichkeiten übergehen wird.

 

Das Rektoratskollegium

 

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2024-10 November 2024 2024-12
 
 
 
 
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