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Ausnahmezustand an der AUB (Information Nr. 13)
Andrássy Universität Budapest
Informationen bzgl. der neuen Einreisebestimmungen nach Ungarn.

Am 30. August 2020 hat die ungarische Regierung die Regierungsverordnung Nr. 408/2020 über die aktuellen Einreisebeschränkungen verabschiedet. Im Sinne der Regierungsverordnung ändern sich ab dem 1. September 2020 die Einreisebestimmungen nach Ungarn wie folgt:

  • Eintrittsbedingungen für nicht ungarische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn
    Diejenigen, die über eine von der Nationalen Generaldirektion für Fremdenpolizei ausgestellte Erlaubnis verfügen, die sie berechtigt, sich mehr als 90 Tagen in Ungarn aufzuhalten, werden als ungarische Staatsangehörige betrachtet und können entsprechend grundsätzlich einreisen (zu den Bedingungen siehe unten). Ihre Familienmitglieder sind ebenso ungarischen Staatsangehörigen gleichgestellt. 

  • Eintrittsbedingungen für nicht ungarische Staatsangehörige
    Für nicht ungarische Staatsangehörige gilt mit folgenden Ausnahmen ein Einreiseverbot. Nicht ungarische Staatsangehörige können nach Beantragung und Erteilung einer polizeilichen Sondergenehmigung ausnahmsweise das Land betreten. Gemäß § 6 Abs. (2) der Regierungsverordnung kann die Polizei unter anderem

    • die Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen als “besondere Umstände” betrachten und nach der Einreichung eines vom ungarischen Ministerium für Innovation und Technologie ausgestellten Einladungsbriefes /lit. b)/

    • die Erfüllung der Studienverpflichtungen als “besondere Umstände” betrachten und nach der Einreichung einer von der AUB ausgestellten Bescheinigung /lit. d)/ 

dem Antrag stattgeben.

WICHTIG: Sowohl ungarische als auch nicht ungarische Staatsangehörige können bei der Einreise nach Ungarn einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden. Je nach Untersuchungsergebnis ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Einreise. Falls keine unmittelbaren Symptome festgestellt werden, folgt der Einreise zwingend eine häusliche Quarantäne im Zeitraum von 14 Tagen bzw. bis zum Vorliegen von zwei negativen Testergebnissen. Bezüglich möglicher Testtermine für Studierende sind wir mit der regional zuständigen medizinischen Universität in Kontakt.

Die genaueren Details der konkreten Handhabung dieser neuen Einreisebestimmungen befinden sich derzeit noch in der Abklärung. Wir stehen in intensivem Kontakt mit den zuständigen Ministerien und werden Sie - sobald dazu genauere Informationen vorliegen - schnellstmöglich informieren.

Wir raten denjenigen, die eine geplante Einreise nach Ungarn noch nicht angetreten haben und die nicht bis heute 24:00 Uhr einreisen werden, die genaueren Informationen über die Einreisebedingungen abzuwarten. 

Das Rektoratskollegium

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