Vom 17. bis zum 18. Mai 2016 fand an der AUB das Symposion zum Thema „Asylrecht und Asylpolitik in der Europäischen Union – Ungarisch-deutsche Perspektive” in Kooperation mit dem Cusanuswerk und der Baden-Württemberg Stiftung statt.
In der Eröffnung betonte AUB-Prorektor Prof. Dr. Hendrik Hansen die Gegenseitigkeit des Begriffs der Solidarität in der Union und erinnerte an die Notwendigkeit eines Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Sinne vermittelten die anschließenden Vorträge ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand der Flüchtlingspolitik in Europa.
Prof. Dr. Stephan Kirste (Universität Salzburg) untersuchte die These Imannuel Kants, wonach „ursprünglich … niemand an einem Orte der Erde zu sein mehr Recht hat, als der andere“ und analysierte die Werte der EU nach Art. 2 EUV. Prof. Dr. Oliver Diggelmann (Universität Zürich) erklärte anhand internationaler Bespiele die Grundlagen des „Non-Refoulement“-Gebots und skizzierte Muster, wie Staaten versuchen würden, dieses Gebot zu umgehen. Dóra Frey (Károli Gáspár Universität der Reformierten Kirche) stellte das Asylrecht als eines der ältesten Rechtsinstitute in den Mittelpunkt und zeigte die Entstehung des Flüchtlingsrechts in Ungarn auf. Helena Brzózka (AUB) legte die Dreiteilung des Asyls nach Rainer Keil dar und stellte das Pilotprojekt „humanitärer Korridor“ vor. Prof. Dr. Boldizsár Nagy (ELTE) stellte 10 Thesen über Fluchtsuchende in einem interdisziplinären Vortrag vor.
Der erste Abend schloss mit einem Impulsvortrag Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter-Christian Müller-Graff (Universität Heidelberg) und einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Staatssekretär Gergely Prőhle, Helena Brzózka, Prof. Müller-Graff und Prof. Dr. Ulrich Hufeld (Helmut-Schmidt Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg). Moderiert wurde die Diskussion von Prof. Dr. Michael Anderheiden (AUB).
Der zweite Tag begann mit einem rechtsphilosophischen Vortrag von Prof. Anderheiden zum Thema „Asyl als Grund- und Menschenrecht“. Caroline Hemler (Brüssel) legte anschließend die Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention zu Zurückweisungen aus und erklärte deren Anwendung im neuen Abkommen der EU mit der Türkei näher. Prof. Dr. Pál Sonnevend (ELTE) skizzierte den aktuellen Stand des ungarischen Asylrechts und zeigte auf, wie einige Normen davon sich in Grauzonen des Völkerrechts bewegen würden. Die Abwehrhaltung gegenüber Asylsuchende könne nichtsdestotrotz verschiedene Ergebnisse produzieren, wie Dr. habil. Helmut Fehr (AUB) darlegte. Er schilderte den Bruch im Asylverständnis anhand von polnischen, ungarischen und deutschen Beispielen. Im Abschlussvortrag legte Prof. Dr. Walter Frenz (RWTH Aachen) seine Gedanken zu der Interessenkonkurrenz zwischen der Menschenwürde von Einheimischen und Flüchtlingen dar und leitete zur Abschlussdiskussion über, die von Prof. Hufeld moderiert wurde.