In ihrem gesellschaftsrechtlichen Aktionsplan vom 12. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission eine Wiederbelebung der Regelungsbemühungen auf dem Gebiet des Konzernrechts in Aussicht gestellt; u.a. hat sie angekündigt, eine Initiative für „eine bessere Anerkennung des Begriffs Gruppeninteresse“ vorzulegen. In der Sache geht es hierbei vor allem um das Interesse vieler Muttergesellschaften grenzüberschreitender Unternehmensgruppen, ihre in verschiedenen Mitgliedstaaten tätigen Tochtergesellschaften nach übereinstimmenden Standards leiten zu können. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird insoweit hervorgehoben, eine effektive Führung von Unternehmensgruppen mittels Festlegung einheitlicher Handlungsvorgaben und Pflichtenmaßstäbe sei nicht möglich, wenn jeweils darauf Rücksicht genommen werden müsse, welche Intensität der Einflussnahme vom Recht des Sitzstaates der Tochtergesellschaft noch zugelassen werde.
Vor diesem Hintergrund besteht das Anliegen der Tagung zum einen darin, die sich aus der spezifischen Situation der ostmittel- und südosteuropäischen Staaten ergebenden Interessen in die aktuellen Diskussionsprozesses einfließen zu lassen. Zum anderen gilt es die Erfahrungen, die in diesen Staaten mit konzernrechtlichen Regelungen gesammelt worden sind, für die europäischen Reformarbeiten zu erschließen.
Die erste Abteilung soll sich mit dem rechtlichen Rahmen beschäftigen, der den mitgliedsstaatlichen Gesetzgebern bei ihren Regelungsbemühungen insb. vom Gemeinschaftsrecht gesetzt wird. Der Blick wird dabei sowohl auf das Primärrecht (vor allem auf die Grundfreiheiten), als auch auf aktuelle sekundärrechtliche Regelungsbemühungen zu richten sein. Zu berücksichtigen ist aber auch das Regelwerk des IPR. Die zweite Abteilung zielt darauf ab, das Regelungsanliegen bzw. den Regelungsbedarf deutlicher herauszuarbeiten. Hierbei können allerdings nur einzelne Facetten, wie die Konzernleitung im Gruppeninteresse und die kartellrechtliche Konzernhaftung näher beleuchtet werden.
In der dritten Abteilung sollen Länderberichte über den Ist-Zustand in verschiedenen ostmittel- und südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten informieren. Welche konzernrechtlichen Regelungen gibt es jeweils und welche Erfahrungen wurden mit diesen gesammelt? Inwieweit ist es möglich, eine Tochtergesellschaft auf die Verfolgung eines Gruppeninteresses auszurichten und welche Haftungsrisiken sind damit verbunden? Vorgesehen sind Berichte zu den Rechtsordnungen von Österreich, Ungarn, Polen, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei. Die vierte Abteilung hat zum Ziel, mögliche Lösungsansätze in den Blick rücken. Berichtet wird über das neue tschechische Recht für faktische Konzerne und das ungarische Vertragskonzernrecht. Analysiert werden soll schließlich, welche Probleme eine Kodifizierung des sog. „Rozenblum“-Konzepts aufwirft.