Zur Person
Hans-Urs Wili hat jahrzehntelang die Sektion Politische Rechte der Schweizerischen Bundeskanzlei geleitet. In dieser Funktion war er für die Durchführung der Wahlen und Volksabstimmungen in der Schweiz verantwortlich. Die Sektion Politische Rechte bildet aber auch die Schnittstelle zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grund hat Hans-Urs Wili auch zahlreiche Initiativ- und Referendumskommitees rechtlich und fachlich beraten und ihnen so geholfen, die praktisch-administrativen Hürden der Ausübung der Volksrechte zu umschiffen. Sein Fachwissen wurde in diversen in- und ausländischen Expertenkommissionen nachgefragt. Er gilt weltweit als einer der besten Kenner der direkten Demokratie und hat zahlreiche Publikationen zum Thema verfasst.
Heutzutage ist häufig die Rede von der „Krise der Demokratie“, insbesondere in ihrer repräsentativen Form. Einerseits wird diesem System seine angeblich mangelnde Problemlösungsfähigkeit vorgeworfen und die Schwerfälligkeit der repräsentativ-rechtstaatlichen Verfahren kritisiert. In diesem Zusammenhang erscheinen direktdemokratische Verfahren als geeignetes Mittel, um die Schwächen der repräsentativen Demokratie auszugleichen. Die langjährige Erfahrung von Ländern – wie der Schweiz – in denen direktdemokratische Verfahren routinemässig eingesetzt werden, zeigen, dass das inhärente Spannungsverhältnis zwischen Volkssouveränität (direkter Demokratie) und rechtsstaatlich-repräsentativen Entscheidungsprozessen nur durch eine sorgfältige, institutionelle Verschränkung der beiden Prinzipien produktiv nutzbar gemacht werden kann. Populistische Vereinfachungen dienen weder dem einen noch anderen. Hans-Urs Wili wird in seinem Vortrag die Chancen und Risiken des Einsatzes direktdemokratischer Verfahren ausleuchten: Dabei wird er auf die aktuellen Entwicklungen in Europa und der Schweiz eingehen und anhand von praktischen Beispielen das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, Politik und Justiz, Volksrechten und Minderheitenschutz beleuchten. Ziel ist es, einerseits den Unterschied zwischen plebiszitären Entscheiden und Referendumsdemokratien herauszuarbeiten und andererseits die Erfolgsbedingungen direkter Demokratie zu benennen.