Eine Kooperation des Instituts für Rechtswissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften und der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften der Andrássy Universität Budapest, lädt Sie herzlich ein zum Vortrag von Uwe VOLKMANN.
Anmeldung: online Registration bis zum 16. Februar
Sprache: DEUTSCH
Jede Interpretation der Verfassung nimmt ihren Ausgang von einer bestimmten Theorie der Verfassung, ohne dass dies notwendig vom Interpreten explizit gemacht wird oder überhaupt der Interpretation immer anzusehen wäre; oft legen sich die Interpreten darüber selber auch gar keine Rechenschaft ab. Der Vortrag zeigt die Zusammenhänge zwischen den theoretischen Grundpositionen und der Auslegung der Verfassung auf.
Uwe Volkmann ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, und sein Vortrag baut auf sein Buch „Grundzüge einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland“ sowie auf seinen Aufsatz „Rechts-Produktion oder: Wie die Theorie der Verfassung ihren Inhalt bestimmt“