The German-language LL.M. programme addresses lawyers who have already successfully completed a university legal degree and who are looking for an additional qualification with a most distinctive profile for European law.
It can be concluded with specialisations such as “International and European Administration” and “International Business Law: Emphasis East Central Europe”.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für das LL.M.-Programm Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
Eine erfolgreiche Bewerbung für das LL.M.-Programm Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften setzt die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen voraus: BewerberInnen müssen bereits über ein juristisches Staatsexamen oder einen vergleichbaren juristischen Masterabschluss sowie sichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die BewerberInnen müssen in der Lage sein, den Studienwunsch in einem ausführlichen Motivationsschreiben zu erläutern. Schließlich wird mit den BewerberInnen ein Auswahlgespräch durchgeführt, in dem die Beweggründe für das Studium an der AUB als auch die akademischen Hintergründe sowie die beruflichen Ziele nochmals hinterfragt und die sprachlichen Fähigkeiten überprüft werden.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfristen & Aufnahmeprüfungstermine für das SoSe 2024/25
Staatlich finanzierte Studienplätze nur auf felvi.hu! - auch für nicht-ungarische BewerberInnen! Felvi-Bewerbungsfrist: 15. November 2024
Bewerbungsfrist für nicht-felvi BewerberInnen:
1. Frist: 15. November 2024 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
2. Frist: 8. Januar 2025 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
Frist für nicht-felvi BewerberInnen: Bewerbungsunterlagen können spätestens bis zu diesem Datum via bewerbung@andrassyuni.hu eingereicht werden, das Diplom kann ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden.
Voraussichtliche Aufnahmeprüfungstermine:
Allgemeine Hinweise zur Aufnahmeprüfung
Die Andrássy Universität Budapest organisiert individuelle Aufnahmeprüfungen, die NICHT zentral durch das ungarische Bildungsamt laufen. Mit dem Einsenden des Anmeldeformulars erklären die BewerberInnen ihre Absicht, an dem Aufnahmeverfahren der Andrássy Universität Budapest teilzunehmen.
Das deutschsprachige Motivationsschreiben/Essay/Exposé der Bewerbung gilt als schriftliche Aufnahmeprüfung und kann mit max. 30 von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte auch eine klare Motivation für ein Studium an der Andrássy Universität Budapest begründet werden. Das Motivationsschreibens soll min. 1 A4 Seite, max. 2 Seiten umfassen. Aufgrund Ihrer schriftlichen Leistungen werden Sie zum Aufnahmegespräch (welches online stattfindet) eingeladen.
Nächster Studienbeginn: Februar 2025 (Sommersemester 2024/25)
1. Fremdsprachliche Voraussetzungen für den Erhalt des LL. M.-Diploms
Gemäß dem Gesetz LIX. von 2022 (Änderung des Gesetzes Nr. CCIV/2011 über das Hochschulwesen Ungarns) ist für Studierende der AUB (unabhängig vom Ausstellungsdatum des Absolutoriums) für den Erhalt des Diploms kein Sprachnachweis für eine Fremdsprache mehr erforderlich.
2. Übersicht: Erforderliche Sprachkenntnisse für alle Studiengänge
3. Weitere Informationen: Studienreferat
Die Studiengebühr für Studierende in den Master- und Aufbaustudiengängen an der AUB
beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 350.000 oder EUR 899* pro Semester.
Studiengebühr MA für Immatrikulation bis WS 2023 ist HUF 280.000 oder EUR 719.
Die Studiengebühr für Studierende im Ph.D.-Programm an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 250.000 oder EUR 642 pro Semester.
Verwaltungsgebühren für Studierende im Ph.D.-Programm, in den Master- und
Aufbaustudiengängen an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 35.000 oder EUR 90 pro Semester.
Verwaltungsgebühr für Immatrikulation bis WS 2023 beträgt HUF 20.000 oder EUR 51.
In jedem Studiengang stehen auch staatlich finanzierte Studienplätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter felvi.hu und in der Gebührenordnung.
Die Entrichtung der Studiengebühren erfolgt durch Überweisung.
*Offizieller Wechselkurs** der Ungarischen Nationalbank (MNB), Stichtag 31.05.2024: 1 EUR = 389,48 HUF
** Beschluss Nr. 2013/90 der Studienkommission
Die Studienkommission beschließt, ab dem Sommersemester 2014 die Studiengebühr auch in EUR zu bestimmen. Maßgebend für das jeweilige Semester ist dabei der am 31. Mai bzw. am 30. November geltende Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank (MNB). Falls diese Tage arbeitsfreie Tage sind, so gilt der Kurs vom vorangehenden letzten Arbeitstag.
Diese Spezialisierungsrichtung des LL.M.-Programms „Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften“ will Studierende vor allem auf Tätigkeiten in mitgliedsstaatlichen Behörden mit starkem Europarechtsbezug sowie in europäischen und internationalen Einrichtungen vorbereiten. Sie konzentriert sich daher zum einen auf diejenigen Bereiche des Europarechts, die das Öffentliche Recht betreffen, insbesondere auf das Europäische Verwaltungsrecht. Zum anderen vergleicht sie das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ausgesuchter Mitgliedsstaaten. Die Veranstaltungen des Programms lassen sich grundsätzlich drei Bereichen zuordnen: den Basismodulen (“Grundkenntnisse” und “Fachlicher Schwerpunktbereich”), den “Fachmodulen” sowie dem “Wahlbereich”.
Mit den Lehrveranstaltungen der Basismodule soll eine Grundlage für die spezielle fachspezifische Vertiefung bereitet werden. Das Modul “Fachlicher Schwerpunktbereich” möchte ein inhaltliches und methodisches Fundament für die Behandlung diverser Einzelthemen liefern. Schwerpunkt des Moduls „Binnenmarkt“ bildet die Beschäftigung mit den Grundfreiheiten und anderen wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Binnenmarktes, welche dann in verschieden Fachveranstaltungen aufgegriffen und vertieft wird.
Die Veranstaltungen des Fachmoduls „Staats- und Verfassungsrecht“ vertiefen den Verfassungsvergleich und behandeln speziell die Fragen des Minderheitenrechts. Der Verfassungsvergleich stellt ausgewählte Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unter dem leitenden Gesichtspunkt des Verfahrens und der Grenzen der weiteren europäischen Integration einander gegenüber. Auch werden die unterschiedlichen Ausprägungen einzelner Verfassungsinstitute wie „Rechtsstaatlichkeit“, „Demokratie“, „Menschenwürde“ vor der Frage gemeineuropäischer Werte verglichen. Das Staatsangehörigkeits-, Fremden- und Minderheitenrecht ist ein Beispiel dafür, wie die Probleme von Einheit und Vielfalt in der Europäischen Union, der Inklusion und der Exklusion innerhalb ausgewählter Mitgliedstaaten gelöst werden. Dabei werden sowohl die staats- und verwaltungsrechtlichen Regelungen als auch die Bezüge zum Völker- und Europarecht berücksichtigt.
Auch das Fachmodul „Verwaltungsrecht“ besteht aus systematischen, rechtsvergleichenden und sozialwissenschaftlichen Teilen. Im Zentrum steht das „Europäische Verwaltungsrecht“. Hier wird zunächst die Systematik des Europäischen Verwaltungsrechts mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen Verwaltung, der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren sowie den Verfahrensprinzipien dargestellt. Da die Hauptlast der Verwaltung des Europarechts von den Mitgliedstaaten getragen wird, bedarf es auch hier eines exemplarischen Vergleichs der Verwaltungsrechtsordnungen einzelner Mitgliedstaaten. Dies wird schwerpunktmäßig für einige osteuropäische Staaten noch vertieft. Ausgewählte Referenzgebiete des Besonderen Europäischen Verwaltungsrechts werden vorgestellt. Wie funktioniert jedoch Verwaltung tatsächlich? Wie ist ihre Organisation sinnvoll aufgebaut? Wie trifft sie ihre Entscheidung. Das sind die behandelten Fragen der Europäischen Verwaltungswissenschaft.
Das Fachmodul “Demokratie und Rechtsstaatlichkeit” bietet Veranstaltungen zu den Themen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Einführung in die Rechtsvergleichung des Öffentlichen Dienstes sowie Europäische Verwaltungswissenschaft. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der politischen Systeme und der öffentlichen Verwaltung in Mittel- und Osteuropa soll einerseits das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie analysiert werden sowie andererseits ein genaues Verständnis der Studierenden vom europäischen Eigenverwaltungsrecht und der Unterschiede nationaler Verwaltungsrechtsordnungen vermittelt werden. Besondere Problembereiche der Verwaltungswissenschaft (z.B. Zusammenhang von Verwaltung und Regierung in Demokratien, Funktion des Beamtentums, Verwaltungskultur, Korruption in öffentlichen Verwaltungen) werden ebenfalls vertiefend anhand übergeordneter Fragen untersucht, etwa dahingehend, wie die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltungspraxis gefördert werden kann und welche besonderen Probleme bei der Einführung rechtsstaatlicher Maßstäbe in ehemals sozialistischen Ländern auftreten können.
Innerhalb sämtlicher Basis- und Fachmodule bestehen Wahlmöglichkeiten. Hinzu kommt ein Wahlbereich, in dem die Studierenden beim Erwerb der Kreditpunkte völlig frei sind. Sie können hier weitere Kreditpunkte in den Basismodulen oder in den “Fachmodulen” ihrer Spezialisierung erwerben und auf diese Weise die gewählte Spezialisierung noch deutlicher ausprägen. Sie können aber Ihre Profilierung auch gezielt abrunden bzw. individualisieren, indem Sie Fachveranstaltungen der anderen Spezialisierungsrichtung sowie Wahlveranstaltungen des Studienganges für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften oder auch Kurse aus dem Angebot anderer Studiengänge besuchen.
Bei der Zusammenstellung der im Rahmen der Spezialisierungsrichtung „Internationale und Europäische Verwaltung“ angebotenen Veranstaltungen kann es im Verlauf der Studienjahre zu geringfügigen Modifikationen kommen.
Diese Spezialisierungsrichtung des LL.M.-Programms „Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften“ will Studierende vor allem auf Tätigkeiten in grenzüberschreitend agierenden Anwaltskanzleien und Unternehmen vorbereiten. Sie konzentriert sich daher zum einen auf die Bereiche des Europarechts, die das Privatrecht betreffen, und zum anderen auf einen Rechtsvergleich zwischen dem deutschen Recht und den Privatrechtsordnungen ostmitteleuropäischer EU-Mitgliedstaaten. Die Veranstaltungen des Programms lassen sich grundsätzlich drei Bereichen zuordnen: den Basismodulen („Grundkenntnisse“ und „Fachlicher Schwerpunktbereich“), den „Fachmodulen“ sowie dem „Wahlbereich“.
Mit den Lehrveranstaltungen der Basismodule soll eine Grundlage für die spezielle fachspezifische Vertiefung bereitet werden. Das Modul „Fachlicher Schwerpunktbereich“ möchte ein inhaltliches und methodisches Fundament für die Behandlung diverser Einzelthemen liefern. Schwerpunkt des Moduls „Binnenmarkt“ bildet die Beschäftigung mit den Grundfreiheiten und anderen wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Binnenmarktes, welche dann in verschieden Fachveranstaltungen aufgegriffen und vertieft wird.
Die Veranstaltungen des Fachmoduls „Europäisches Gesellschafts- und Steuerrecht“ nähern sich dieser Thematik aus zwei unterschiedlichen Perspektiven: Während insb. bei der Veranstaltung „Vergleichendes GmbH-Recht: Deutschland, Ungarn, Polen“ der rechtsvergleichende Aspekt überwiegt, beschäftigen sich die übrigen Fächer stärker mit den einschlägigen Regelungen des Unionsrechts und deren Auswirkungen auf die verschiedenen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Das Fachmodul „Europäisches Privatrecht“ konzentriert sich auf die Richtlinien der Union zum Europäischen Verbraucherprivatrecht und deren Umsetzung in Deutschland, Ungarn sowie weiteren ausgesuchten Mitgliedstaaten. Eine breite Einführung in die verschiedenen unionsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts bieten die Veranstaltungen des Fachmoduls „Europäisches Zivilverfahrensrecht“.
Trotz der Vorstrukturierung des Programms verbleiben den Studierenden Freiräume zur persönlichen Ausgestaltung ihres Studiums: Innerhalb sämtlicher Basis- und Fachmodule bestehen Wahlmöglichkeiten. Hinzu kommt ein Wahlbereich, in dem die Studierenden beim Erwerb der Kreditpunkte völlig frei sind. Sie können hier weitere Kreditpunkte in den Basismodulen oder in den „Fachmodulen“ ihrer Spezialisierung erwerben und auf diese Weise die gewählte Spezialisierung noch deutlicher ausprägen. Sie können aber auch ihre Profilierung gezielt abrunden bzw. individualisieren, indem sie Fachveranstaltungen der anderen Spezialisierungsrichtung sowie Wahlveranstaltungen des Studienganges oder Kurse aus dem Angebot anderer Studiengänge besuchen.
Bei der Zusammenstellung der im Rahmen der Spezialisierungsrichtung „Internationales Unternehmensrecht: Schwerpunkt Ostmitteleuropa“ angebotenen Veranstaltungen kann es im Verlauf der Studienjahre zu geringfügigen Modifikationen kommen.
StudiengangssprecherInnen der Studierendenschaft an der Andrássy Universität Budapest
Master Europäische und internationale Verwaltung
-
International Economy and Business
Flóra KUGYELA
Master Management and Leadership
Sören ALBRECHT
Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften (LL.M.)
Anna SCHLEGL
Mitteleuropäische Studien – Diplomatie
Éva KÁKONYI
Internationale Beziehungen
Joel Salomo KELLER