International Relations – European Studies

In the “International Relations” German-language master's programme, students learn to analyse the challenges of today’s globalisation and European integration from an interdisciplinary perspective and to develop suitable resolution strategies to these pending issues. A strong regional focus on the transformation processes in Central and Eastern Europe is included. In addition to political science, the two-year course of study is also based on economics and law.

Additionally, a most practically oriented specialisation of “Diplomacy” is included, supported by the Foreign Office of the Federal Republic of Germany and the Austrian Foreign Ministry. In the framework of a structured partnership, experts from the Hungarian Foreign Ministry and the Swiss Embassy in Budapest support the conveyance of current and practically oriented course content.

It is also possible to graduate with a master's in "International Relations" with one of the two double degree programmes:

Further information is available only in German.

Aufnahmevoraussetzungen & Bewerbung: Internationale Beziehungen (M.A.)

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine aktive Teilnahme am Unterricht und Universitätsleben muss gesichert sein.
  • Englischkenntnisse
  • Erfolgreiche Aufnahmeprüfung

Aufnahmevoraussetzungen für den M.A. in Internationalen Beziehungen

Ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise in Internationalen Beziehungen / Europäischen Studien, Internationale Verwaltung oder mindestens 30 Kreditpunkte in Politik-, Sozial-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaften, Geschichte oder Sprachwissenschaften.

Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender BA-Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt:

  • Internationale Studien/Beziehungen BA (Auch die Spezialisierung Europäische Studien wird in diesem Rahmen berücksichtigt/anerkannt) (nemzetközi tanulmányok alapképzési szak),
  • Internationale Verwaltung BA (nemzetközi igazgatási alapképzési szak).

Im Falle von BA-Abschlüssen insbesondere in Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, BA-Studiengängen der Ausbildungsgebiete Recht sowie Staatswissenschaften ist die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang IB, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 30 ECTS aus folgenden Fächern/Kenntnisbereichen nachweisen kann:

  • im Bereich der Politikwissenschaft: politische Philosophie und Theorie (politikai gondolkodás), Geschichte der Politik, internationale Studien,
  • im Bereich der Sozialwissenschaften: Soziologie, Psychologie, Philosophie, Antropologie,
  • im Bereich der Wirtschaftswissenschaften: VWL, Makro- und Mikroökonomie, Betriebswirtschaft, Finanzwissenschaft, internationale Wirtschaftswissenschaft,
  • im Bereich Recht und Verwaltung: öffentliches Recht und Privatrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungskunde, Public Policy, Wirtschaftsrecht.
  • im Bereich der Geschichts-, Kultur- und Sprachwissenschaften: wirtschafts-, sozial-und kulturgeschichtliche Kenntnisse, Sprachwissenschaften, Philologie.

Bis zum Abschluss müssen insgesamt mindestens 60 Kreditpunkte aus diesen Kenntnisbereichen vorliegen bzw. anerkannt werden können. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium nach Zulassung zu erwerben.

 

BEWERBUNG:

  • BewerberInnen mit ungarischer Staatsbürgerschaft müssen sich sowohl beim Bildungsamt zentral über www.felvi.hu bewerben, als auch ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@andrassyuni.hu schicken.
  • Nicht ungarische BewerberInnen senden bitte ihre Bewerbungsunterlagen direkt per E-Mail in einer PDF Datei an: bewerbung@andrassyuni.hu. Den Bewerbungsunterlagen beizulegen sind: 
    • das ausgefüllte Bewerbungsformular;
    • Lebenslauf, Kopie des Personalausweises/Passes;
    • Motivationsschreiben für das Studium;
    • Diplom (der bisher höchste Abschluss) auf Deutsch, Ungarisch oder Englisch oder in entsprechender Übersetzung;
    • Diploma Supplement bzw. Transcript of Records oder gleichwertiges Dokument (etwa Kopie des Studienbuches) auf Deutsch oder Englisch;
    • Beachten Sie bitte auch die fremdsprachlichen Aufnahmekriterien der Studiengänge.

 

AUFNAHMEPRÜFUNG

Die Aufnahmeprüfung für den M.A. in Internationalen Beziehungen (inkl. Doppelmasterstudien mit der Universität Leipzig, mit der Universität Passau und mit der Universität Wuppertal) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Allgemeine Hinweise zur schriftlichen Prüfung:

Das deutschsprachige Motivationsschreiben der Bewerbung gilt als schriftlicher Eintritt und kann mit max. 30 Punkten von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte eine klare Motivation fürs Studium der Internationalen Beziehungen MA an der Andrássy Universität Budapest begründet werden sowie mögliche Vorkenntnisse, praktische Erfahrungen und Sprachkenntnissen (eventuell auch außerschulische Aktivitäten und Auslandserfahrungen) erläutert werden (Umfang des Motivationschreibens: min. 1 A4 Seite, max: 2 Seiten).

Allgemeine Hinweise zum Aufnahmegespräch (mündliche Prüfung):

Beim Aufnahmegespräch liegt der Schwerpunkt auf klarer Motivation, auf langfristige Ziele sowie auf überzeugende argumentative Fähigkeiten und Beziehung von Positionen zu aktuellen Themen. Im Rahmen des gegenseitigen Gesprächs werden Informationen zu Inhalte des gezielten Studiums der IB vermittelt sowie können die BewerberInnen auch Fragen zum Studium, Bewerbung etc. stellen. 

Dauer des Gesprächs: ca. 45 Minuten

Bei fachspezifischen Angelegenheiten bzw. bei Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte die unter der Studiengangsseite aufgelisteten jeweiligen AnsprechpartnerInnen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Andrássy Universität Budapest

Bewerbungsfristen & Aufnahmeprüfungstermine für das SoSe 2024/25

Staatlich finanzierte Studienplätze nur auf felvi.hu! - auch für nicht-ungarische BewerberInnen! Felvi-Bewerbungsfrist: 15. November 2024

Bewerbungsfrist für nicht-felvi BewerberInnen:
1. Frist: 15. November 2024 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze
2. Frist: 8. Januar 2025 - ausschließlich für gebührenpflichtige Studienplätze

Frist für nicht-felvi BewerberInnen: Bewerbungsunterlagen können spätestens bis zu diesem Datum via bewerbung@andrassyuni.hu eingereicht werden, das Diplom kann ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. 

Voraussichtliche Aufnahmeprüfungstermine:

  • 11. Dezember 2024 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 8. Januar 2025 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 22. Januar 2025 (NUR nicht-felvi Aufnahmeverfahren)

 

Allgemeine Hinweise zur Aufnahmeprüfung

Die Andrássy Universität Budapest organisiert individuelle Aufnahmeprüfungen, die NICHT zentral durch das ungarische Bildungsamt laufen. Mit dem Einsenden des Anmeldeformulars erklären die BewerberInnen ihre Absicht, an dem Aufnahmeverfahren der Andrássy Universität Budapest teilzunehmen. 

Das deutschsprachige Motivationsschreiben/Essay/Exposé der Bewerbung gilt als schriftliche Aufnahmeprüfung und kann mit max. 30 von 100 Punkten (Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung) bewertet werden. Dabei sollte auch eine klare Motivation für ein Studium an der Andrássy Universität Budapest begründet werden. Das Motivationsschreibens soll min. 1 A4 Seite, max. 2 Seiten umfassen. Aufgrund Ihrer schriftlichen Leistungen werden Sie zum Aufnahmegespräch (welches online stattfindet) eingeladen. 

Nächster Studienbeginn:  Februar 2025 (Sommersemester 2024/25)

  • Das Studium im Studiengang "Mitteleuropäische Studien - Diplomatie" und 
  • Das Studium der Doppelmasterprogramme mit der Universität Leipzig, der Universität Passau, der Bergischen Universität Wuppertal, der Technischen Universität Dresden und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg kann immer nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Aufnahmeprüfungstermine
Aufnahmeprüfungstermine für das Sommersemester 2025
  • 11. Dezember 2024 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 8. Januar 2025 (felvi und nicht-felvi Aufnahmeverfahren)
  • 22. Januar 2025 (nur nicht-felvi Aufnahmeverfahren!)
Fremdsprachliche Voraussetzungen für den Erhalt des Diploms: Internationale Beziehungen

1. Fremdsprachliche Voraussetzungen für den Erhalt des IB-Diploms

Gemäß dem Gesetz LIX. von 2022 (Änderung des Gesetzes Nr. CCIV/2011 über das Hochschulwesen Ungarns) ist für Studierende der AUB (unabhängig vom Ausstellungsdatum des Absolutoriums) für den Erhalt des Diploms kein Sprachnachweis für eine Fremdsprache mehr erforderlich.

2. Übersicht: Erforderliche Sprachkenntnisse für alle Studiengänge

3. Weitere Informationen: Studienreferat

4. Sprachkurse an der AUB

Studiengebühren an der Andrássy Universität Budapest

Die Studiengebühr für Studierende in den Master- und Aufbaustudiengängen an der AUB
beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 350.000 oder EUR 899* pro Semester.

Studiengebühr MA für Immatrikulation bis WS 2023 ist HUF 280.000 oder EUR 719.

Die Studiengebühr für Studierende im Ph.D.-Programm an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 250.000 oder EUR 642 pro Semester.

Verwaltungsgebühren für Studierende im Ph.D.-Programm, in den Master- und
Aufbaustudiengängen an der AUB beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 HUF 35.000 oder EUR 90 pro Semester.

Verwaltungsgebühr für Immatrikulation bis WS 2023 beträgt HUF 20.000 oder EUR 51.

In jedem Studiengang stehen auch staatlich finanzierte Studienplätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter felvi.hu und in der Gebührenordnung.

Die Entrichtung der Studiengebühren erfolgt durch Überweisung.

*Offizieller Wechselkurs** der Ungarischen Nationalbank (MNB), Stichtag 31.05.2024: 1 EUR = 389,48 HUF

** Beschluss Nr. 2013/90 der Studienkommission
Die Studienkommission beschließt, ab dem Sommersemester 2014 die Studiengebühr auch in EUR zu bestimmen. Maßgebend für das jeweilige Semester ist dabei der am 31. Mai bzw. am 30. November geltende Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank (MNB). Falls diese Tage arbeitsfreie Tage sind, so gilt der Kurs vom vorangehenden letzten Arbeitstag.

Studienplan Master in Internationalen Beziehungen (IB)

DER 'BOLOGNA' - MASTER IN INTERNATIONALEN BEZIEHUNGEN (IB)

Einstieg, Anerkennung, Nachholfächer, Studienverlauf

1. Anerkennung des Erststudiums

Die Kreditpunkte Ihres Erststudiums berechnen sich aufgrund Ihres ersten Studienabschlusses nach folgender Tabelle. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihres Erststudiums mit den jeweiligen Kreditpunkten.

Nähere Informationen finden Sie unter Kredittransferkommission.

Abschluss des Erststudiums

Absolventen folgender (oder ähnlicher) Fächer:

  • Internationale Beziehungen
  • European Studies

Anrechenbare Kreditpunkte: 180

Absolventen anderer Studiengänge, vorausgesetzt, dass im Rahmen des Erststudiums mind. 30 Kreditpunkte aus folgenden Bereichen erworben wurden:

  • Politikwissenschaften
  • Sozialwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Rechts- und Verwaltungswissenschaften
  • Sicherheitspolitik
  • Geisteswissenschaften
  • Kultur- und Sprachwissenschaften
  • Geschichte

Anrechenbare Kreditpunkte: 150

2. „Nullsemester“

Sollte Ihr Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Sie die folgenden Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachholen. Sie können aus Ihrem Erststudium noch Fächer aus der folgenden Tabelle im Wert von max. 30 KP anerkennen lassen. Dazu stellen Sie bitte pro Fach einen separaten Antrag an die Kredittransferkommission (KTK)!

Wenn 150 KP angerechnet, dann noch 30 KP in 

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren in der Politikwissenschaft (6 KP)
  • Politische Systeme der Staaten Europas (3 KP)
  • Einführung in die Politikwissenschaft (3)
  • Das politische System der EU (3 KP)
  • Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung (3 KP)
  • Völkerrecht I (3 KP)
  • Theorie und Methodologie der Internationalen Beziehungen (= IB) (6 KP)
  • Recht der Internationalen Organisationen (3 KP)

Die Lehrveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren in der Politikwissenschaft" ist für alle Studierenden verpflichtend und kann nicht anerkannt werden.

3. Studienverlauf

Musterverlaufspläne mit allen Pflichtfächern Ihres Regelstudiums finden Sie hier: Dabei wird vom Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.

4. Studienabschluss: Masterseminar, Masterarbeit und Abschlussprüfung

Masterarbeit

In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein politikwissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Bei Einreichung der Masterarbeit bis zum Ende der regulären Vorlesungszeit eines Semesters finden die Korrektur und die Abschlussprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungszeitraum statt.

Der Umfang der Masterarbeit sollte bei 70.000 bis 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fließtext liegen. Unter Fließtext ist hierbei der reine Text ohne Fußnoten, Deckblatt und Verzeichnisse zu verstehen. Je nach Formatierung entspricht dies ca 40-70 Seiten. Masterarbeit ist in drei Exemplaren (eines in gebundener Form und zwei als Ausdruck) sowie in elektronischer Version einzureichen. Die Abgabe der elektronischen Form sowie des Druckexemplars in gebundener Form erfolgt an das Studienreferat, die Abgabe in elektronischer Form samt jeweils eines Ausdrucks beim Erst- und Zweitgutachter. 

Absolutorium

Das Absolutorium wird erteilt, wenn die Studierenden die Mindestzahl der studienbegleitend zu erbringenden Kreditpunkte (110 KP) unter Beachtung der Belegungspflicht erreicht haben (vgl. auch Allgemeine Studienordnung.)

Abschlussprüfung

Nach Anfertigung und Begutachtung der Masterarbeit findet eine Abschlussprüfung statt. Voraussetzung für die Abschlussprüfung sind die Erteilung des Absolutoriums und die von den beiden Gutachtern akzeptierte Masterarbeit.

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:

  • Verteidigung (Vorstellung der Masterarbeit: Fragestellung/ Methode/ Resultate: 5-10 Minuten sowie Fragen zur Arbeit: 10-15 Minuten)
  • "Komplexprüfung"/ Abschlussrigorosum (Fragen zu den Inhalten des gesamten Studiums, die sich im Anschluss an die Verteidigung der Masterarbeit ergeben: 10-15 Minuten)

Die Note der Masterarbeit ergibt sich als arithmetischer Mittelwert der beiden Gutachten und der Note für die Verteidigung.

Die Note der Komplexprüfung wird protokolliert und in das ETN-Studienbuch eingetragen.

5. Diplom

Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die AbsolventInnnen ein Diplom gemäß der hochschulrechtlichen Regelungen, ein Zeugnis sowie das Diploma Supplement. Voraussetzung für das Diplom sind die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und nachgewiesene Kenntnisse von zwei Fremdsprachen. Näheres dazu sowie eine Übersicht über die konkreten Vorschriften und ihre Umsetzung finden Sie unter Sprachen. Auf dem Diplom und im Diploma Supplement erscheint die Gesamtnote, die als Durchschnitt aller mit den jeweiligen Kreditpunkten gewichteten Noten berechnet wird. Das Zeugnis dokumentiert die Gesamtleistung des Studiums durch zwei Gesamtnoten: eine Durchschnittsnote für die studienbegleitenden Leistungen und die Note der Masterarbeit.

StudiengangssprecherInnen der Studierendenschaft

StudiengangssprecherInnen der Studierendenschaft an der Andrássy Universität Budapest

Master Europäische und internationale Verwaltung

-

International Economy and Business

Flóra KUGYELA

Master Management and Leadership

Sören ALBRECHT

Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften (LL.M.)

Anna SCHLEGL

Mitteleuropäische Studien – Diplomatie

Éva KÁKONYI

Internationale Beziehungen

Joel Salomo KELLER

2024-10 November 2024 2024-12
 
 
 
 
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